Stand der Ermittlungsverfahren zum Kessel Braustraße 15.01.2015

Nach einer kleinen Anfrage beim sächsischen Landtag gibt es folgenden Zwischenstand zu den Ermittlungen zu verkünden. Zum Stichtag 07.12.2015:

  • 38 Verfahren sind eingestellt (nach §170 (2) StPO – also mangels Beweise)
  • 29 Verfahren wegen Landfriedensbruch laufen noch bei der Staatsanwaltschaft
  • 131 Verfahren sind noch nicht mal zur Staatsanwaltschaft abgegeben (befinden sich also noch bei den Cops in Bearbeitung)
  • Außerdem läuft bei der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch im besonders schweren Fall gegen mehrere bisher unbekannte Personen

Die vollständige Antwort auf die kleine Anfrage ist hier einsehbar.

Es sind auch einige Angaben zu insgesamt beschlagnahmten und bereites zurückgegebenen bzw. (noch) nicht abgeholten Geräten und Telefonen enthalten.

Bemerkenswert ist, dass die Löschung der erhobenen Daten offenbar erst erfolgen soll, wenn alle Verfahren abgeschlossen sind. Die personenbezogenen Daten sollen sogar  bis zum Ende der Verjährungsfrist gespeichert bleiben.
Allen Betroffenen deren Verfahren eingestellt worden sind, empfehlen wir trotzdem (oder auch gerade deshalb) Anträge auf Datenlöschung einzureichen. Dazu könnt Ihr dieses Musterschreiben verwenden:

Absender: Name und Adresse

An die Polizeidirektion Leipzig,
Dimitroffstr.1,
04107 Leipzig

In dem ehemaligen Strafverfahren
gegen mich
– Aktenzeichen:  –

beantrage ich,
sämtliche aus diesem Verfahren gewonnenen Erkenntnisse einschließlich etwaig hergestellter erkennungsdienstlicher Unterlagen insgesamt zu vernichten.
Dieser Antrag bezieht sich auf alle von mir erhobenen Daten und die daraus gezogenen Informationen, von mir hergestellte Fotos, genommene Fingerabdrücke und sonstige Maßnahmen i.S.d. § 81 b StPO und die an LKA, BKA und sonstige Landes- bzw Bundesbehörden und europäische Behörden weitergegebene Kopien, Daten, Informationen und erkennungsdienstliche Unterlagen.
Es wird um Übersendung der Löschungsmitteilung gebeten.

Unterschrift (eigenhändig)

Eventuell hast du auch einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Entschädigung nach Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) muss gesondert beantragt werden. Diese gibt es bei finanziellen Schäden wegen der Beschlagnahmen, also z.B. wenn du ein Ersatzhandy /-laptop kaufen musstest und die Quittungen noch hast. Die dir entstandenen Kosten müsstest du auf jeden Fall nachweisen.

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