Am Dienstag, den 05.12.2017 wird um 10.00 Uhr am Amtsgericht Leipzig im Saal 267 die Verhandlung gegen einen Journalisten stattfinden, der sich über eine Polizistin beschwert hat. Er hatte seiner Beschwerde ein Handyvideo der Tat beigefügt.
Die Polizistin sah darin eine Persönlichkeitsverletzung und stellte Strafanzeige wegen Veröffentlichung ihres Bildes. Es kam wie es kommen musste: Die Beschwerde gegen die Polizistin wurde abgelehnt und der Beschwerdeführer ist angeklagt.
Die Angelegenheit zeigt von Neuem: Gegen Cops vorzugehen kann zum Bumerang werden. Polizist*innen ist keine Argumentation zu blöd um Beschwerden gegen sich selbst abzuwehren.
Der Prozess ist öffentlich und kann besucht werden!