Der 18.03.2017 stellte ein Tag dar, an dem Die Rechte und andere Nazi-Kader wieder einmal versuchten, auf den Straßen Leipzigs eine hegemoniale Stellung auf der Straße zu erproben. Nicht von ungefähr wählten sie ein für Linke bedeutsames Datum der Pariser Kommune und dem Tag der politischen Gefangenen. Linke AktivistInnen bei Gegendemonstrationen wie „Sachsen – Versagen durch Wollen“ wurden von den Leipziger BFE-Cops und anschließend von der Ordnungsbehörde mit Bußgeldern überzogen. Die Ordnungsbehörde war sich nicht zu schade, eine Ordnungswidrigkeit durch den lächerlichen Vorwurf des angeblichen Tragens eines Schlauchschals und ACAB-Rufens zu verhängen. Wir haben den Prozess der angeklagten Person mitbegleitet: Die angeklagte Person hatte zu Beginn des Prozesses eine politische Erklärung abgegeben: Demnach sollen durch die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit Linke unterdrückt und eingeschränkt werden, damit sie in Zukunft nicht mehr von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen und auf die Straße gehen. Dies stellt ein fatales Signal an die Gesellschaft dar, welche sich nicht erst seit kurzem im Rechtsruck befindet.
Ob es Strategie oder Versagen der Ordnungsbehörde war, möglichst viele Cops als Zeugen zu laden, um es der Verteidigung in der Hauptverhandlung so zäh und hinderlich wie möglich zu machen, blieb ein Rätsel. Denn nur ein Bruchteil der Cops wurde auch im vorhinein vernommen, weshalb es vollkommen unklar war, ob sie überhaupt etwas zur Sache sagen konnten. Und so kam es dann auch: Sämtliche 6 Zeugen konnten sich weder an den Angeklagten erinnern noch konnten sie sagen, ob überhaupt „ACAB“ gerufen wurde. Dieses zähe und zeitintensive Frage-Antwort -Spiel hinderte die Richterin jedoch nicht daran, einen ausgiebigen SmallTalk über Weiterbildungsorte der BFE-Cops zu halten. Während die Staatsanwaltschaft eher durch Abwesenheit glänzte, konnten auch andere vorgetragene Beweismittel – wie ein Video aufgenommen zu einem vollkommen anderen Zeitpunkt – Nichts zur vorgeworfenen Owi beitragen. Dagegen stellte die Verteidigung des Angeklagten dar, auf welch lächerlicher Art und Weise hier versucht wird, ein gängiges Kleidungsstück wie einem Schlauchschal aus dem Einzelhandel zu einem Vermummungsutensil hochzustilisieren.
Darüber hinaus wurde der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt zweifelsfrei zugeordnet; es ist auch vollkommen unklar, ob der Angeklagte sich überhaupt auf einer Demonstration befunden hatte. Auch das Sicherungsprotokoll der Cops offenbarte, dass hier etwas nicht stimmte: Zum einen war dort nur von einem Schal die Rede. Zum Anderen hatte offenbar nur bei der angeklagten Person die Nummerierung und die Folien für die aservierten Gegenstände gefehlt, im Gegensatz zu anderen Personen, die ID-festgestellt worden waren.
So blieb der Richterin nichts anderes übrig, als die angeklagte Person freizusprechen, was selbst die Staatsanwaltschaft forderte.
Dieser Prozess machte deutlich, dass Behörden nach wie vor nach sämtlichen Strohhalmen greifen, um linken Protest zu kriminalisieren.
Wir wünschen der freigesprochenen Person viel Kraft für die Zukunft!
Lassen wir uns von auch weiterhin von jeglicher Repression die sie gegen uns richten nicht einschüchtern.
Rote Hilfe Leipzig, Februar 2019
Antifaschismus auf allen Ebenen weiter organisieren – Repression entschlossen entgegentreten!