Betroffene, die beim Amtsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung im Kessel am TagX beantragt haben, bekommen nun nach und nach die Beschlüsse.
Soweit wir wissen, hat das Amtsgericht bisher alle Anträge zurückgewiesen. Den Beschlüssen sind unterschiedliche Rechtsmittelbelehrungen beigefügt. Richtig ist, dass ihr (alle) Beschwerde einlegen könnt, aber dafür keine Frist beachten müsst
(bei manchen steht – falsch – eine Frist von 1 Woche).
Es gibt einige gute Gründe, die für die Einreichung von Beschwerden sprechen.
Ob eure Beschwerden erfolgreich sein werden, können wir derzeit nicht einschätzen. Die Erfolgsaussichten sind dabei in „krassen“ Fällen (minderjährig, verletzt, auf Medi angewiesen oder viele Stunden im Kessel u.a.) und mit einer guten Begründung der Beschwerde sicher höher.
Wir raten aber dringend davon ab, diese Begründungen ohne anwaltlichen Rat selbst zu schreiben. Falls ihr den ersten Antrag an das AG damals schon begründet hattet, könnt ihr natürlich darauf Bezug nehmen.
Die Ablehnung der Beschwerde kann zusätzliche Kosten im zweistelligen Bereich verursachen.
Wenn ihr Fragen habt, unsicher seid oder falls ihr noch anwaltliche Vertretung braucht, kommt bitte in unsere Sprechstunde – bzw mailt uns, wenn ihr Nicht-Leipziger*innen seid.