Solidarität sichtbar machen!

Wir unterstützen den offenen Brief gegen die Kriminalisierung der YPG/YPJ – Kampagne „Sichtbar machen“

Nordsyrien 2014 – Die kurdischen Volks- und  Frauenverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel / Yekîneyên Parastina Jin, YPG/YPJ) machen  Schlagzeilen. Weltweit feiern Menschen ihre Erfolge im Kampf gegen den so genannten Islamischen Staat (IS). Kobanî, Minbic, Raqqa, Deir ez-Zor, alle bedeutenden Siege gegen den IS wurden von der YPG/YPJ und ihren militärischen Bündnissen erkämpft. Bis heute sind sie die Kraft, die in Syrien am entschlossensten gegen den IS kämpft.

Deutschland heute – Auch hier ist die Anteilnahme am Kampf der  Volksverteidigungseinheiten groß. In Solidarität mit der YPG/YPJ werden auf   Demonstrationen deren Fahnen getragen, ihre Symbole werden zu Tausenden auf Facebook geteilt. Daraufhin beginnen Spezialeinheiten der bayrischen Polizei Türen aufzubrechen, Computer und Handys werden  beschlagnahmt, Anklageschriften wegen des Zeigens verbotener Symbole werden bundesweit verschickt. Sämtliche Symbole und Abbildungen werden zum Anlass für willkürliche Kriminalisierung genommen. Die bayrische Staatsanwaltschaft verfolgt die YPG/YPJ wie eine terroristische Vereinigung und versucht jede Solidarität mit ihnen zu bestrafen.

Doch was bewegt die BRD dazu eine Organisation zu verfolgen, deren militärische Erfolge noch vor kurzem in der deutschen Öffentlichkeit gefeiert wurden?

Die kurdische Freiheitsbewegung kämpft in Rojava (Nordsyrien) nicht nur gegen den IS. Sie kämpft vor allem für eine selbstbestimmte, solidarische und  antipatriarchale Gesellschaft. Die Frauenverteidigungseinheiten gehören als Teil der kurdischen Frauenbewegung zu einer der größten antipatriarchalen Bewegung der Welt. In Rojava wird mit dem demokratischen Konföderalismus versucht eine Alternative zur kapitalistischen Moderne zu schaffen. Der Aufbau eines demokratischen  Rätesystems ist allen Staaten der Region ein Dorn im Auge. Besonders der Türkei, die jede Form solidarischen Zusammenlebens und kurdischer Kultur inner- und außerhalb ihres  Staatsgebiets brutal unterdrückt. Im Januar 2018 musste sich die YPG/YPJ schließlich gegen den  völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der türkischen Armee verteidigen, als diese in den selbstverwalteten, kurdischen Kanton Afrin auf syrischem Staatsgebiet einmarschierten.

Was veranlasst gerade die deutsche Justiz als verlängerter Arm Erdogans zu agieren?

Die Türkei ist einer der wichtigsten Partner für   Deutschland. Deutsche Firmen investieren in der Türkei. Die Rüstungsindustrie verkauft von Gewehren bis  Panzern Unmengen an Kriegsmaterial an die Türkei und im Frühjahr 2016 handelte Merkel mit Erdogan einen so genannten Flüchtlingsdeal aus. Seitdem bezahlt die BRD Milliarden, damit Flüchtlinge aus Syrien an der Weiterreise nach Europa gehindert werden. Im Gegenzug erhält die Türkei politische Rückendeckung für ihre Interessen im Nahen Osten. Dazu gehört auch die Verfolgung oppositioneller Gruppierungen im europäischen Exil. Schon in den 90ern wurde hierfür die Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) in Deutschland verboten. Seit zwei Jahren versucht die Bundesanwaltschaft dies auch bei der Kommunistische Partei der  Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) ¹ zu erreichen. Jetzt soll es gegen die YPG/YPJ gehen.

Im März 2017 erließ der damalige Innenminister Thomas de Maizière eine Verfügung, in der eine ganze Reihe kurdischer Symbole verboten wurden. Seither sind nicht nur die Fahnen der YPG und YPJ verboten. Auch das Logo des Verbands der Studierenden aus Kurdistan e. V. (YXK) und das Bild Abdullah Öcalans ² dürfen nicht mehr gezeigt werden. Begründet wird dies alles mit angeblicher Nähe zum Terrorismus. Freiheit für einen politischen Gefangenen zu fordern genügt der BRD ebenfalls für solch einen Vorwurf. Bewiesen werden muss das nicht. Verfügungen des Innenministeriums können frei nach der politischen Großwetterlage erlassen werden.

Doch es werden durchaus auch eigene Interessen verfolgt. Mit den Errungenschaften im Aufbau einer sozialen Gesellschaft identifiziert sich auch ein großer Teil der deutschen Linken. Für uns ist die Selbstverwaltung in Rojava ein Hoffnungsschimmer. Ein Symbol dafür, dass jenseits von wirtschaftlichen Krisen und politischem Rechtsruck auch im 21. Jahrhundert noch die Perspektive auf eine bessere Welt besteht. Doch so gut wie alle, die sich in Deutschland für eine solche Perspektive einsetzen, mussten schon erleben, dass der Staat die herrschenden Verhältnisse auf das entschiedenste verteidigt. Von den Kämpfen zum Erhalt des Hambacher Forstes, über die Proteste gegen Naziaufmärsche, der Kämpfe gegen das europäische Grenzregime, bis zu den Bewegungen gegen die großen Gipfelevents. Immer dann, wenn die Verhältnisse ernsthaft in Frage gestellt werden, ist die Antwort des Staates die gleiche: Verfolgung und Repression. Mit der Kriminalisierung der YPG/YPJ soll eben auch die internationale Solidarität der deutschen Linken angegriffen werden. Die Münchner  Staatsanwaltschaft macht daraus auch keinen Hehl und führt in ihren Verfügungen auch Solidaritätsbekundungen aus anderen Kontexten als zusätzliche Beweise
an.

Wie muss unsere Antwort darauf aussehen?

Vereinzelnde Appelle an die Behörden und regierende Politiker*innen werden uns nicht weiterbringen. Diesen Angriffen können wir nur als eine breite Bewegung begegnen. Darum lasst uns Solidarität sichtbar machen. Wir brauchen eine weitreichende Öffentlichkeitsarbeit, die direkte Unterstützung Betroffener, Geld für Gerichtsverfahren und ein entschlossenes Zusammenstehen für eine solidarische Alternative. Dieser Brief ruft deshalb dazu auf, euch in die Kampagne „Solidarität sichtbar machen“ einzubringen. Sammelt Spenden und beteiligt euch an den öffentlichen Aktionen – jede Unterstützung ist gelebte Solidarität!

Solidarität sichtbar machen!

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