Wie vielen bereits bekannt, hat die Staatsanwaltschaft Dresden in der Simildenstraße eine Kameraüberwachungsanlage betrieben. Zuletzt wurde eine weitere Kamera in der Gießerstraße gefunden, wobei (noch) unklar ist, ob die beiden Überwachungsmaßnahmen in Verbindung stehen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang an die Hausdurchsuchungen wegen des § 129 – Verfahrens erinnern, die vor einiger Zeit in Dresden und Leipzig stattfanden. Da im Ermittlungsverfahren immer die Staatsanwaltschaft des Tatorts zuständig ist, besteht Grund zu der Annahme, dass die neuerlichen Ausspähungen im Zusammenhang mit dem noch immer nicht abgeschlossenen §129 – Verfahren stehen.