Statement: Veröffentlichung der Gruppe Prisma „Verpixelt oder Löscht euch“

Anfang Februar diesen Jahres veröffentlichte die Leipziger Gruppe Prisma (iL*) einen Debattenbeitrag zur Frage der Vermittelbarkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit politischer Aktionen. Wir verstehen diesen Beitrag auch und vor allem als Reaktion auf die Kritik an der Foto-Praxis dieser Gruppe, welche von verschiedenen Zusammenhängen nun schon über Jahre wieder und immer wieder formuliert wird. Zunächst verstehen wir euren Beitrag als Versuch die Frage der Öffentlichkeitswirksamkeit politischer Aktionen in der innerlinken Debatte auch noch mal nach G20 voranzutreiben. Zudem als Reaktion auf die Kritik, die im Zuge eurer Veröffentlichungen an euch herangetragen wurde. Wir als Antirepressionsstruktur sehen uns dazu angestoßen, auf einige der von euch angesprochenen Punkte einzugehen.

Wir finden es schwierig, dass die an euch herangetragene Kritik zu euren Veröffentlichungen im Rahmen der Oury Jalloh Demo 2018 und der feministischen Kampftagsdemo 2017 nicht selbstkritischer aufgenommen wurde, da wir das Veröffentlichen unverpixelter Bilder ohne Absprache mit den darauf dargestellten Personen und Demoorganisator*innen verurteilen. Daran ändert für uns auch eine Auseinandersetzung mit der kollektiven „Angst vor Repression und Nazis“ nichts, da wir eine paternalistische Einschätzung der potentiellen Gefahr für andere Aktionsteilnehmer*innen ablehnen. Das ein*e Demonstrant*in sich dabei entschließt, in den ersten Reihen einer Demonstration zu laufen oder Organisator*innen sich dazu entschließen, unverpixeltes Bildmaterial von sich zu veröffentlichen, legitimiert für uns nicht das unabgesprochene Fotografieren von den Aktionen an sich oder weiterer Demonstrant*innen und das anschließende unverpixelte Verbreiten der Bilder.

Wir wollen noch einmal darlegen, wieso wir sowohl das unabgesprochene Filme und Fotografieren bei Aktionen als auch das anschließende Zeigen und Verbreiten des nicht unkenntlich gemachten Bildmaterials grundsätzlich kritisch sehen.

Mit Fotos und Videos als Beweismaterial zum „Fahndungserfolg“

Demonstrationen sind den Bullen immer wieder ein willkommener Ort, um Aktivist*innen verschiedenste Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vorzuwerfen und ihnen anschließend den Prozess zu machen. Das Filmen oder Fotografieren eines Angriffs der Bullen fängt meist auch die Reaktionen von Aktivist*innen ein, die nicht erst seit den Verschärfungen der §§ 113, 114 StGB (Widerstand gegen sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) zu hohen Geld- oder Freiheitsrafen führen können. Dieses Bildmaterial zu verwenden, um öffentliche Aufmerksamkeit auf bspw. Bullengewalt zu lenken, beinhaltet damit immer auch eine Gefährdung der ebenfalls abgelichteten Aktivist*innen. Hierbei werden auch die Änderungen der StPO zu den Zeug*innenbefragungen relevant, wo es ohnehin kaum Aussageverweigerungsrechte gibt, aber jetzt auch die Bullen mittels staatsanwaltschaftlicher Anordnung eine Erscheinungspflicht generieren können. Selbst wenn Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nicht explizit festgehalten werden, können durch Bildmaterial potenzielle Zeug*innen erfasst werden, die so von den Cops in Ermittlungsverfahren hineingezogen werden können.

Auch für Strukturermittlungsverfahren à la §§129 ff. StGB, die sich bei sächsischen Bullen großer Beliebtheit zu erfreuen scheinen, spielen Informationen von den Bildern, beispielsweise welche Teilnehmer*innen in welcher Konstellation bei welchen Aktionen anzutreffen sind oder wie sich Person xy gekleidet, bewegt oder agiert hat, eine große Rolle. Solch externes Bildmaterial kann bei der Verurteilung von Genoss*innen in Gerichtsverfahren leider ausschlaggebend sein. So wurde erst kürzlich einem Genossen, unter anderem wegen des Vorliegens von Videomaterial aus unbekannter Quelle vom Feministischen Kampftag 2016, ein Urteil geschustert.

Wir wollen mit unserer Kritik nicht die Praxis des öffentlichen Auftretens von Aktivist*innen oder Demonstrationen per se dämonisieren. Wir finden es unterstützenswert, dass eine Auseinandersetzung mit der Frage, wie sich politischer Aktivismus nach dem Sommer der Repression gestalten lässt, angestrebt und die Frage diskutiert wird, welche Reaktionen aus einer linksradikalen Perspektive auf die öffentliche Berichterstattung während und die Angriffe der Repressionsbehörden im Zusammenhang mit dem G20 sinnvoll sind.

Uns liegt jedoch daran, einen sensiblen Umgang mit den Gefahren, die das Veröffentlichen von Bild- und Filmmaterial birgt, zu fordern. Jede*r muss für sich selbst entscheiden können, ob und wann, wie oder wo das eigene Gesicht öffentlich gezeigt oder die eigene Aktion gefilmt werden. Das beinhaltet für uns Absprachen mit Organisator*innen von Demonstrationen zu treffen, nur Personen abzulichten, die explizit damit einverstanden sind, sowie bei euren Aktionen die Teilnehmer*innen im Voraus deutlich darauf hinzuweisen, dass Aufnahmen unverpixelt veröffentlicht werden.

Wir fordern alle Gruppen auf, die unverpixelte Veröffentlichung von Bildmaterial einer Aktion öffentlich und zugänglich anzukündigen und eine Alternative anzubieten, beispielsweise mit Lautsprecherdurchsagen, Handzetteln und Pixel-Foto-Zonen („ab dem Lauti“), in denen Aktivist*innen ohne Verlangen nach öffentlicher Bekanntheit an der Aktion teilnehmen können.

Zum Weiterlesen: https://antirepression.noblogs.org/spitzelei-und-datensammelwut/fotos-und-videos/

Rote Hilfe Leipzig
März 2018

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