Am 23.01.2018 wurde ein Kasseler Genosse in Leipzig wegen Landfriedensbruch anlässlich der Ereignisse am 12.12.2015 im Leipziger Süden in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.
Die Rote Hilfe Leipzig kritisierte im Nachgang des Prozesses den abwertenden Unterton des Amtsgerichts Leipzig: „Bei dem Genossen sei als „Krawalltourist“ davon auszugehen, dass er den Landfriedensbruch begehen würde, zudem habe er ja keine Arbeit und könne daher eben auch die Haftstrafe antreten. Dass der Genosse aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig ist, scheint dem Leipziger Amtsgericht egal zu sein. Diese Aussagen des Gerichts, zeigen wie die Rechtssprechung in des Gerichts angelegt ist: Widerstand bekämpfen und diffamieren auf der einen Seite und Sozialdarwinismus und Verwertungslogik auf der Anderen.“
Mit dieser ersten Instanz und dem drastischen Strafmaß nicht genug, legte die Staatsanwaltschaft nun Berufung ein und bemängelt, dass der Genosse „nur“ wegen einfachem und nicht wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt worden ist.
Aber auch die Verteidigung des Genossen hat Berufung eingelegt. Bei dieser gilt es den Genossen nun zu unterstützen!
Am 18.03.2019 um 13 Uhr sowie am 25.03.2019 um 13:00 wird die Angelegenheit am Landgericht Leipzig (Harkortstraße 9) also noch einmal verhandelt. Kommt zum Prozess!
United we stand!
Bitte beachtet folgende Hinweise für die solidarische Begleitung von Prozessen:
- Lasst eure Handys zuhause, sie werden euch vor dem Saal abgenommen und ihr habt keine Ahnung was in der Zwischenzeit mit den Geräten passiert
- Bringt nichts mit was bei einer Kontrolle kriminalisiert werden könnte (z.B. Pfefferspray, Drogen etc.)
- Bringt einen Personalausweis/Reisepass mit um euch bei Kontrollen ausweisen zu können
- Unterlasst in allen Räumen des Gerichts (Flure, Toiletten, etc.) Gespräche über den Verhandlungsgegenstand an sich sowie jedwede andere politische Aktion oder Struktur