Wegen der sogenannten Johannapark Sponti im Sommer 2015 stand ein Genosse vor Gericht, der an den massiven Ausschreitungen beteiligt gewesen sein soll. [Prozessberichte] Er verweigerte jede Aussage und holte sich eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung ab.
Er wird trotz Verurteilung weiter von den Ermittlungsbehörden belästigt. Am Morgen des 28.05. wurde er zu einer zwangsweisen Vorladung der Staatsanwaltschaft Leipzig genötigt. Der Genosse soll dazu bewegt werden, über seine Mitstreiter*innen an jenem Abend auszusagen. Obwohl ihm Zwangsgelder oder sogar Beugehaft drohen, hat er mit Hilfe seines Anwalts wieder jede Aussage verweigert. Nach kurzer Vernehmung wurde er wieder laufen gelassen.
Rund 30 Genoss*innen zeigten sich am Morgen solidarisch mit diesem konsequenten Umgang mit Staat und Justiz und begleiteten vor der Staatswanwaltschaft die Vorladung mit einer Kundgebung. Wie hätte es anders sein können, denn wir haben eines gelernt:
Gegen Repression hilft nur Solidarität!
Rote Hilfe Leipzig, Mai 2019