Bußgeldverfahren wegen Gegenaktionen am 18.3.2017

Am 18. März 2017 fanden in Leipzig verschiedene Gegenaktionen gegen einen Naziaufmarsch der Partei „Die Rechte“ statt.

Etliche Personen wurden an diesem Tage unter fadenscheinigen Vorwänden in Gewahrsam genommen und Ermittlungsverfahren eingeleitet, welche jedoch vor kurzem reihenweise eingestellt wurden.

Seitdem werden Anhörungsbögen vom Ordnungsamt der Stadt Leipzig an die Betroffenen verschickt. Scheinbar sollen aus diesen offensichtlich nicht haltbaren Strafverfahren noch dünnere Bußgeldverfahren gestrickt werden. Der Vergleich zum dreisten Vorgang um den Kessel am 2.5.2016 drängt sich auch wieder auf. Hierbei wurden 160 Personen im Kontext von Protesten gegen Legida mit Bußgeld- und Strafverfahren überzogen.

Solltet ihr einen Anhörungsbogen vom Ordnungsamt der Stadt Leipzig zu den Aktionen am 18.3.2017 bekommen: Antwortet ihnen nicht!

Möglicherweise wird die Stadt in einigen Wochen Bußgeldbescheide verschicken und Geld von euch verlangen. Sollte dies passieren: Legt mit folgendem Mustertext Einspruch ein!

„Hiermit lege ich (Name, Anschrift) Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid (Aktenzeichen, Datum …) ein.“

Schickt dies als Brief per Einschreiben (Einwurf) an die Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig.

Achtet dabei auf die Einspruchsfrist von 2 Wochen (habt also einen regelmäßigen Blick auf eure Post). Ihr solltet den Einspruch unterschreiben, jedoch nicht begründen.

Kommt anschließend auf jeden Fall in unsere Sprechstunde.

Wenn Bekannten von euch dasselbe widerfahren ist und sie noch nicht Bescheid wissen: gebt ihnen diese Infos weiter!

Solltet ihr anderweitig von Repression wegen eurer politischen Betätigung betroffen sein, kommt ebenfalls in unsere Sprechstunde!

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