Derzeit flattern die ersten Briefe wegen der Proteste gegen die OfD am 24.10. in Markkleeberg ins Haus. Vorgeworfen wird Verstoß gegen § 22 Versammlungsgesetz (grobe Störung einer öffentlichen Versammlung). Offenbar handelt es sich um 125 Beschuldigte, denen Anhörungsbögen zugeschickt worden sind.
Diese Fragebögen sollten unbeantwortet bleiben. Ihr müsst weder die Fragen beantworten, noch Angaben zu den Personalien machen, da die Cops diese Daten eh schon haben. Falls ihr betroffen seid, könnt ihr Akteneinsicht verlangen. Nichts tun ist aber auch erstmal okay. Eine Vorlage für den Antrag zur Akteneinsicht findet sich am Ende des Artikels. Ihr könnt auch zur Beratung in die Sprechstunde kommen.
Generell kommt es seit einigen Monaten immer wieder zu Einkesselungen von Demonstrant*innen durch die Cops. Wenn ihr eingekesselt werdet, richtet euch darauf ein, dass es länger dauern kann. Optimalerweise habt ihr Euch vorher über die Situation „Kessel“ informiert.
Wir versuchen, mit Anwält*innen vor Ort zu intervenieren, mit unterschiedlichem Erfolg. Manchmal bleibt nur der Weg, das Procedere vor Ort zu ertragen und ggf. nachträglich die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen. In diesem Fall: achtet aufeinander, macht Stimmung, nervt die Cops! Auch im Kessel habt ihr das Recht darauf, mit Ärzt*innen, Sanitäter*innen, Anwält*innen und Seelsorger*innen zu sprechen, oder einen Antrag auf richterliche Überprüfung des Gewahrsams zu stellen.
Musterantrag auf Erteilung der Einsicht in die Ermittlungsakte:
Anna Arthur Trotz
Revoluzzergasse 1
1312 Stadt
An
Polizeidirektion Leipzig / Dez. 5
Postfach 100661
04006 Leipzig
In dem Ermittlungsverfahren gegen mich
Vorgangsnummer: (steht im Anhörungsbogen oben rechts)
beantrage ich mir zunächst Akteneinsicht gemäß § 147 Abs. 7 StPO zu gewähren und bitte um Mitteilung wann und wo ich Einblick in meine Akten bekomme.
Bis dahin mache ich von meinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.
mfG
Anna Arthur Trotz (unterschreiben!)