Prozessbericht Tag 8 – Urteil: Von Nebelkerzen und Brandsätzen

Bericht vom 8. und letzten Verhandlungstag mit Urteilsspruch des Berufungsverfahrens zum bisher einzigen Prozess im Zusammenhang mit der Johannapark-Sponti 2015 vor dem Landgericht Leipzig.

Im Kontext des G7-Gipfels im bayrischen Elmau fand am 5. Juni 2015 eine Spontandemonstration in Leipzig statt. Bei dieser Sponti im Umfeld des Johannaparks gab es Auseinandersetzungen mit herbeigerufenen Cops, das nahegelegene Bundesverwaltungsgericht wurde mit Steinen und Farbe beworfen, und es wurden Barrikaden errichtet.

Es gelang in dieser Nacht den Cops nur eine Person festzunehmen und mit dieser Aktion in Verbindung zu setzen: was für den Gefährten eine von den Bullen gebrochene Nase, eine Hausdurchsuchung, sowie die Erpressung von DNA-Proben unter dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs und der Körperverletzung zur Folge hatte.

Das erstinstanzliche Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig im August/September 2016 endete, trotz schwacher Beweislage der Staatsanwaltschaft, mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten sowie 100 Sozialstunden. Der Richter ließ es sich damals nicht nehmen, noch auf die Milde des Urteils hinzuweisen: ohne den Nasenbeinbruch durch die Cops hätte es wohl eine noch härtere Strafe gegeben.

Der Staatsanwaltschaft war die verhängte Strafe nicht genug, weshalb sie Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes einlegte.

Derzeit läuft vor dem Landgericht Leipzig das Berufungsverfahren.
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Es folgt ein Bericht über den 8. und letzten Prozesstag mit Urteilsspruch am 29.08.2017.

Schuldig gesprochen!

Der angeklagte Genosse wird wegen schwerem Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, ausgesetzt zu einer Bewährung von 3 Jahren. Weiterhin hat der Genosse 160 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten.

Nebelkerzen

So viele Brandsätze und Pyrotechnik an jenem Abend geworfen wurden, so viele Nebelkerzen hätte die Verteidigung in der dazugehörigen Berufungsverhandlung gezündet, leitete Richter Gicklhorn süffisant ein. Die gesamte Beweisaufnahme wäre langatmig und mühselig gestaltet worden, auch mit den nicht enden wollenden Anträgen des Rechtsanwalts. Die Beweiswürdigung sollte offenbar manipuliert werden durch die häufigen Anträge, vorrangig bei Aussagen der Polizisten. Und das lässt sich ein Richter vor dem Landgericht nicht gefallen, denn er hat sein eigenes unabhängiges Urteil. Wofür wird man schließlich Richter.

Im Folgenden also seine Urteilsabwägung.

Überführt?

An der Anwesenheit des Angeklagten in der gewalttätigen Menge gebe es keinen Zweifel. Es wäre schließlich extrem unwahrscheinlich, dass er nur Passant gewesen sei der zufällig vor Ort war.

Der Angeklagte hätte sich in einer Menge aufgehalten, die massiv gewalttätig war und auch mit Molotow-Cocktails nach Menschen warf. Hier gelte die Versammlungsfreiheit nicht mehr, es stehe ja schließlich im Grundgesetz, dass Versammlungen friedlich und ohne Waffen zu erfolgen hätten. Im Johannapark wären aber Brandsätze und Steine sogar auf zivile Fahrzeuge geworfen worden. Eine Deeskalation der Polizei sei gar nicht möglich gewesen, da die Menge sofort gewalttätig wurde.

Dem Angeklagten könne keine Einzeltat nachgewiesen werden, aber mindestens sei seine Anwesenheit eine Mittäterschaft, und um soetwas auch bestrafen zu können, dazu sei der Landfriedensbruchparagraph ja schließlich da.

Immerhin wurde er vor Ort festgenommen und sei vorher geflüchtet. Auch hatte er besondere, dem Anlass angemessene, schnell wechselbare schwarze Klamotten an, die auf Gewaltbereitschaft deuteten. Sein Umhängebeutel sei trotz aller Widersprüche und gegensätzlichen Aussagen eindeutig identifizierend gewesen, da ist der Richter überzeugt, es war ja schließlich dunkel, da verguckt man sich schon mal als Polizist oder Passant. Dass der Beutel zur Wundversorgung herausgegeben wurde, wäre eine klare Schutzbehauptung gewesen. An einer eingesammelten Sturmhaube gäbe es weiterhin eindeutige DNA-Spuren, auch eine Seenotfackel sei mit der DNA des Angeklagten voll. Wobei bei letzterem aber nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Genosse mit dieser Seenotfackel die Nase gebrochen bekommen hat.

In der Gesamtheit sei unser Genosse also aktiv an Gewalt beteiligt gewesen, die mit Akribie und krimineller Energie, sowie einer gehörigen Portion Konspirativität vorbereitet und ausgeübt wurde. Dafür sprächen die vorbereitete Kleidung im Dresscode und die mitgebrachten Waffen des Mobs, wie Mollis, Steine, Pyrotechnik, Krähenfüße und angeschleppte Autoreifen für eine Barrikade. Die Ausschreitungen seien geplant gewesen und hätten ernsthafte Verletzungen in Kauf genommen.

Polizeizeug*innen

Richter Gicklhorn musste jedoch zugeben, dass die Polizeizeug*innen kein sonderlich überzeugendes Bild abgaben. Deren Performance reiche von smart bis bockig, was die Geduld aller Anwesenden strapazierte. Diese verlorenen Nerven schienen aber Gicklhorn egal, denn eine Belastungstendenz könne er bei keinem der Polizeibeamten erkennen, die ausgesagt hätten. Eher hätte die Strategie der Verteidigung, einen Generalverdacht gegen die Polizisten zu schüren, bei Gicklhorn Widerwillen ausgelöst. Schließlich hätte keiner der Beamten seine Verletzungen übertrieben, noch konnte eine Absprache untereinander nachgewiesen werden. Schon mal in Rage konnte Gicklhorn auch verkünden, dass auch das Körperverletzung im Amt-Verfahren, dass die gebrochene Nase des Genossen zum Inhalt hat, ja eigentlich zur Stunde gar nicht relevant sei. Achso.

Die Polizeizeugen Albrecht und Graf seien generell zwar sehr bockig und unkooperativ gewesen, allerdings müsse man ihnen Glauben schenken. Die Asservaten „Steine“ aus dem Beutel wäre nur aus Pflichtvergessenheit nicht auffindbar, erfunden sei da nichts! Schließlich haben sie ja beide gesagt, dass die Steine da waren. Auch die Aussagen zur Beutelidentifikation würden sich, großzügig abgesehen von einigen Ungereimtheiten, eindeutig durchziehen. Die Beweisaufnahme spielte hier wohl keine besondere Rolle mehr, eher der Wille zum Polizeiverständnis.

Auch dass die gebrochene Nase nicht dazu führte, dass ein Arzt in die Zelle gerufen wurde, sei ein Zeichen dafür, dass es ja nicht weiter schlimm gewesen sei mit der Verletzung.

Schwer oder leicht?

Abschließend wurde noch die Frage geklärt, ob es nun ein einfacher Landfriedensbruch oder gar ein schwerer Landfriedensbruch sei, den es hier abzuurteilen gelte.

Hierbei wurde festgestellt, dass auch ein Kieselstein natürlich ein gefährliches Werkzeug sei, wenn es im Auge treffe. Aber es wurden ja bekanntlich Pflastersteine geworfen, gar nicht zu sprechen von den Molotow-Cocktails. Es sei also eine besondere Brutalität an der Tagesordnung gewesen. Demnach ein klarer Fall des schweren Landfriedensbruchs.

Abwägung des Strafmaßes

In der Strafmaßabwägung kam unserem Genossen zugute, dass die Blessuren der Polizeibeamt*innen sich im Rahmen der Unsichtbarkeit bewegten, er keine Vorstrafen hatte und, zu guter letzt, dass ihm ein unbekannt gebliebener Bulle bei der Festnahme die Nase brach.

Richter Gicklhorn konnte sich allerdings nicht halten, denn eigentlich hätte er ihm gerne mehr Monate aufgebrummt. Allerdings sei ja schon so viel Zeit vergangen, da müsse man zwangsläufig runter mit dem Strafmaß gehen.

Die Bewährungsaussetzung an sich war nach Richter Gicklhorn allerdings doch recht schwierig zu begründen. Einerseits sei da die gebrochene Nase, auf der anderen Seite gäbe es ja da auch noch § 56 Abs.3 StPO, der zwangsläufige Knastaufenthalt, weil die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik durch die Tat in Gefahr wäre. Nach den Vorkommnissen von den Aufständen in Hamburg zum G20 Gipfel sei es nicht normal, diesen Paragraphen nicht anzuwenden, so fabulierte Richter Gicklhorn mit einer allzu sichtbaren Pickelhaube auf dem Kopf. Daher solle der Angeklagte froh sein, dass er die Tat vor G20 begangen habe!

Unser Fazit

Das Urteil des Amtsgerichts wurde fast komplett bestätigt. Auch das Landgericht hatte weder Interesse, die Körperverletzung an unserem Genossen aufzuklären, noch die eklatanten Widersprüche in den Aussagen der Schlägerbullen zur Kenntnis zu nehmen.

Wir haben als Beobachtende nichts anderes erwartet und freuen uns mit unserm Genossen über einen Prozess, der wenigstens nicht den Knast gebracht hat.

United we stand! Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Wir lassen den betroffenen Gefährten nicht allein!
Es gibt Berichte von allen Prozesstagen.

Rote Hilfe Ortsgruppe Leipzig

 

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