Prozessbericht: Verurteilung wegen 11.01. und Frauenkampftag 2016

Am 06. & 15. Dezember 2017 fanden am Amtsgericht Leipzig Verhandlungen gegen einen Leipziger Genossen, der sich von einem solidarischen Anwalt (RA) vertreten ließ, statt.

Der Vorwurf der Staatsanwältin (StA) Maier lautete auf versuchte Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit vollendeter Gefährlicher Körperverletzung.

Konkret wird dem Genossen unterstellt

I. im Zuge von antifaschistischen Gegenprotesten gegen den LEGIDA-Geburtstag am 11.01.2016 in Leipzig einem Fascho nach einer kurzen Schubserei ins Gesicht geschlagen zu haben,

II. sowie im Zuge einer feministischen Demonstration anlässlich des Frauen-Kampf-Tages (FKT) am 12.03.2016 einem Junggesellenabschiedsdeppen gemeinschaftlich einen Nackenklatscher verpasst zu haben.

Der Genosse räumte den II. Tatvorwurf ein, bestritt jedoch gemeinschaftlich gehandelt zu haben, da er alleine auf der Demonstration war.

Zu Beginn werden den Prozessbeteiligten von Richterin (R) Hahn Standbilder von Videoaufnahmen der FKT-Demo gezeigt. Woher das Material stammt ist unklar. Der Genosse erkennt sich dort selbst wieder, jedoch niemand anderes.

„Die Braut heißt halt Hexe“

Der erste vorgeladene Zeuge der StA, Tom Meier, trat auch gleichzeitig als Geschädigter des II. Tatkomplexes auf. Er und ca. 15 „Mann“ wären gemeinsam von Chemnitz nach Leipzig gereist um den Junggesellenabschied eines Kollegen zu feiern. In der City traf der Junggesellenabschied dann auf die feministische Demonstration. Weshalb sie von dutzenden wütenden Frauen aus der Demo heraus angepöbelt und auf ihre Shirts mit der Aufschrift „Der Mann nimmt die Hexe bald zur Frau, drum lassen wir heut raus die Sau“ angesprochen wurden, kann er sich bis heute nicht denken. Er finde diese nicht sexistisch. Denn die Braut höre praktischerweise auf den Spitznamen „Hexe“. Zum Zeitpunkt der Tat hatten er und seine Saufkumpanen bereits jeweils ca. 5 x 0,5l Bier intus. Als er angeblich einen Fotografen freundlich darauf hinwies, er solle doch das Fotografieren seiner Gruppe einstellen, eskalierte die Situation. Er sei unter anderem von dem angeklagten Genossen angegriffen und in den Nacken gestoßen worden. Daraufhin erwachte er erst wieder, als ihm unter einem Haufen Fährrädern begraben jemand gegen den Kopf trat. Auf dem vorhandenen Bildmaterial sind keine Fahrräder zu finden. Er war nicht beim Arzt um sich eine Verletzung zu bescheinigen. Nachdem er wieder zu sich kam, versuchte er seine Kollegen zurück zu halten, denn es „wäre ein aussichtsloser Kampf gewesen“. Sein Kollege Robin Friedrich verlor währenddessen einen Schuh und seine Mütze.

Auf die abschließende Frage von Richterin Hahn, ob er sich denn nun entschuldigen wollen würde antwortete der Genosse richtigerweise mit „Nö“.

„Na, Schlägerei halt“

Der zweite Zeuge der StA, Mirko Heinze, machte einen nicht weniger dämlichen Eindruck als der Geschädigte. Auch er schilderte das Geschehen rund um den Zusammenstoß mit der FKT-Demonstration. Die Teilnehmerinnen hätten sie bepöbelt und bespuckt. Weshalb konnte auch er sich nicht zusammenreimen. Jedoch gab es in seiner Story keinen Fotografen, von diesem wurde ihm nur im Nachhinein von Robin Friedrich und Tom Meier berichtet. Diese wären dem Fotografen nachgestellt und hätten versucht ihn aus der Demo heraus zu ziehen, als er die Löschung von Fotos ablehnte. Daraufhin sollen Demoteilnehmerinnen versucht haben die Kollegen in die Demo hinein zu ziehen, da kamen sie dazu und es entstand eine Schlägerei. Nach Aufnahme der Personalien und Aussagen wurden sie dann von den Bullen, dieses Wort benutzte auch der Zeuge, zurück nach Chemnitz geschickt.

Keine Waffe. Kein Dienstausweis.

Der dritte Zeuge der StA, der BFE‘ler (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) und Tatbeobachter (TaBo) Lemke, verfolgte mit weiteren TaBo-Kollegen die „Zielperson“ (im Bullensprech ist damit im konkreten Fall wohl unser Genosse gemeint) am 02.10.16 während einer Demonstration gegen den „Tag der Deutschen Einheit“ in Dresden. Eine weitere Kollegin hatte ihm die Kleidung des Genossen beschrieben und auch wo er steht, da dieser wohl zur Fahndung ausgeschrieben worden sei. Die Festnahme konnte er als Tatbeobachter selbst nicht sehen. Im Einsatz trage er keine Dienstwaffe und keinen Dienstausweis bei sich, um bei möglichen Kontrollen durch andere unwissende Kollegen nicht aufzufallen. Da der Zeuge Lemke sich keine Aussagegenehmigung geholt hatte, musste die Vernehmung abgebrochen werden, da ihm die explizit taktischen Fragen der Verteidigung unangenehm wurden.

TaBo Braun hats im Urin

Der vierte Zeuge der StA, der Polizeiobermeister, BFE‘ler und TaBo Benedikt Braun aus Bayreuth 40 Jahre alt, trat im Gerichtssaal nur mit Perücke und falscher Hornbrille (eigentlich ist er kein Brillenträger) auf, um seinen Angaben nach seine Identität zu schützen. Er hat einen starken fränkischen Dialekt.

Benedikt Braun gab an seit Anfang 2006 ununterbrochen als Tatbeobachter zu arbeiten. In Leipzig wäre er z.B. bei 10 – 12 No Legida Demonstrationen eingesetzt worden. In 10 Jahren als TaBo hätte er bei ca. 30 – 40 Gerichtsverhandlungen als Zeuge fungiert. Nur einmal wäre er nach einer Verhandlung verfolgt worden – das gönnen wir ihm. Nach einem Einsatz schreibt er für gewöhnlich ein Gedächtnisprotokoll (häufig direkt in der Bullenwanne), ist ihm die Begehung von Straftaten aufgefallen gibt er eine „zeugenschaftliche Erklärung“ darüber ab. Den angeklagten Genossen habe er angeblich am 11.01.16 bei einer Gegenkundgebung am Brühl gesehen. Dort sei er ihm durch die hellen Sohlen, die an den Knöcheln hochgekrempelten Jeans und aufgrund des gepflegten Äußeren aufgefallen, obwohl die Sichtverhältnisse finster waren. Nachdem er dem Genossen und weiteren Demonstrationsteilnehmer*innen in einem Abstand von ca. 5m bis zum Hauptbahnhof gefolgt sei, hätte er sich aus Selbstschutzgründen am alten Astoria Hotel postiert.

Von dort habe er gesehen, wie die Gruppe dann eine Schubserei mit Faschos angefangen hätte. Der Genosse, der einen aufgespannten Regenschirm in der Hand gehalten haben soll, soll dann mit eben dieser Hand in die Richtung des Kopfes eines der Faschos geschlagen haben. Ob der Schlag traf und ob der Fascho irgendeine körperliche Reaktion zeigte kann der TaBo Braun nicht sagen. Auch sonst gibt es keine Beweise und vorallem keinen Geschädigten, der sich gemeldet hätte. Jedoch will TaBo Braun die Gefährlichkeit des Genossen bereits bei anderen Demonstrationsanlässen und vor allem am 12.12.15 festgestellt haben. Dort habe er den Genossen, dem er die Nummer Z zuteilte, angeblich auch schon ca. 20 Minuten beobachtet, wie er teure Kleidung trug, einen schickeren Haarschnitt hatte als andere und Steine warf. Während der angeblichen Begehung von Straftaten sei dieser allerdings vermummt gewesen. Kurz darauf sah TaBo Braun den Genossen dann aber angeblich unvermummt in einer Seitenstraße. Nur verpasste er den wichtigen Zwischenschritt von vermummt zu unvermummt. Aber er ist sich ganz sicher, dass es die gleiche Person sein muss.

Spätestens als TaBo Braun davon berichtet den angeklagten Genossen auf „flickr“ auf einigen Bildern vom 12.12 zu „vermuten“ erscheint er uns als ein verrückter Stalker im Auftrag des Staates.

Der zweite Tag

Der zweite Verhandlungstag am 15.12.2017 startete mit einer Erklärung der Verteidigung zur Aussage des Stalkers Braun. Es sei ein Beweisverwertungsverbot angebracht, da unter anderem durch die Verschleierung des Bullenzeugens eine Nachvollziehbarkeit seiner Angaben nicht gegeben sei. Weder können Videoaufnahmen herangezogen werden, da seine Identität geschützt werden müsse, noch gibt es eine anderweitige Glaubwürdigkeitsprüfung der Aussagen der TaBo. Es bleibt bei einem „der ist das halt“, ohne objektive Beurteilungskriterien. Auch wurde die höchst suggestive Gegenüberstellungssituation im Gerichtssaal nicht kritisch beurteilt. Zwar gebe es unterschiedliche Täterbeschreibungen für jedes Wiedererkennen, doch wurde völlig faktenresistent daran festgehalten, dass es „der Hübsche“ sei.

Bullenzeuge Nummer 1

Der erste Zeuge des Tages ist der schmächtige Bereitschaftsbulle David Hoffmann aus Leipzig, 26 Jahre alt, er trennte mit seiner Einheit die Konfliktparteien auf der Frauenkampftagsdemo. Er hatte nicht viel zu sagen, umso interessanter war die folgende Zeugin.

Wie die Staatsschutzabteilung arbeitet

Die zweite Zeugin des Tages ist die Bullin Nadine Elsner, 35 Jahre alt, die eine mustergültige Schreibtischtäterin aus der Staatsschutzabteilung der Kripo Leipzig ist. Sie wurde nach den antifaschistischen Riots am 12.12.2015 in Leipzig zum Staatsschutz abgestellt um bei der Videoauswertung des Einsatzes zu helfen. In diesem spannenden Job sichtete und bearbeitete sie rund 70 Stunden Videomaterial des fraglichen Tages. Hierbei konnten sie und ihr Kollege Sziehmeißter mindestens 69 unbekannte Straftäter archivieren. Scheinbar zur vollen Zufriedenheit ihrer Chefs, so dass Bullin Elsner nun seit dem 01.07.16 auch fest bei der Kripo im Dezernat 5 (Staatsschutz) arbeitet.

Als Zeugin ist sie geladen, da im Mai 2016 der Bulle Meckel in ihr Büro kam und ihr ein Bild unter die Nase hielt. Es war von TaBo Braun auf einer Anti-Legida Veranstaltung gefertigt worden und zeigte einen Genossen bei den Gegenprotesten. Sie erkannte die abgebildete Person nicht. Später kam Kollegin Kloss mit einem Video der Frauenkampftagsdemo 2016 zu ihr und fragte nach einem dort zu sehenden Täter. Elsner erkannte vermeintlich sofort den Gesuchten vom ersten Bild wieder.

Auf die Frage woran sie ihn erkannte, konnte Elsner mit einigem Darstellungstalent berichten, dass sie den abgebildeten jungen Mann für sehr attraktiv hält und daher fest in Erinnerung gehalten habe. Es käme ja nicht oft vor, dass in ihrem Phänomenbereich so gut aussehende, gepflegte und gut angezogene junge Männer auftauchten. Diese Beschreibung passt natürlich völlig zufällig wortgleich auf die Beschreibung der Sichtungen und Identifizierungslegende von TaBo Braun.

Ihre Geschichte ist aber noch nicht zu Ende. Bei den Protesten gegen die Einheitsfeier in Dresden Ende 2016 war Elsner in zivil in der linken Gegendemo unterwegs, um „die Stadtlage zu klären“ und „sich umzuschauen“. Hierbei entdeckte sie die fragliche Person vermeintlich in der Demonstration wieder. Sie klärte proaktiv die Fahndung per Telefon ab, Richter Jakob aus Dresden der im übrigen auch die §129 Verfahren betreut, hatte schon eine Fahndung ausgeschrieben. Elsner informierte dann einen ebenfalls anwesenden zivilen Tatbeobachter, namentlich Lemke, der den Zugriff planten. Für eine Schreibtischtäterin der Sachbearbeitung ein sehr aufregender Tag, sie wurde aus dem Zeugenstand entlassen.

Nach der Aussage von Elsner fragt sich, welcher Prozentsatz an Behördenpersonal auf unseren Demonstrationen mitläuft. Er scheint nicht unerheblich zu sein. Weiterhin wurde transparent, welche Ermittlungsmethoden der Leipziger Staatsschutz an den Tag legt. Vorrangig wird aus umfassender und langanhaltender Bespitzelung über Zivis, Observationen, Bildmaterial, Videomaterial, Ermittlungsakten und nicht zuletzt die §129 Ermittlungen ein umfangreiches allgemeines Personenarchiv von linken Aktivist*innen im Staatsschutzezernat aufgebaut, das nach Abgleich mit neuen Strafsachen die Identifizierung erleichtert. Das Personal des Dezernat 5 spielt dabei den Geheimdienst in spe und bereitet mundgerechte Verurteilungen für bullenhörige Richter*innen vor.

Die Plädoyers

Nach Ende der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwältin für den Genossen 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er sei überführt durch die Aussage von Braun, der ein toller Polizist sei. Auch seien die beiden Taten artverwandt und keine minderschweren Fälle.

Die Verteidigung argumentierte, dass der marodierende Junggesellenabschied am Frauenkampftag eine Eskalation mitbeschworen hätte, wenn nicht gar einen Angriff gewagt hätte, was für diese zugegebene und videographierte Tat eine Einstellung nahelege. Im Falle der Tat vom 11.01. stütze sich die StA nur auf den Zeugen Braun, dessen Aussagen nicht objektiv nachvollziehbar sind, einen Irrtum nahelegen und sich allein auf die Konstruktion „der hübsche Linke“ stützen. Selbst hier wäre beim Thema objektive Identifizierungsmerkmale eine Fehlanzeige.

Das Urteil

Schließlich wurde der Genosse zusammengefasst zu 7 Monaten Freiheitsstrafe auf 2 Jahre Bewährung verurteilt, hinzu kommen 50 Sozialstunden. Die Strafe teilt sich in eine versuchte gefährliche Körperverletzung am 11.01.2016, die mit 6 Monaten bedacht wurde und eine einfache Körperverletzung am 12.03.2016, die mit 3 Monaten bedacht wurde.

In der Begründung für die Tat am 12.03. wurde hervorgehoben dass Richterin Hahn dies für eine Tat eines Einzelnen hält, deren Täterschaft obendrein durch Einlassung und Video belegt ist.

Die Begründung für den 11.01. macht sich maßgeblich an der Aussage Brauns fest. Grundsätzlich sah Richterin Hahn keinerlei Problem in der Aussage des Polizisten, weder was ihren Wahrheitsgehalt, objektive Nachvollziehbarkeit noch ihre Verwertbarkeit angeht. Die einsame Aussage des TaBo Bullen fand sich zu 100% übernommen im Urteil wieder. Grundsätzlich stimme das Gesamtbild, der Eindruck, eines gewaltätigen Gegendemonstranten, der wiedererkannt wurde. Details wie objektive Identifizierungsmerkmale seien nicht so wichtig. Die Identifizierung vom 12.12.2015, die auch durch Braun vorgenommen wurde, wurde explizit aus dem Urteil ausgespart, dies sei nicht Richterin Hahns „Baustelle“. Grundsätzlich seien die beiden Taten wesensverwandt, da sie Tarnung und Hinterlist beinhalten würden. Auch wäre in dieser Tarnung und Hinterlist die politische Motivation der Taten nicht erkennbar. Auch die Kritik an der Maskierung des TaBo Braun wurde abgewatscht, der Schutz seiner Identität sei ein ausreichender Grund für die Maskierung vor Gericht.

Folgend an die eigentliche Begründung des Urteils folgte ein langer, wirrer Monolog von Richterin Hahn. Das Gericht stände unter massiven politischen Druck sich gegenüber Rechten und Linken zu positionieren. Hierbei sei die Richterin aber auch nur ein Mensch, keine Maschine, hätte etwas gegen Nazis, aber auch die Linken würden „Bambule“ machen, wobei ja LEGIDA allen das Leben schwer gemacht hätte. Gewalt wäre aber in einer „Herrschaft“ des Volkes nicht möglich, das müsse man als Politikinteressierter wissen und die Meinungen aller akzeptieren.

Fazit

Der Prozess gegen den Genossen ist ein weiteres Beispiel für die Bullenhörigkeit nicht nur der Leipziger Gerichte. Einer nicht nachprüfbaren Aussage eines gesichtslosen Zivis wird ein gesamtes Verfahren untergeordnet. Das funktioniert nur mit einem Gutteil an Verurteilungswillen seitens der Justiz. Sie schnappt die mundgerecht zurechtgelegten Stücke der Bullen ohne jedes kritische Verhältnis auf und wandelt sie ohne jede Not in Verurteilungen um.

Die völlig wirr argumentierende Richterin Hahn fällt ihre Urteile als politische Bauchentscheidungen und setzt diese rigoros in Repression gegen Linke um. Dabei ist es egal ob sie sich als Alternative aus der Bio-Bourgeosie der Südvorstadt geriert.

Dass der Genosse für eine unbelegte Körperverletzung ohne Geschädigten am 11.01.2016 verurteilt wurde, ein Tag der gemeinhin für den brutalen Neonazi-Überfall auf Connewitz bekannt ist, setzt die Symbolhaftigkeit des Prozesses gut in Szene.

United we stand!
Rote Hilfe OG Leipzig, Dezember 2017

Dieser Beitrag wurde unter 11. Januar 2016, 12.12. Ausschreitungen, Allgemein, Frauenkampftag 2016, Prozessberichte, Rote Hilfe, Ticker veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.