Tag X: Vorlagen für Anträge zur Freiheitsentziehung/Kessel und Beschlagnahme Handy

Wir veröffentlichen an dieser Stelle Anträge, die Repressionsbetroffene vom Tag X-Wochenende an das Amtsgericht Leipzig stellen können.

Wichtig: Bitte lest euch die unten stehenden Anmerkungen aufmerksam durch, bevor ihr den jeweiligen Antrag stellt.


Antrag zum Kessel / Freiheitsentziehung

Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn eine*r am Tag X-Wochenende im Kessel und/oder in der Gesa war.
Bitte beachtet, dass ihr die Passagen, die gelb markiert sind, anpassen müsst, also dort eure individuellen Daten eintragen oder unzutreffende Passagen löschen müsst.
Bei der Auflistung der Art und Weise der Freiheitsenziehung könnt ihr noch weitere Punkte ergänzen, beachtet dabei aber unbedingt, keine Angaben hinzuzufügen, die den Repressionsbehörden neue Informationen oder gar Ermittlungsansätze liefern könnten.
Auf mögliche Rückfragen der Behörden auf keinen Fall eigenmächtig antworten und wie immer gilt: Wenn Ihr Post bekommt oder euch unsicher seid, kommt in unsere Sprechstunde.
Der Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben und ausgedruckt an das Amtsgericht Leipzig zu stellen. Für den Fall, dass ihr jugendlich und noch nicht volljährig seit (zwischen 14 und 18 Jahren): Wir verstehen das Gesetz so, dass ihr den Antrag selbst stellen könnt und kein Einverständnis / Unterschrift eurer Erziehungsberechtigten benötigt.


Antrag zur Beschlagnahme des Telefons

Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn einer*m am Tag X-Wochenende das Telefon durch Beschlagnahme abhanden gekommen ist. Wichtig ist, dass ihr diesen Antrag nur stellen solltet, wenn euer Telefon euch durch die Beschlagnahme persönlich zuzuordnen ist. Wenn euer Telefon in einer unübersichtlichen Situation abhanden gekommen ist und es nur vielleicht beschlagnahmt wurde, dann stellt den Antrag besser nicht.
Bitte beachtet, dass ihr die Passagen, die gelb markiert sind, anpassen müsst, also dort eure individuellen Daten eintragen oder unzutreffende Passagen löschen müsst.
Falls ihr den Antrag ergänzen wollt – wovon wir dringend abraten – beachtet dabei unbedingt, keine Angaben hinzuzufügen, die den Repressionsbehörden neue Informationen oder gar Ermittlungsansätze liefern könnten.
Auf mögliche Rückfragen der Behörden auf keinen Fall eigenmächtig antworten und wie immer gilt: Wenn Ihr Post bekommt oder euch unsicher seid, kommt in unsere Sprechstunde.
Der Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben und ausgedruckt an das Amtsgericht Leipzig zu stellen. Für den Fall, dass ihr jugendlich und noch nicht volljährig seit (zwischen 14 und 18 Jahren): Wir verstehen das Gesetz so, dass ihr den Antrag selbst stellen könnt und kein Einverständnis / Unterschrift eurer Erziehungsberechtigten benötigt.


 

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