Das Amtsgericht Leipzig hat am 30.03.2017 eine Person vom Vorwurf freigesprochen, am 02.05.2016 durch die Sitzblockade auf dem Ring gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Die Sitzblockade, die nur zu einem kurzen Umweg der Legida-Demo führte, war keine Versammlungssprengung bzw. -störung und damit nicht strafbar. Das Urteil (Az: 231 Cs 618 Js 47428/16) ist rechtskräftig und hat möglicherweise Einfluß auf die noch laufenden OWi-Verfahren, zumindest wegen der Bußgeldhöhe.
update#5 Bußgeldbescheide gegen Anti-Legida Proteste am 02.05.2016
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