Antrag Herausgabe Mobiltelefon (Tag-X)

Die Beschlagnahmungen der Handys am Tag-X sind nun über 18 Monate her. Falls euer Handy beschlagnahmt wurde, könnt ihr dessen Herausgabe relativ erfolgversprechend beantragen.

Ihr findet HIER einen Textbaustein dafür.

WICHTIG!
Wenn ihr die Handys abholen dürft sind folgende Hinweise zu Beachten. Bitte lest diese durch.

  • Die Polizei wird das Handy nur gegen Vorlage des Personalausweises herausgeben. 
  • Die Polizei wird eine Unterschrift von euch wollen.
    Aus dieser Unterschrift würde sich der Rückschluss ergeben, dass es das eigene Handy ist. Wenn euch ein Handy zugeordnet wurde, was nicht eures ist bzw. wo ihr der Polizei dies nicht damit quasi bestätigen wollt, lasst es besser sein.
  •  Die Polizei könnte die Abholung des Handys für eine beiläufige Vernehmung nutzen.
    Daher: Sagt nicht mehr, als zur Handabholung nötig ist und lasst euch auf keine sonstigen Gespräche mit der Polizei ein.
  • Und Schlussendlich könnte die Möglichkeit bestehen, dass die Polizei Überwachungssoftware auf das Handy aufgespielt hat. Wir raten daher von einer weiteren Nutzung des Mobiltelefons ab!

318 elektronische Geräte wurden laut kleiner Anfrage von der Polizei ausgelesen
(Stand Dezember 2024).

Textbaustein Herausgabe Mobiltelefon

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