update #11 Repressionen gegen Anti-Legida Proteste am 02.05.2016

Nach nun fast 2 Jahren sind die meisten noch anhängigen Verfahren auf der Zielgeraden angekommen.  Soll heißen: Diejenigen, die sich mit Staatsanwaltschaft und Gericht auf ein erniedrigtes Bußgeld „geeinigt“ haben, bekommen derzeit entsprechende Zahlungsaufforderungen zugeschickt:

150 EUR (Bußgeld) + 50 EUR (Gerichtsgebühr) + ca. 10 EUR (Auslagen für die Zustellung) = ca. 210 EUR (im Detail gibt es Unterschiede von einigen EUR wegen unterschiedlicher Zustellkosten)

Das entspricht dem auch von uns mangels Erfolgsaussichten empfohlenen „Deal“ mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Wenn die Kohle bezahlt wird, dann ist die Sache juristisch erledigt.

Ratenzahlung kann auf Antrag vereinbart werden. Dazu muss aber durch Offenlegung der Einnahmen- und Ausgabensituation glaubhaft gemacht werden, dass das Bußgeld nicht sofort bezahlt werden kann.

In diesem Zusammenhang nochmal der Hinweis auf die Unterstützungsanträge der Roten Hilfe:
Bitte reicht euren Unterstützungsantrag frühstmöglich bei der Roten Hilfe ein. Die Frist für die Bearbeitung des Antrags beträgt 9 Monate nach dem letzten rechtskräftigen Urteil/Bußgeldbescheid bzw. der letzten Anwält*innenrechnung. Werden Fälle später eingereicht, geht die Rote Hilfe davon aus, dass ihr keine finanzielle Unterstützung benötigt.

Wenn ihr also noch in der Abwicklung des Deals mit der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht steckt, kein Stress. Wenn ihr allerdings schon vollständig mit allem Papierkram durch seid, lasst das bitte nicht ewig liegen, sondern kommt in die gemeinsame Sprechstunde von EA und Roter Hilfe (freitags 17:30-18:30 @ linXXnet, Bornaische Str. 3d).

gesammelte Hinweise zum Stellen der Unterstützungsanträge bei der Roten Hilfe:
https://antirepression.noblogs.org/post/2017/11/11/dazusetzen-unterstuetzungsantraege/

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