Bei einer Person, die am „Tag X“ (03.06.23) im Leipziger Kessel war, von den Cops festgenommen und auf der Wache ED-behandelt¹ wurde, wurde außerdem bereits am 04.06.23 eine DNA-Entnahme angeordnet. Diese wurde durch eine Beschwerde aufgehoben. Im September verwarf das Landgericht Leipzig die Beschwerde.
Die DNA-Entnahme und Untersuchung wurde gemäß §81a Abs 1 StPO und §§81e,f StPO zum Abgleich mit gesicherten Spuren (geworfene Steine) angeordnet, welcher der Betroffene im Juni 2024 nach kam. (siehe: https://de.indymedia.org/node/369396)
Die Begründung liest sich dabei so allgemein, dass sie theoretisch auf alle anwesenden Menschen angewandt werden könnte. Allein die Anwesenheit der beschuldigten Person in einer Menschenmenge aus der heraus Straftaten (Steinwürfe, Pyro etc.) begangen wurden, ist hier als Anfangsverdacht ausreichend und begründet die DNA-Entnahme und Analyse, bei der im folgenden das DNA-Profil mit den vorhandenen Spuren auf Steinen abgeglichen werden soll. (vgl. https://antirepression.noblogs.org/polizeikontakt/dna/)
Wir wollen diese Information mit allen potentiell betroffenen Personen teilen, nicht um Panik zu verbreiten, sondern um euch zu informieren und darauf hinzuweisen, dass ihr euch bei DNA-Beschlüssen schnellstmöglich bei der Anwält:in eures Vertrauens oder den lokalen Antirep-Gruppen melden solltet.
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¹ Eine Erkennungsdienstliche-Behandlung soll den Cops die einwandfreie Identifizierung und Wiedererkennung einer Person ermöglichen und ist im Rahmen eines Strafverfahrens und zur sog. Gefahrenabwehr möglich. Dazu können z.B. Fotos und Videos des Gesichts und besonderer Körpermerkmale (Tattoos, Narben, Male), Abnahme von Finger- und Handballenabdrücken und Messungen (Gewicht, Größe etc.) gehören.