Nachtrag zum Beitrag „Hausdurchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung wegen offensiven Tweets“ vom 18.11.20

Die Aktivistin, die von der Hausdurchsuchung und ED-Behandlung wegen offensiven Tweets im November 2020 betroffen war hat nun einen Strafbefehl erhalten, der mit einer Summe von 2400 € absurd hoch ausfällt.

Zudem wird sie in dem Schreiben misgendert. Es wird ein Deadname verwendet, obwohl sie diesen schon vor vielen Jahren offiziell geändert hat. Die Aktivistin ist trans weiblich. Das haben auch offizielle Behörden zu respektieren.

Doch wie so oft handeln sie transfeindlich und übergriffig gegenüber Personen die nicht in ihr beschränktes hetero-sexistisches Bild von Geschlecht passen.

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