Dazusetzen – Hinweise für Unterstützungsanträge

Den Unterstützungsantrag stellst du direkt bei der Rote Hilfe Ortsgruppe Leipzig. Komm dafür am besten direkt in die Sprechstunde (freitags, 17:30-18:30 im linXXnet, Bornaische Str. 3d, 04277 Leipzig) und bringe gleich alle Unterlagen vollständig mit, sonst können wir deinen Antrag nicht entgegennehmen und bearbeiten.

Zu den Unterlagen gehören folgende Dokumente:

1. Ein persönliches Anschreiben, aus dem hervorgeht, was die politische Repression ist, von der du betroffen bist. WICHTIG: Dort gehört NICHT rein, was du oder irgendwer anderes getan hat, sondern NUR, was die Ermittlungsbehörden gegen dich anführen. In diesem Fall konkret: Sitzblockade gegen Legida.

Außerdem eine kurze Erläuterung, wie und warum das Verfahren so geführt wurde, wie es eben geführt wurde. Wie fing das Verfahren an? Was wurde dann unternommen? Was waren die einzelnen Schritte? Wie wurde es beendet? Wurden Aussagen getätigt? Außerdem brauchen wir von dir: Name und Anschrift, Kontodaten (IBAN und BIC), gerne eine PGP-verschlüsselte E-Mail-Adresse.

2. Rechnungen! Und zwar zu allen Kosten, bei denen du unsere Unterstützung brauchst. Das sind die Bußgeldbescheide und (falls zutreffend) Gerichtskostenrechnung und die Anwält*innenrechnung. Zusätzlich kann aber auch noch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden, also Rechnungen für Flyer etc.

WICHTIG: Die Rechtsanwält*innenkosten unterstützten wir nur in Höhe der Pflichtverteidigergebühr. Bitte deine Verteidigung entsprechend abzurechnen.

Die Rote Hilfe übernimmt in der Regel 50% der Kosten. Solltet ihr die restlichen 50% der Kosten nicht aufbringen können (z.B. durch eigene Soli-Aktivitäten) und das Geld dringend benötigen, so sprecht uns bitte nochmal an. Je nach aktuellen finanziellen Möglichkeiten kann die Unterstützung des zweiten 50%-Anteils auch übernommen werden. Bei den vor Gericht verhandelten „Pilotverfahren“ werden 100% der Kosten übernommen.

3. Verfahrensunterlagen: Alle Schriftstücke von den Behörden und dir bzw. deiner Verteidigung, die relevant sind, um den Ablauf des Verfahrens verständlich zu machen. Also z.B. Bußgeldbescheide, Anklageschrift vom Gericht und Urteil oder Einstellungsbescheid. Außerdem auch noch Schriftsätze von dir und/oder der Verteidigung, wenn die auf die Einstellung hingewirkt haben (d.h. auch auf Musterschriftsätzen basierende Schreiben). Was wir aber nicht brauchen, ist die komplette Akte!

Bringe bitte gleich Kopien (!) für uns von allen Unterlagen, die wir benötigen, mit! Wir fangen erst an, deinen Antrag zu bearbeiten, wenn dieser vollständig ist. Bis zur Entscheidung kann es schon mal ein Vierteljahr dauern.

Einen U-Antrag stellen können auch Menschen, die nicht Mitglied in der Roten Hilfe sind. Die Rote Hilfe funktioniert nach dem Solidar-Prinzip und ist keine Versicherung. Wenn du also Mitglied wirst und regelmäßig einen Beitrag zahlst, ermöglichst du damit auch anderen Menschen eine Unterstützung. Aus deiner Mitgliedschaft ergibt sich aber kein Anspruch auf eine Unterstützung.

4. Fristen: Bitte reicht euren Unterstützungsantrag frühstmöglich bei uns ein. Die Frist für die Bearbeitung des Antrags beträgt 9 Monate nach dem letzten rechtskräftigen Urteil/Bußgeldbescheid bzw. der letzten Anwält*innenrechnung. Werden Fälle später eingereicht, gehen wir davon aus, dass ihr keine finanzielle Unterstützung benötigt.

Weitere Infos findest du hier: https://rote-hilfe.de/rechtshilfe-und-unterstuetzung/unterstuetzungsantrag-stellen

Stand: 30. November 2017

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Rote Hilfe, Ticker veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.