Der reaktionäre Ruf nach dem Verbot der ›Roten Hilfe‹

Wir dokumentieren an dieser Stelle einen Artikel aus dem Infobrief #117 des Republikanischen Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV):


Als am 25.08.2017 bekannt wurde, dass das Bundesinnenministerium (BMI) die linke Open-Posting-Plattform ›linksunten.indymedia.org‹ verboten hatte, fragte man sich ›what´s next‹. Schnell kam die Rote Hilfe ins Gespräch.
Die Rote Hilfe ist ein eingetragener Verein, der den Zweck hat, politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum zu unterstützen. Der Verein leistet Unterstützung bei der Vorbereitung von Strafprozessen, Öffentlichkeitsarbeit und Finanzierungshilfen hinsichtlich von Anwalts- und Prozesskosten und beteiligt sich außerdem am politischen Diskurs in Bezug auf Gesetzesverschärfungen, Abbau von Beschuldigten- und Verteidigungsrechten und versucht die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu stärken.(1)

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