Wie unlängst bekannt hat der Staat ein erhöhtes Interesse antifaschistische Aktionen zu diskreditieren und ihre Aktivist_innen unschädlich zu machen. Wir konnten im letzten Jahr dazu u.a. beobachten, dass dieser auch nicht davor zurückschreckt, einen Genossen zu einer langen Haftstrafe zu verurteilen, auch wenn es keine Beweise gab. Wohingegen der wütende Nazi-Mob, der 2016 nach Connewitz marschierte, von der Staatsanwaltschaft im Kuschelkurs abgehandelt wird.
Im Januar 2015 gab es eine entschlossene Antifa-Demonstration durch Leipzig. Fast in Vergessenheit geraten ist der damalige Anlass, den Unmut breit auf die Straße zu tragen: Khaled I., ermordeter Geflüchteter in Dresden in einem sich immer weiter nach rechts orientierenden Staat. 2018 ist von dem Grund der antifaschistischen Demonstration – der Bedrohungslage etwas entgegensetzten – nichts mehr zu lesen.
Der angeklagte Genosse wird ohne eindeutige Beweise seitens der Staatsanwaltschaft verurteilt. Es wirkt so, als ob der Staat das faschistische Klima ausnutzte, um Linke unter fadenscheinigen Indizien wegzusperren. Denn wie auch die LVZ schrieb: „Es gebe keinen einzigen Beweis, dass Johann G. einen Stein geworfen hat. Seine DNA könne auf vielfältige Weise auf die Steine gelangt sein.“ Es ist davon auszugehen, dass sich die Repression in kommender Zeit gegen uns verschärft, denn auch diese Kontinuität sehen wir in sämtlichen Verfahren samt ihrer Verurteilungen, die gegen Linke geführt werden.
200 Nazis ziehen im Januar 2016 durch Connewitz um all jene und alles zu zerschlagen, was nicht in ihr faschistisches Weltbild passt. Sachbeschädigungen sind hier nur der harmlosere Ausdruck ihrer Aggressionen. Mehrere Anwohner_innen erleiden Körperverletzungen. Doch das Gericht scheint dies kaum wahrzunehmen, geschweige denn öffentlich zur Sprache bringen zu wollen. Vielmehr kommen die Nazis im Schnellverfahren mit geringen Bewährungsstrafen oder Geldstrafen davon.
Wird hier etwa mit den Angreifern sympathisiert und Doppelstandards angewendet? Um Linke wegzuknasten reicht es ja scheinbar aus, keine Beweise in Bezug auf Sachbeschädigungen vorzulegen.
Was zur Verurteilung von Antifaschisten reicht, wird bei Nazis nicht mal als Begründung in Erwägung gezogen. Die „bloße Anwesenheit in einem Aufzug, aus dem heraus Straftaten begangen werden“, reiche zur Begründung einer Strafbarkeit nicht aus, betonte die Staatsanwältin im Verfahren gegen die Nazis. Auch diese Aussage erscheint geradezu absurd, wenn wir uns das Urteil eines Genossen aufgrund einer Sponti am Johannapark wieder vor Augen führen.
Wir bedauern nicht die kuschelnde Haltung des Gerichtes gegenüber Nazis, da wir wissen, dass auch genau diese Gerichte es nur ihrer Gesinnung gleich tun. Vielmehr müssen wir den antifaschistischen Protest in jeglicher Form und auf allen Ebenen weiter organisieren.
Lassen wir uns von der Repression nicht einschüchtern oder brechen. Ob Faschisten auf der Straße oder hinter dem Schreibtisch, gemeinsam müssen wir ihnen unsere Waffe entgegensetzten.
Unsere Waffe der Solidarität.
Passt auf einander auf!
Solidarität mit den Gefangenen!
Anna und Artuhr halten weiterhin zusammen!
Rote Hilfe Leipzig, Februar 2019