Eine Auswertung der Repression rund um die Proteste gegen LEGIDA in Leipzig

Seit Herbst 2014 veranstaltete das islamfeindliche und rassistische PEGIDA-Bündnis „Spaziergänge“ in Dresden. Mit dem Jahreswechsel 2014/15 sprangen auch Leipziger Rassist*innen auf den Zug auf und haben seit dem 12. Januar 2015 ein knappes Dutzend Demonstrationen in Leipzig durchgeführt.

Im Rahmen der Gegenproteste zu diesen anfangs wöchentlich stattfindenden LEGIDA-Aufmärschen hat die Einrichtung von Kontrollbereichen immens zugenommen: So wurden wiederholt, weiträumige Bereiche um die Routen von LEGIDA und der Gegenproteste zum Kontrollbereich erklärt. Begründet sahen die Cops diese Maßnahmen dadurch, dass nur so „Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Personen“ zu verhindern seien, da „insbesondere im Internet von der linken Szene zu Blockaden gegen die Versammlung von LEGIDA aufgerufen wurde“ (Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag; Drs.-Nr. 6/802). Durch den tatsächlichen Verlauf der Protestkundgebungen sahen die Cops ihre Prognose bestätigt und hielten daher daran fest.

Die Schaffung von Kontrollbereichen bietet rechtliche Grundlage für haufenweise Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen potentieller Teilnehmender. Dadurch können sich die Cops mit geringem Aufwand einen weiten Überblick verschaffen, welche Menschen gewillt sind, an den Gegenprotesten teilzunehmen. So wurden nicht nur die Daten von Beschuldigten im Rahmen von Ermittlungsverfahren erfasst, sondern aufgrund der breiten Gegenproteste auch von studentischen und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Beispielsweise wurden am 12.01.2015 ein Prozent aller Teilnehmenden auf ihre Identität kontrolliert (Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag; Drs.-Nr. 6/693) – das waren namentlich 258 Personen.

Doch auch während der Gegenproteste kam und kommt es wiederholt zu polizeilichen Übergriffen, welche die Teilnahme an Aktionen einschränkt oder gar verunmöglicht und auf die Teilnehmenden abschreckend und kriminalisierend wirkt. So gibt es zum einen, trotz fehlender Gefahrenlage, eine dauernde videographische Erfassung des gesamten Demonstrationsgeschehens durch Einsatzwägen, Handkameras und Helikopter, welche sich einseitig auf die Geschehnisse der Gegenproteste beschränkt. Weiter wird Teilen der Aktivist*innen regelmäßig die Teilnahme an den angemeldeten Protesten durch weiträumige Absperrung der Zugänge oder Platzverweise unmöglich gemacht. Platzverweise werden aber nicht nur im Vorfeld der Versammlungen oder bei angeblichen Gefahrenlagen erteilt, sondern auch gegenüber Zeug*innen von polizeilichen Maßnahmen, da diese für die Cops zumeist unerwünscht sind.

Schon beim ersten LEGIDA-Marsch am 12. Januar, dem mehrere zehntausend Demonstrant*innen entgegentraten, gab es nahe des Mückenschlösschens einen Blockadeversuch. Gegen mindestens 60 Betroffene wurde im Zuge dessen wegen einer angeblich unerlaubten Ansammlung ein Verfahren eingeleitet. Mehrere Beschuldigte haben in diesem Ordnungswidrigkeitenverfahren mittlerweile Bußgeldbescheide in Höhe von etwa 130 € bekommen.

In den folgenden Wochen häufen sich die Berichte von polizeilicher Gewalt: So befanden sich Betroffene von Strafverfolgungsmaßnahmen, beispielsweise unter dem Vorwurf des Landfriedensbruchs, bis zu sechs Stunden in polizeilichem Gewahrsam ohne einem*einer Richter*in vorgeführt worden zu sein, obwohl dies obligatorisch ist. Auch wurden Personen bei der Räumung von Sitzblockaden oder bei Festnahmen beleidigt, ins Gesicht geschlagen, sodass sie zu Boden gingen, aber auch Würgen und die Anwendung von Schmerzgriffen kamen wiederholt vor.

Das gewaltsame Vorgehen der Cops steigerte sich fortlaufend. So erlitt eine Person Berichten zufolge nach der Auseinandersetzung mit diesen ein Schädelhirntrauma, mindestens eine weitere Person musste nach Auseinandersetzungen für mehrere Tage ins Krankenhaus. Bis jetzt erreichte das Vorgehen der Cops seinen Höhepunkt, als Blockaden mit Pfefferspray und durch den Einsatz von Pferden „geräumt“ und Aktivist*innen geschlagen wurden, sodass sie anschließend ärztlich behandelt werden mussten. Andere Personen berichten von Angriffen durch Nazis und dem gleichzeitigen Nichteingreifen der Cops vor Ort. Wiederholt wurden einigen Teilnehmer*innen zudem von LEGIDA-Anhänger*innen und Cops eine Anzeige wegen Körperverletzung angedroht.

Darüber hinaus gab es verschiedene Kessel mit mehreren Dutzend Betroffenen, bei denen Platzverweise ausgesprochen und ED-Behandlungen durchgeführt wurden. Den Aktivist*innen wird hier teilweise Landfriedensbruch vorgeworfen.
Im Rahmen von LEGIDA sind manche der Beschuldigungen von den Cops an Absurdität aber auch kaum mehr zu übertreffen: so gab es ein Verfahren wegen eines ACAB-Schildes, diese Abkürzung stand in diesem Zusammenhang für „All Coulors are beautiful“. Der Vorwurf hier: Beleidigung. Auch wurden uns am Rosenmontag polizeiliche Maßnahmen wegen Faschingsschminke gemeldet, hier lautete der Vorwurf Vermummung. Weiter wurde der Vorwurf der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole mehrfach angeführt, wenn Teilnehmende ihre Ablehnung gegenüber LEGIDA beispielsweise in Form von durchgestrichenen Hakenkreuzen kundtaten. Mehrere Personen wurden zudem mit der Begründung kontrolliert und durchsucht, weil sie einer Gruppe, die eine Woche vorher Steine geworfen haben soll, ähnlich sähen. Dies wurde insbesondere an der schwarzen Kleidung festgemacht.

Bei vielen der hier dargelegten Verfahren gibt es bisher noch keine Ergebnisse, da die Ereignisse noch nicht so lange zurück liegen. Der EA und die Rote Hilfe Leipzig rechnen insgesamt jedoch bisher mit mehreren hundert Strafverfahren.
Sofern ihr von diesen Repressionen betroffen seid, lasst euch nicht abschrecken, denn genau das wollen die Repressionsorgane damit erreichen. Für alle anderen gilt: Solidarisiert euch mit den Betroffenen! Antirepression kostet Geld: veranstaltet Solipartys oder spendet Geld auf das Sonderkonto der Rote Hilfe Leipzig!

Ermittlungsausschuss Leipzig und Rote Hilfe Leipzig, Juni 2015

Spendenkonto

Rote Hilfe e.V. Leipzig
IBAN: DE88 4306 0967 4007 2383 05
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: „Montag”

FALLSCHILDERUNG

Ein ganz normaler Tag bei NoLegida

Die folgende Zusammenfassung einer betroffenen Person zeigt, wie Gegendemonstrant*innen im Umfeld von LEGIDA schikaniert und verunsichert werden sollen, um damit das Fernbleiben von Gegenprotesten zu erzielen:

Die betroffene Person (S.) wurde am Tag der LEGIDA-Demonstration Ende Januar 2015 von einem zivilen Tatbeobachter angeblich bei einer Straftat beobachtet. Im Folgenden soll S. deswegen über eine Stunde ununterbrochen von diesem und einem weiteren zivilen Tatbeobachter observiert worden sein. Nach etwa einer Stunde folgte eine Festnahme durch die Bundespolizei, welche die Person zunächst intensiv durchsuchte und während der gesamten Maßnahme filmte. Hierbei wurde ihr vorgeworfen, einen Autospiegel beschädigt zu haben. Fast alle mitgeführten Dinge wurden abgefilmt und beschlagnahmt, u.a. ein Handy und zwei Kameras samt Akku und Ladekabel, wogegen die betroffene Person noch vor Ort Widerspruch einlegte. Als S. in Geleit von über zehn Cops in eine Tiefgarage abgeführt wurde, verwehrte die Polizei eine*r Zeug*in, welche*r die Festnahme beobachten wollte, die Beobachtung. Sie*er konnte jedoch erkennen, dass S. zwischen mehreren Polizeiautos umringt von Cops stand und dort weiter abgefilmt und geblendet wurde. Dabei wurde S. aufgefordert in die Kamera zu schauen. Als S. erwiderte, dass das Licht blende, wurde der Kopf kurzerhand gewaltsam durch die Cops in Richtung der filmenden Kamera gedreht. Abermals wurde der*dem Zeug*in seitens der Polizei verbal und durch Abdrängen klar gemacht, dass Außenstehende unerwünscht seien. Die festgenommene Person wurde indes nach der PIN des beschlagnahmten Handys gefragt, worauf diese keine Angaben machte. Dabei wurde seitens der Cops auch untersagt, den Akku zu entfernen oder das Gerät auszuschalten. Eine Liste der beschlagnahmten Dinge, auf der ein Akku sowie ein Ladekabel fehlten, wurde der beschuldigten Person vorgelegt, um diese zu unterschrieben. Dies lehnte S. konsequenterweise ab.
Dieser Vorfall zeigt, dass kleinste Vorwürfe genutzt werden, um fast sämtliche Gegenstände einer Person zu beschlagnahmen, zu durchleuchten und möglicherweise auszuwerten. Erst nach mehreren Monaten ist mit der Rückgabe mancher Sachen zu rechnen. Weiter muss davon ausgegangen werden, dass zurückgegebene Sachen seitens der Polizei und des Staatsschutzes zur Aufzeichnung und Verfolgung manipuliert wurden. Daher raten wir vor allem bei technischen Geräten unbedingt von einer weiteren Nutzung ab.

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