update#4 Bußgeldbescheide gegen Anti-Legida Proteste am 02.05.2016 (aktualisiert am 27.02.17)

Achtung! Der ursprüngliche Post vom 10.02. ist am 27.02. nochmal aktualisiert worden. Die aktualisierten Passagen sind rot hervorgehoben.

Im Moment verschickt das Ordnungsamt wegen des Kessels am 02.05.2016  Bußgeldbescheide in empfindlicher Höhe (i.d.R. 328,50 EUR; in Einzelfällen auch höher).

Wir solidarisieren uns mit allen Betroffenen! Legida hat schließlich nicht deshalb aufgehört durch die Straßen zu ziehen, weil ihnen langweilig geworden wäre. Gerade der entschlossene und ausdauernde Widerstand war bitter nötig, um die Patrioten zurückzudrängen. Dennoch wird ziviler Ungehorsam immer noch bestraft.

Wir werden der unangemessenen Reaktion der Stadt Leipzig, die ihrerseits Widerstand gegen Legida propagiert hat, unsere Solidarität entgegensetzen. Die Organisation eines Soli-Fonds hat begonnen. Wir rufen dazu auf, Geld zu sammeln. Spenden könnt ihr unter dem Stichwort „Montag“ auf folgendes Konto:

Rote Hilfe e.V. Leipzig
IBAN: DE88 4306 0967 4007 2383 05
BIC: GENODEM1GLS

Nach Erhalt des Bußgeldbescheides gibt es folgende Optionen:

Ihr könnt gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Das kann dazu führen, dass ihr freigesprochen werdet, dass das Verfahren eingestellt oder dass das Bußgeld herabgesetzt wird. Es kann aber auch dazu führen, dass das Bußgeld noch höher wird und weitere Kosten und Gebühren entstehen. Der Ausgang ist ungewiss.

Wenn ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, muss das fristgemäß sein. Wichtig ist, dass der Einspruch innerhalb von 2 Wochen bei der Bußgeldbehörde eingeht (nicht erst losgeschickt wird). Die 2-Wochen-Frist beginnt ab dem Zustelldatum, das auf dem gelbem Umschlag steht (nicht erst, wenn ihr den Brief in den Händen hattet). Hebt euch einen Nachweis der fristgerechten Zustellung eures Einspruchschreibens auf (z.B. Einwurfeinschreiben, Fax-Sendebericht). Für den Einspruch könnt ihr das Muster unten benutzen.

Begründet den Einspruch nicht. Weitere Details zum Einspruch findet ihr hier. Ihr könnt mit dem Bußgeldbescheid auch beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Wer Einspruch bei der Bußgeldbehörde eingelegt hat / noch einlegt, sollte unbedingt darum bitten, dass er*sie über die Abgabe der Akten an das Gericht informiert wird:

„Ich bitte um Mitteilung, wenn die Akten an das Gericht
abgegeben werden.“ 

Diese Aktenabgabe ist der letzte Zeitpunkt, an dem man kostenfrei den Einspruch zurückziehen kann.

Durch die Einlegung des Einspruches werden später Gerichtskosten fällig (es sei denn, die ganze Sache wird doch noch eingestellt). Die Angelegenheit landet dann letztendlich beim Amtsgericht. Wer diesen Weg gehen möchte, sollte dies auf keinen Fall alleine tun! Kommt in unsere Sprechstunde! Lasst Euch beraten! Kommt zum nächsten Betroffenentreffen am 8.März 20 Uhr im Interim!

Ihr könnt den Einspruch jederzeit wieder zurücknehmen. Der letzte Zeitpunkt an dem das kostenfrei geht, ist bevor die Bußgeldbehörde die Akte an das Amtsgericht abgibt. Nach Akteneingang beim Amtsgericht werden dann 15 EUR zusätzlich fällig, nach Beginn der Hauptverhandlung schon mindestens 25 – 50 EUR zusätzlich (zuzüglich eventueller Kosten für geladene Zeugen).

 

Wer keinen Nerv auf das Prozedere hat, kann natürlich das Bußgeld auch bezahlen. Dann ist die Sache abgeschlossen und erscheint auch in keinem Führungszeugnis. Die Beantragung einer Ratenzahlung ist möglich, eine Umwandlung in Arbeitsstunden geht nur auf Antrag, wenn die*der Betroffene unter 21 Jahre alt ist:

„Ich beantrage, soziale Arbeitsstunden anstelle der Geldbuße zu
erbringen. Die Arbeitsstunden kann ich bei dem gemeinnützigen
Verein … e.V. ableisten.“

Wer älter als 21 Jahre ist, kein Geld hat und das auch nachweisen kann (Schüler, Studenten usw.) kann auch einen auf die Höhe beschränkten Einspruch gegen den Bußgelbescheid einlegen:

„Ich habe kein Geld um das Bußgeld zu bezahlen (Kontoauszug
oder Bafög-Bescheid oder ALG II o.ä. ist beigefügt) und beantrage 
die Anpassung des Bußgeldes an meine finanziellen Verhältnisse.“

Lasst euch nicht irre machen – ihr seid nicht alleine!

 


Musterschreiben für den Einspruch:

Stadt Leipzig
Zentrale Bußgeldbehörde
Prager Str. 136, Haus A
04317 Leipzig

Vorab per Fax:
0341/ 123-8725


Leipzig, [Datum]

Aktenzeichen: [wie auf Bußgeldbescheid angegeben]


in dem zuvor bezeichneten Verfahren lege ich fristgemäß Einspruch
gegen den Bußgeldbescheid ein.
Ich beantrage Akteneinsicht.

Ich bitte um Mitteilung, wenn die Akten an das Gericht
 abgegeben werden.



Unterschrift
[eigenhändig!]

Hinweis zur Akteneinsicht:

Das Ordnungsamt meldet sich dann bei euch, wo und wann ihr Akteneinsicht nehmen könnt. Bei der Akteneinsicht könnt ihr euch Notizen machen, Kopien kosten viel Geld, Abfotografieren sollte aber möglich sein.

Redet auf keinen Fall mit den Angestellten, macht keine Angaben zur Sache!
Wenn ihr unsicher seid, schreibt uns verschlüsselt oder kommt in unsere Sprechstunde.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Ermittlungsausschuss, Ticker veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.