Vorladungen zu erkennungsdienstlichen Behandlungen (ed-Behandlungen)

Die Polizeidirektion Zwickau verschickt aktuell Vorladungen zur erkennungsdienstlichen Behandlung an Menschen, deren Identität am 01.05. in Plauen festgestellt wurde.

Die Anordnung wird begründet mit einem angeblichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und irgendwelchen Verfahren (auch eingestellten Verfahren) aus der Vergangenheit. Für den Fall der Nichtbefolgung wird ein Zwangsgeld angedroht.

Wenn ihr eine Ladung zur ed-Behandlung erhaltet, kommt schnellstmöglich zum EA und/oder geht gleich zur Anwält*in eures Vertrauens.

Die Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Versammlungssprengung in Plauen sind zum Teil durch die Staatsanwaltschaft bereits eingestellt worden, ohne dass die Betroffenen informiert werden. Die Datensammelwut der Cops steht also auf wackligen Füßen.

Achtung: Widerspruchsfrist gegen die Anordnung ist 1 Monat! Nicht liegen lassen!

Die Cops setzen die ed-Behandlung nämlich schon mal mit Zwangsmitteln durch. Hierfür können sie euch auch von zu Hause, von der Schule oder von der Arbeit abholen.

Zur ed-Behandlung können Fotos des Gesichts (3-Seitenfotos), besonderer Körpermerkmale (Tattoos, Narben, Male) und Ganzkörperfotos gemacht werden. Außerdem werden Finger- und Handballenabdrücke genommen und Messungen (Gewicht, Größe etc.) durchgeführt. Die Cops dürfen euch nicht zwingen, dafür bestimmte Kleidung anzuziehen oder euch beim Abfilmen in einer bestimmten Weise zu bewegen.

Verschenkt Eure Daten nicht, wehrt Euch!

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Ermittlungsausschuss, Ticker veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.