Momentan flattern vermehrt Schreiben vom Ordnungsamt wegen des Kessels am 02.05.2016 ein. Den Betroffenen wird mitgeteilt, dass die Akten jetzt an die Staatsanwaltschaft verschickt wurden und das Ordnungsamt für die Verfahren keine Post mehr haben will.
Als nächstes wird die Staatsanwaltschaft die Sachen an das Amtsgericht Leipzig weiterleiten. Wer den Einspruch aufrecht erhält, wird dann eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen.
Bis zum Eingang der Akten bei Gericht kann der Einspruch kostenfrei zurückgenommen werden. Dazu folgendes Muster:
An die Staatsanwaltschaft Leipzig
Straße des 17. Juni 2
04107 Leipzig
In dem Bußgeldverfahren
./. Vorname Name
Aktenzeichen: …………………..
nehme ich den Einspruch vom … gegen den Bußgeldbescheid vom… zurück.
Ort, Datum, Unterschrift
Wenn ihr Fragen zu den Erfolgsaussichten eures Einspruchs habt, wendet euch am besten an eure*n Vertrauensanwält*in. Für die anwaltliche Beratung könnt ihr -solange das gerichtliche Verfahren noch nicht begonnen hat- Beratungshilfe bei dem für euch zuständigen Amtsgericht beantragen.
Wenn ihr Fragen habt, kommt in unsere Sprechstunde oder schreibt uns eine verschlüsselte Mail.“