Aktuell verschicken die Cops mal wieder Anhörungsbögen, diesmal für das Strafverfahren wegen dem Kessel in Markkleeberg am 24.10.2015. Schick die Anhörungsbögen nicht zurück! Auch der Bogen mit den Pflichtangaben muss NICHT! zurückgeschickt werden. Wenn der Bogen dich per Post erreicht hat, haben die Cops die Daten eh.
Beschuldigte (im Ermittlungsverfahren) oder Angeklagte (im Strafprozess) haben das Recht, die Aussage zu verweigern, und zwar in jeder Phase des Verfahrens. Wirst du von der Polizei vorgeladen, bist du gar nicht verpflichtet zu erscheinen. Die aktuell verschickten Anhörungsbögen sind nicht anders zu handhaben als eine Vorladung direkt zur Vernehmung. Erst zur Staatsanwaltschaft und zum Ermittlungsrichter (und natürlich ggf. zu deinem eigenen Prozesstermin) musst du erscheinen, aber auch da nichts sagen.
Auch scheinbar entlastende Aussagen während der Ermittlungen führen nur dazu, dass die Ermittlungsbehörden sich bessere Konstrukte ausdenken können oder dass die Ermittlungen auf die übrigen Verdächtigten beschränkt werden können. Die Gefahr wächst, dass Zusammenhänge klar werden und deine Angaben im Zweifelsfall gegen Dich ausgelegt werden. Es kommt also darauf an, ob die Cops selber Anhaltspunkte dafür finden, dass ihr euch an etwas Bestrafbarem beteiligt habt. Unterstützt sie nicht dabei: kommuniziert nicht mit den Cops!
Wenn ihr nicht einfach abwarten wollt und euch das zutraut, könnt ihr Einsicht in die Ermittlungsakte auch selbst beantragen. Die Einsicht in die Akte steht euch zu und darf nicht verwehrt werden. Nehmt euch Papier und Stift mit, um die interessanten Sachen rauszuschreiben. Aber Achtung: Beim Termin der Akteneinsicht können die Cops versuchen, euch in Gespräche zu verwickeln, oder anders an Aussagen (z.B. durch Beobachtungen) von euch zu kommen. Macht von eurem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch! Ihr seid nur dort, um Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, sonst nichts. Es ist schon vorgekommen, dass nur aufgrund der eigenen Angaben Anklage erhoben wurde.
Wenn ihr weitere Fragen zu diesen schriftlichen Anhörungsbögen habt, könnt ihr gerne zur Sprechstunde vorbeikommen.
Musterantrag auf Erteilung der Einsicht in die Ermittlungsakte:
Anna Arthur Trotz
Revoluzzergasse 1
1312 Stadt
An
Polizeidirektion Leipzig / Dez. 5
Postfach 100661
04006 Leipzig
In dem Ermittlungsverfahren gegen mich
Vorgangsnummer: (steht im Anhörungsbogen oben rechts)
beantrage ich mir zunächst Akteneinsicht gemäß § 147 Abs. 7 StPO zu gewähren und bitte um Mitteilung wann und wo ich Einblick in meine Akten bekomme.
Bis dahin mache ich von meinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.
mfG
Anna Arthur Trotz (unterschreiben!)