Veranstaltung 23.05.: Als Kommunist_innen angeklagt

Eine Veranstaltung mit Rechtsanwalt Alexander Hoffmann
23.05. um 19 Uhr in der Meuterei, Zollschuppenstr. 1
Organisiert von der Roten Hilfe Leipzig

Am 17. Juni 2016 begann vor dem Oberlandesgericht München der größte Staatsschutzprozess in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre. Angeklagt sind zehn türkische Kommunist_innen, denen vorgeworfen wird, das sogenannte Auslandskomitee der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten) gebildet zu haben.

Die TKP/ML ist nur in der Türkei eine verbotene Organisation. Weder in Deutschland noch in anderen europäischen Staaten ist sie mit einem Verbot belegt und befindet sich auf keiner der nationalen und internationalen Terrorlisten. Keiner_m der Angeklagten wird – außer der Mitgliedschaft in der TKP/ML – eine Gewalttat oder irgendeine andere strafbare Handlung in Deutschland vorgeworfen. Die TKP/ML soll laut Verfassungsschutzberichten seit Jahrzenten in Deutschland aktiv sein. Seit 2006 ermittelt das BKA gegen die Organisation. Doch erst im April 2015 werden mit den Angeklagten erstmals Personen wegen der angeblichen Unterstützung der TKP/ML verhaftet.

Die Angeklagten saßen zum Prozessauftakt seit über 14 Monaten in Untersuchungshaft. Während tagtäglich Flüchtlingsheime in Deutschland brennen, hat der Generalbundesanwalt einen immensen Aufwand betrieben, um die Angeklagten zu verfolgen. Vier der Angeklagten wurden auf Betreiben des GBA in anderen europäischen Ländern festgenommen und an Deutschland ausgeliefert. Gleichzeitig werden die Anwält_innen in ihrer Verteidigung massiv eingeschränkt. Sie durften bis vor kurzem mit ihren Mandant_innen nur in Zellen mit einer Trennscheibe reden, der Inhalt ihrer Verteidiger_inpost wird durch eine_n Richter_in kontrolliert.

Die Verteidiger_innen begreifen dieses Verfahren als Auftragsarbeit für den türkischen Staatspräsidenten Erdogan.

Inzwischen sind die Hälfte der Angeklagten von der Untersuchungshaft verschont, die meisten Auflagen der Sonderhaftbedingungen sind aufgehoben, ein Ende des Prozesses ist immer noch nicht abzusehen. Die Legitimität des Verfahrens ist erschüttert. Trotzdem ist eine Verurteilung sicher.

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