Ladung zur ed-Behandlung oder DNA-Entnahme


Wenn du eine Ladung zur ed-Behandlung oder Aufforderung zur DNA-Entnahme erhältst, komm schnellstmöglich zum  EA oder geh gleich zur Anwält:in deines Vertrauens. Du musst so schnell wie möglich gerichtlichen Rechtsschutz beantragen, da ein Widerspruch oder ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung keine aufschiebende Wirkung haben. Die Cops setzen die ed-Behandlung oder DNA-Entnahme auch schon mal mit Zwangsmitteln durch. Hierfür können sie dich auch von zu Hause, von der Schule oder von der Arbeit abholen.

Lass die in dem Ladungsschreiben genannten Fristen nicht verstreichen!


[ Home ]                                                                                                 EA-Leipzig Juli 2014