Die Polizei hat im Kontext der heutigen Demo „Storm the Fortress – Break all Borders!“ einen weiträumigen Kontrollbereich eingerichtet.
In einem Kontrollbereich ist die Polizei ermächtigt, Personen verdachtsunabhängig zu kontrollieren, s. § 15 I Nr. 6 SächsPVDG. Eine Durchsuchung der mitgeführten Sachen darf nur zum Zweck der Identitätsfeststellung erfolgen. Der Kontrollbereich ist eingerichtet von heute, dem 12.09., ab 12:00 Uhr bis morgen, dem 13.09., 02:00 Uhr.
Solch ein Kontrollbereich kann von den Cops dazu genutzt werden, Menschen wahllos zu kontrollieren und zu schikanieren und davon abzuhalten, an der Demo teilzunehmen. Ihr seid zu keinen Angaben und Aussagen verpflichtet, die über die Angabe eurer Identität hinausgehen. Zu den „Pflichtangaben“ zählen Vor-, Familien- und Geburtsname sowie Ort und Tag der Geburt (§ 111 OWiG). Die Polizeeibeamten haben die Pflicht, sich auszuweisen (§ 11 SächsPVDG).
Zum Weiterlesen gibt’s hier eine ausführlichere Auswertung der Einrichtung von Kontrollbereichen im Kontext von Demos: Demobeobachtung Leipzig: Auswertung der Beobachtungen rund um die Proteste gegen LEGIDA.