Am 26.01.22 wird am Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Klage gegen das Verbot des Mezopotamien & MIR-Verlages für kurdische Kultur & Literatur verhandelt. Beide wurden 2019 als Teilorganisationen der PKK verboten.
Ab 10:00 findet vor dem Gericht eine Kundgebung statt.
ausführlicher:
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 26. Januar die Klage des Mezopotamien Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia gegen das Verbot verhandelt. Das Bundesinnenministerium hatte mit der Verfügung vom 1. Februar 2019 die auf die Verlegung und den Vertrieb von kurdischer Literatur und kurdischer Musik spezialisierten Unternehmen als angebliche Teilorganisationen der PKK verboten. Das wohl weltweit größte kurdische Musikarchiv sowie die Verlagsbestände, etwa 50.000 Werke, wurden bei einer Großrazzia am 12. Februar 2019 beschlagnahmt. Der Vorwurf: Der Geschäftsbetrieb diene durch sein Verlagsprogramm der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK. Schon ein Jahr zuvor, im März 2018, gab es Durchsuchungen im gemeinsamen Verlagshaus.
Das Rojava-Solidaritätsbündnis Leipzig fordert die Aufhebung des Verbots der kurdischen Verlage und ruft zeitgleich mit der Verhandlung vor das Bundesverwaltungsgericht zum Simsonplatz auf. In dem Aufruf heißt es:
Seit Jahrzehnten kriminalisiert der deutsche Staat die kurdische Gesellschaft sowie die kurdische Freiheitsbewegung. Das im November 1993 ausgesprochene Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) stellt die Legitimationsgrundlage für die Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung durch die deutschen Sicherheitsbehörden dar. Immer wieder wird versucht, gegen die kurdische Diaspora hier in Deutschland vorzugehen. Eine weitere Repressionswelle fand im März 2018 und daran anknüpfend im Februar 2019 statt.
Damals wurden die Räumlichkeiten der „Mesopotamien Verlags-GmbH“ und der „MIR Musikverlags GmbH“ von der deutschen Polizei gestürmt. Alleine bei der Razzia im Februar wurden 50.000 Gegenstände beider Verlage konfisziert. Dabei handelt es sich um den gesamten Bücherbestand, Musik-CDs, Archivmaterial, Instrumente, Geräte aus dem Tonstudio sowie technische Ausrüstungen. Jeglicher Bestand, ob klassische kurdische Musik oder Wörterbücher, wurden als Besitz einer „Teilorganisation der PKK“ beschlagnahmt. Mit diesem Konstrukt kann ein Kochbuch genauso aus dem Verkehr gezogen werden, wie Kindermärchen oder Grammatikbücher. Noch dazu wurden schließlich beide Verlage verboten. Auch die Kundendatenbank wurde beschlagnahmt und nach „strafrechtlich relevantem Verhalten“ durchsucht. Was das bei Bestellerinnen und Bestellern bei einem legalen Verlag sein mag, bleibt das Geheimnis der Behörden.
Der damalige Innenminister Horst Seehofer sagte dazu: „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“.
Solidarität mit der kurdischen Kultur – Aufhebung des Verbots kurdischer Verlage!
Doch wir lassen diese Repression, die sich offensichtlich gegen die kurdische Kultur, Literatur und Identität richtet, nicht auf uns sitzen! Während am 26. Januar im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Verbot der Verlage und gegen die rechtswidrigen Maßnahmen der deutschen Bundesregierung geklagt wird, werden wir parallel dazu vor dem Gebäude eine Solidaritätskundgebung abhalten. Wir versammeln uns 10 Uhr am Simsonplatz 1 in Leipzig und rufen alle solidarischen Menschen dazu auf, sich unserem Protest anzuschließen!
Deutschland unterdrückt Kurd:innen in der Diaspora! – Das werden wir nicht hinnehmen und sagen „Hoch die internationale Solidarität!“
— von ANFdeutsch
Die Pressemitteilung von Azadî vom 10.03.2018 kann hier nachgelesen werden.