In den letzten Wochen gab es wieder einige Übergriffe durch die Cops; zum Teil mussten sich die Betroffenen in ärztliche Behandlung begeben, andere wurden im Rahmen nicht nachvollziehbarer „verdachtsunabhängiger“ Kontrollen schikaniert.
Für all diese Fälle gilt: Nicht im Alleingang Strafanzeige stellen bzw. Klage einreichen! Die Risiken sowohl von Gegenanzeigen als auch von Gefährdungen Dritter durch getroffene Aussagen (die ja bei eigenen Anzeigen gemacht werden müssen) sind real und nicht zu unterschätzen! Prinzipiell raten wir deshalb i.d.R. von eigenen Klagen ab.
Da jeder Einzelfall aber anders gelagert sein kann, ist das mit dem Klageweg verbundene Risiko nicht allgemein zu bewerten. Hier bedarf es gründlicher Vorbereitung (Gedächtnisprotokolle schreiben; Fotos und Videos sichten etc.). Komm daher zu uns in die Sprechstunde – wir können dir vertrauenswürdige Anwält_innen empfehlen.
Ob du eine Klage anstrebst, ist letztendlich deine eigene Entscheidung, die von uns respektiert wird. Wenn dir aber jemand vorbehaltlos und ohne intensive Abwägung zu einem solchen Schritt rät, bist du definitiv ohne politisches Gespür (also schlecht) beraten!
Jenseits der juristischen Bewertung der Erfolgsaussichten und Risiken von Klagen wünschen wir uns auch eine Auseinandersetzung mit der politischen Dimension des Vorgehens: Geht es dir vordergründig um „Rache“ oder kannst du langfristig eine reale Aussicht auf Veränderung von unhaltbaren Zuständen erkennen? Immerhin bedienst du dich derselben Mittel des „Rechtsstaates“, die so oft gegen uns eingesetzt werden.
Neben dem juristischen Weg dich gegen Übergriffe durch Cops zu wehren, gibt es auch die Möglichkeit Übergriffe in den Medien zu veröffentlichen. Lass dich aber auch hierbei von uns als EA-Struktur oder von vertrauenswürdigen Anwält_innen unterstützen! Vor allem bei veröffentlichten Fotos und Videos musst du davon ausgehen, dass die Aufnahmen auch von den Ermittlungsbehörden ausgewertet werden, um gegen einzelne Aktivist_innen vorzugehen.
Anzeigen gegen Cops, Kontrollen, etc.
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