Es ist etwas mehr als 3 Jahre her, dass die Bullen die internationale Blockupy-Demo in Frankfurt am Main unmöglich gemacht haben. Bis zu 10 Stunden wurden etwa 1.000 Demonstrant*innen eingekesselt. Vorwand hierfür waren ein paar Regenschirme und etwas Pyrotechnik.
Die gerichtliche Auseinandersetzung zu diesem Polizeikessel dauert noch an. Es sind mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht worden, um die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden ist noch nicht gefallen.
Sollten die Verfassungsbeschwerden erfolgreich sein, so können allen Demonstrant*innen, die damals von den Bullen eingekesselt wurden Schadensersatz verlangen. Den Schadensersatz kann jede*r geltend machen deren*dessen Personalien damals im Zusammenhang mit dem Kessel von den Bullen festgestellt wurden. Es kommt nicht darauf an ob gegen den Polizeikessel zuvor geklagt wurde. Pro Stunde rechtswidriger Freiheitsentziehung kann ein Betrag von 50 € als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Einziger Haken an der Sache:
Die Schadensersatz-Forderung verjährt am 31.12.16. Bis dahin wird wahrscheinlich noch nicht über die Verfassungsbeschwerden entschieden worden sein. Das heißt die Forderung muss gegen die Frankfurter Bullen geltend gemacht werden bevor feststeht ob der Kessel rechtswidrig war.
Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten. Kommt in unsere Sprechstunde und lasst euch zu den Vor- und Nachteilen und zum weiteren Vorgehen beraten.