Personalienfeststellung verweigern?!

Seit einigen Jahren wird bei Großveranstaltung (etwa „Ende Gelände“ 2015 und 2016) vermehrt durch Aktivist*innen in großer Anzahl die Angabe der Personalien verweigert, um dadurch strafrechtlichen Repressionen oder zivilrechtlichen Schadensersatzklagen zu entgehen. Verweigert eine Person die Preisgabe ihrer Personalien, droht nach § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz grundsätzlich eine Geldbuße, vorausgesetzt die Personalien können durch die Repressionsorgane später ermittelt werden.

Im Folgenden möchten wir euch keine Handlungsempfehlung geben, euch aber dafür sensibilisieren, was für Vor- und Nachteile dieses Vorgehen mit sich bringen kann:
Sofern eine Personalienfeststellung nicht möglich ist, sind die Cops nach den jeweiligen (Länder-) Polizeigesetzen befugt, eine erkennungsdienstliche (ED-) Behandlung durchzuführen.
Insbesondere bei Großveranstaltungen mit mehreren hunderten oder gar tausenden Aktivist*innen kann die Polizei natürlich schlicht personell überfordert sein, sämtliche in Betracht kommende Personen einzeln einer ED-Behandlung zu unterziehen, so dass mensch unerkannt wieder aus dem Kessel oder Gewahrsam entlassen wird. Eine Garantie hierfür gibt es, wie auch die Erfahrungen bei „Ende Gelände“ zeigen, jedoch nicht!
Andererseits kann die Verweigerung der Personalien aber eine Ingewahrsamnahme deutlich verlängern und zu weiteren, nicht unerheblichen Schikanen durch die Cops führen. Darüber sollte mensch sich vorher bewusst sein, da all dies ggf. eine hohe Belastung für die einzelne Person in der konkreten Situation darstellen kann. Zudem besteht ohne die Angaben von Personalien nicht die Möglichkeit gegen Maßnahmen der Cops vor Ort wirksam rechtlich vorzugehen, so etwa einen Antrag auf richterliche Überprüfung der Zulässigkeit der Freiheitsentziehung zu stellen.
Im schlimmsten Fall kann, je nachdem was euch von den Cops vermeintlich zur Last gelegt wird, sogar Untersuchungshaft drohen. Dies dürfte aus unserer Sicht aber eine Ausnahme darstellen.

Egal wie ihr euch in eurer Bezugsgruppe entscheidet – ob nun für und gegen die freiwillige Personalienfeststellung – nur eine konsequente Aussageverweigerung ist der beste Schutz gegen staatliche Repression. Deswegen: Anna & Arthur halten`s Maul!

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