Neue Beschuldigungen wegen vermeintlichen DNA-Treffern

Gefunden auf Indymedia


Durch die Ermittlungen im Rahmen des Antifa Ost Verfahrens und einer damit einhergegangen DNA-Abnahme, werden einem Genossen nun mehrere Straftaten, aufgrund von angeblichen  Spur-Personen-Treffern in der DAD (DNA Analyse-Datei), zur Last gelegt.

Von Anfang an

Am 06.07.2023 fand eine Hausdurchsuchung bei dem betroffenen Genossen statt. Bekannt wurde dadurch, dass die Bundesanwaltschaft gegen ihn im Fall der Unterstützung nach Paragraph 129 I (Unterstützung einer kriminellen Vereinigung) ermittelt. Hier kam es bereits zu mehreren operativen Maßnahmen, wie Observationen und der Kameraüberwachung von Wohnadressen. Ein Grund, den Staatsanwältin Geilhorn anführte, um den Genossen zu durchsuchen, war eine bisher nicht zugeordnete DNA-Spur mit mehreren vermeintlichen Spur-Spur Treffern im Antifa Ost- und weiteren Ermittlungsverfahren in Leipzig. Bei einer Hausdurchsung im Juni 2022, ein Jahr zuvor, wurde der Genosse bereits als Drittbetroffener durchsucht. Dabei wurden Gegenstände aus seinem Zimmer konfisziert, von denen DNA genommen und ausgewertet wurde. Dadurch, dass dieses – bis dato noch nicht zugeordnete DNA-Profil – dort angeblich oft und dominant festgestellt wurde, stützten die Ermittler darauf ihre These, dass diese Spur zu dem Genossen gehören müsse. Diese Vermutung bildet die wesentliche Grundlage des Durchsuchungsbeschlusses für Juli 2023.
Am Ende der Durchsuchung am 06.07.2023 wurde dann ein DNA- und ED-Beschluss vorgelegt, der trotz der aktiven Verweigerung des Genossen vollstreckt wurde.

Die Auswertung

Innerhalb weniger Wochen, wurde seine abgegebene DNA ausgewertet, welche die Ermittlungsthese vermeintlich bestätigen soll. Neben Spuren, die für die Konstruktion einer Unterstützung im Antifa Ost Verfahren gewertet werden sollen, gäbe es laut Cops auch andere Spur-Treffer, die nun zu einer Beschuldigung des Genossen in mehreren Verfahren führte. Bei den von der Leipziger Staatsanwaltschaft geführten Verfahren handelt es sich um:

Ein paar Worte mehr zu den vermeintlichen Vorwürfen

Bei dem Verfahren aus dem Jahr 2018, wird ein Verfahren wegen Landfriedensbruches geführt, es soll zu Sachschaden an einem Luxus-Neubaukomplex im Leipziger Süden gekommen und Barrikaden errichtet worden sein. Ein angeblicher Spur-Person Treffer an einem Pflasterstein, soll laut Cops, den Genossen nun zu dem einzigen Beschuldigten in diesem Ermittlungsverfahren machen, welches ansonsten im August 2023 verjährt worden wäre.

In dem Verfahren, was bereits von der Solikampagne ‚Burschenschaften Aufbrechen‘  begleitet wird, wird nun bereits seit dreieinhalb Jahren einem Antifaschisten vorgeworfen, im Herbst 2020 einen vermeintlichen Einbruch in die Leipziger Burschenschaft Germania begangen zu haben. Grundlage der Ermittelungen ist der Tatvorwurf nach StGB § 244/IV – Einbruchsdiebstahl in Wohnraum in Tateinheit mit StGB § 303 Sachbeschädigung. In diesem Verfahren kam es bereits zu Wohnungsdurchsuchungen und einer DNA-Abnahme, sowie einer Zeug*innenvorladung. Nun wurde durch den vermeintlichen Spur-Person Treffer ein weiterer Genosse als Beschuldigter in den Topf geworfen. Informationen zu dem bisherigen Vefahrensstand und der bisherigen Solidaritätsarbeit findet ihr hier.

Bei dem angeblichen Landfriedensbruch im Rahmen einer Antirepressionsdemonstration am 31.10.2020 wird dem Genossen vorgeworfen an Auseinandersetzungen mit der Polizei vor dem Amtsgericht Leipzig beteiligt gewesen zu sein. Die Grundlage dafür sei die vermeintliche DNA an einem Rauchtopf der vor Ort gefunden worden sein soll. Die Demonstration am 31.10.2020 war eine kollektive Antwort auf die zunehmende Repression gegen linke Strukturen in Leipzig, die mit der großen Hausdurchsuchungswelle im Juni 2020 begann. Im Zusammenhang mit dieser Demonstration gab es auch weitere Repression, unter anderem gegen die Anmelderin der Demonstration, den Prozessbericht zu dem Verfahren findet ihr hier.

Vom vermeintlichen Wundermittel

Ein Mittel, welches vor wenigen Jahren noch selten eingesetzt wurde, ist nun zum Standardreportoir in politischen Strafverfahren geworden: DNA-Abnahmen. Wir beobachten den inflationären Einsatz der akribischen Spurensicherung bei Demonstrationen oder nach direkten Aktionen, sowie eine Anordnung zur DNA-Abnahme selbst bei geringfügien Vergehens‘-Verfahren. Als Beispiel wollen wir hier die DNA-Beschlüsse gegen Besetzer*innen im B34-Verfahren oder in dem Repressionsfall „Spucke an der Scheibe“ aus Berlin erwähnen. Hierbei wollen wir auch auf den knappen Analysetext verweisen, der im Jahr 2020 über den zunehmenden Einsatz von DNA in Leipzig geschrieben wurde.
Das für die Justiz ‚relativ neue‘ Verfahren der DNA-Auswertung und das blinde Vertrauen in die polizeiliche Auswertung führt häufig zu Verurteilungen aufgrund von Spur-Personen-Treffern, die jedoch nicht selten wissenschaftlich uneindeutig sind und/oder verschiedene Möglichkeiten von Kontamination ausblenden.

Umso wichtiger ist heute ein Bewusstsein für das Hinterlassen von DNA-Spuren im Alltag und bei politischen Aktionen. Macht euch Gedanken, wo ihr überall Spuren hinterlasst, nutzt zum Beispiel praktische Taschenaschenbecher, die nicht nur für die Umwelt einen guten Nutzen haben, lasst eure benutzten Bier- und Limoflaschen nicht an Ort und Stelle stehen, passt auf, was ihr anfasst, tragt nicht immer und überall euren Lieblingspulli usw.

Wir stehen solidarisch an der Seite aller nach 129, 129a und 129b verfolgten Genoss*innen!

Wir senden kämpferische Grüße an alle Mitstreiter*innen, die in den Knästen sitzen oder sich dem staatlichen Zugriff entziehen!

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