Keine Beugehaft – Anna und Arthur bleiben stabil

Unser Genosse hat in seiner finalen Anhörung erneut die Aussage verweigert. Nachdem er im selben Tatkomplex, die Johannapark-Spontandemonstration 2015, bereits verurteilt wurde, hatte ihn die Staatsanwaltschaft in den Zeugenstand berufen. Trotz der Forderung des ermittelnden Staatsanwalts blieb die Beugehaft aber aus.

Als Grund wurde Unverhältnismäßigkeit genannt, da der zugrunde liegende Vorwurf Landfriedensbruch in zwei Wochen, am 5. Juni, verjährt ist. Zudem stelle jede Inhaftierung derzeit eine große Gefährdung der Gesundheit dar. Des weiteren wurde die zeitgleich vor dem Amtsgericht stattfindende Kundgebung als bedrohlich und bei Verhängung der Beugehaft als Risiko wahrgenommen. An dieser Kundgebung nahmen über 80 Personen teil. Ihr entgegen standen in einem lächerlichen Verhältnis etwa 40 Cops der Bereitschaftspolizei.

Wir als Rote Hilfe Leipzig begrüßen die konsequente Aussageverweigerung des Genossen und freuen uns, ihn in Freiheit zu wissen. Zugleich verurteilen wir das Strafverfahren als solches, insbesondere die offensichtliche politische Motivation. Wir betrachten die angedrohte Beugehaft im Kontext vieler Einschüchterungsversuche der letzten Monate, darunter die 9 Monate U-Haft im Kontext der Abschiebeverhinderung Hildegardstraße im Juli 2019, die vier U-Haftgefangenen vom Connewitzer Kreuz Silvester 2019 und der erst 20 Jährige, welcher im Mai 2020 wahllos in Connewitz aufgegriffen wurde und seither festgehalten wird. Wie bereits zuvor von der Roten Hilfe Leipzig dargestellt, können diese Ereignisse als möglicher Strategiewechsel im Kampf gegen Links verstanden werden.

Abschließend wollen wir hervorheben, dass wir mit der Kundgebung auf die richterliche Entscheidung Einfluss nehmen und so zur Freiheit unseres Genossen beitragen konnten.

Wir danken allen Unterstützer*innen vor Ort und im Herzen. Besonderer Dank gilt dem Anwalt und natürlich dem Genossen selbst.

Keine Gerede, nur die Tat.

 

Rote Hilfe Leipzig

25.05.2020

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