Ein Bußgeldverfahren ist ein Zwischending zwischen einem Verwaltungs- und einem Strafverfahren besonderer Art. Prinzipiell gehört das OwiG (OrdnungswidrigkeitenGesetz) zum Verwaltungsrecht, ähnelt aber sehr stark dem StGB (StrafGesetzBuch) und dem Strafrecht. Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat! Deshalb wird sie durch eine Geldbuße geahndet wie zum Beispiel Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung.
Ein Bußgeldverfahren beginnt in der Regel damit, dass ihr nach einer Aktion einen schriftlichen Anhörungsbogen per Post zugeschickt bekommt. Hierauf müsst ihr nicht reagieren; auch eure persönlichen Angaben müsst ihr an dieser Stelle nicht machen. Diese haben die Behörden nämlich schon, sonst hätten sie euch den Bogen nicht schicken können.
Als nächstes bekommt ihr noch einmal Post. Jetzt handelt es sich wahrscheinlich um den Bußgeldbescheid. Wenn ihr mit diesem nicht einverstanden seid, könnt ihr Einspruch einlegen. Achtet unbedingt auf die Einhaltung der Einspruchsfrist, die normalerweise zwei Wochen beträgt. Den Einspruch solltet ihr nicht begründen, damit ihr euch und andere nicht versehentlich belastet. Auch in Bußgeldverfahren gilt: Keine Aussage! Die Begründung kann später nachgereicht werden. An diesem Zeitpunkt könnt ihr am besten mit einer solidarischen Anwältin gemeinsam Akteneinsicht beantragen. Eure Anwältin kann dann besser einschätzen, ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Den Einspruch könnt ihr bis vor Beginn der Hauptverhandlung zurücknehmen, ohne dass Kosten entstehen.
Wenn die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht einstellt, kommt es zu einer Verhandlung. Diese muss nicht mit der Staatsanwaltschaft erfolgen aber eine Beweisaufnahme durch das Hören von Zeug*innen ist möglich. Das Amtsgericht entscheidet, ob das Bußgeldverfahren eingestellt oder das Bußgeld verringert wird (oder auch nicht). Eine Erhöhung des zu zahlenden Betrages ist an dieser Stelle nicht möglich.
Falls ihr mit der Entscheidung des Amtsgericht nicht einverstanden seid, ist es unter engen Voraussetzungen möglich, weitere Rechtsbeschwerde einzulegen. Das solltet ihr aber auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung machen.
Für das verhängte Bußgeld kann eine Ratenzahlung oder Stundung beantragt werden. Wenn sehr viele Leute im gleichen Bußgeldverfahren betroffen sind, vernetzt euch. Es ist sinnvoll zunächst ein Pilotverfahren zu führen, an dem sich dann alle Betroffenen orientieren können.
Ein Bußgeldverfahren zieht keine Eintragung ins Führungszeugnis oder ähnliches nach sich, wird aber erst mal bei den Behörden gespeichert. Sind Minderjährige betroffen, können deren Eltern zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.