Kundgebung und solidarische Prozessbegleitung am 25.08.23 – „Euer Gericht hält uns nicht auf“

Am 25.08.2023 um 9 Uhr ist am Amtsgericht Leipzig eine Genossin wegen ihrer Tätigkeit als Anmelderin von zwei Demonstrationen im Jahr 2020 angeklagt. Sie hatte zunächst Strafbefehle in Höhe von 5850 Euro erhalten, gegen die sie sich nun vor Gericht zur Wehr setzt.

Was war passiert?
Konkret werden der Genossin Vorwürfe im Zuammenhang mit zwei Anmeldungen von Versammlungen gemacht. Der erste Vorwurf bezieht sich auf die „Autonome Antirepressionsdemo“ unter dem Motto „Eure Gewalt hält uns nicht auf“ am 31.10.2020. Die Anmelderin soll erfolglos auf die Teilnehmer:innen eingewirkt haben, nachdem diese unter anderem Pyrotechnik abgebrannt haben sollen. Laut Strafbefehl will man ihr dafür eine Geldstrafe von 2700 Euro aufdrücken. Die weiteren Vorwürfe beziehen sich auf die Kundgebung „Autonome Kiezdemo: Kampf den Faschist:innen in Uniform“ am 13.12.2020. Die ursprünglich als Demonstration geplante Veranstaltung wurde mit Bezug auf die Pandemieverordnungen auf eine ortsfeste Kundgebung beschränkt. Der Anmelderin wird vorgeworfen, nicht verhindert zu haben, dass sich aus der Kundgebung heraus Menschen trotz Auflagen in Bewegung gesetzt und dabei Pyrotechnik abgebrannt haben sollen. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft ihr vor sie hätte im Verlaufe des weiteren Abends eine Bierflasche in der Hand gehabt. Per Strafbefehl will man sie dafür mit 3150 Euro zur Kasse bitten.

Repression hat viele Gesichter: das Antifa-Ost-Verfahren, die endlosen Hausdurchsuchungen der letzten Jahre, die Verbote autonomer Demonstrationen, die Kriminalisierung von Teilnehmer:innen einer Spontandemonstration anlässlich der Anschläge in Halle oder jüngst die Repressionswelle rund um den Tag X. Nun will man eben auch noch die Anmelder:innen von Demonstrationen verfolgen. Der ganze Vorgang ist allgemein als Teil eines anhaltenden Vorgehens gegen die radikale Linke in Leipzig zu verstehen. Dazu gehört eben auch linksradikalen Protest, egal ob unangemeldet oder angemeldet, Teilnehmer:innen oder Anmelder:in zu kriminalisieren. Solche Angriffe auf unsere Versammlungen sind nicht neu. So wurde etwa auch dem Anmelder der „Polizeigesetz stoppen“-Demonstration in Dresden 2017 vorgeworfen, dass Teilnehmer:innen Rauchtöpfe gezündet haben sollen und er auch dabei nicht hinreichend auf „seine“ Demonstration eingewirkt habe. Ihm wurde zunächst eine Geldstrafe auferlegt, die aber letztinstanzlich durch einen Freispruch aufgehoben wurde. Ein anderer Versuch unsere Demonstrationen mindestens erheblich zu erschweren, war beispielsweise die Verabschiedung des Versammlungsgesetztes in NRW 2021/22 (https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/).

Der Staat zielt dabei darauf ab, linksradikalen Protest – sei es vorab oder im Nachgang – zu kriminalisieren, wobei die Repression gezielt Genoss:innen isolieren und vereinzeln soll. Doch wir wissen: Gemeint sind wir alle!

Deshalb, egal ob bei der kritischen Prozessbegleitung bzw. der Teilnahme an der Kundgebung am 25.08.2023 oder anderen Soli-Aktionen: Zeigen wir dem Staat, dass wir gemeinsam zusammenstehen und unsere Genossin nicht alleine lassen werden!

Kommt deshalb am 25.08.23 um 8 Uhr zur Kundgebung vor dem Amtsgericht oder beobachtet und begleitet den Prozess kritisch ab 9 Uhr im Gerichtssaal. Die Genossin freut sich über solidarische Personen im Publikum.

Ob auf unseren Demos, den Straßen oder vor Gericht:
Eure Gewalt hält uns nicht auf! Wir scheißen auf den Staat und seine Gesetze! Kampf den Faschist:innen in Uniform!

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