Die Praxis sieht nicht immer so wie hier beschrieben aus. Dies hier ist die nette Version:
Eine Wohnungsdurchsuchung kann nicht dadurch verhindert werden, dass die Tür nicht geöffnet wird. Wer nicht öffnet, muss sich im Zweifelsfall ein neues Schloss kaufen. Wer ein Klingeln an der Tür mit der Aufforderung der Cops zu öffnen hört, sollte sich darauf einstellen, was sogleich geschehen wird. Wer seine Wohnung „gut aufgeräumt“ hat, wird entspannter mit dieser Situation umgehen können.
Die Cops sind angehalten, bei einer Durchsuchung sorgsam mit deinen Sachen umzugehen. Doch oft halten sie sich nicht an diese Gesetze. Es ist ihnen auch erlaubt, Beweisstücke und den Ort, wo sie sich befanden, zu fotografieren.
Atme erst einmal tief durch und schalte deinen Verstand ein. Versuche trotz der bedrohlichen Situation, Ruhe zu bewahren und rufe dir ins Gedächtnis, was du über Hausdurchsuchungen weißt. Das soll dir helfen, dich zurecht zu finden und keine vermeidbaren Fehler zu begehen.
Nachdem du die Tür geöffnet hast, könnten eine Vielzahl von Cops eintreten. Manchmal sind sie sogar von Staatsanwält:innen begleitet. Die Cops werden bewusst forsch auftreten, um dich einzuschüchtern.
Wenn es zu einer Durchsuchung deiner Wohnung kommt, beachte folgende Punkte:
Ruhe bewahren!
Das Gebot Ruhe zu bewahren, soll vor allem helfen, zum Tatvorwurf zu schweigen.
Darüber hinaus soll es dich unter anderem vor Irreführungsversuchen schützen. Wer versucht, Beweismittel zu verstecken oder zu vernichten, läuft Gefahr, in Untersuchungshaft zu kommen. Irreführungsversuche können den Cops dazu dienen, eine sogenannte Verdunkelungsgefahr anzunehmen und diese ist nach §112 StPO ein Haftgrund. Außerdem deuten sie sie als Indiz für deine Schuld.
Ruhe bewahren bedeutet auch, Aggressionen gegen die Cops zu unterlassen. Wenn sie deine Sachen durchwühlen, ist dies sicher manchmal schwer. Doch am Ende wirst du wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt:innen belangt.
Versuche also ruhig zu bleiben und lege hinterher gegebenfalls Rechtsbehelfe z.B. für eventuelle Entschädigungsansprüche ein.
Den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen!
Lass Dir den Durchsuchungsbeschluss noch auf der Türschwelle zeigen und lies ihn ruhig und genau durch. Sage den Cops, sie sollen solange warten.
Es gibt schriftliche Durchsuchungsanordnungen durch eine:n Richter:in. Aber auch mündliche Beschlüsse sind zulässig.
Sollte kein schriftlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen, lass dir den Tatvorwurf mündlich erklären! Dabei nicht vergessen zu fragen, was überhaupt gesucht wird! Danach fragst du nach dem Dienstausweis des /der Einsatzleiter:in. Notiere dir Namen und Dienstnummer!
Bei Gefahr in Verzug gibt es erst gar keinen Durchsuchungsbeschluss. Diese Begründung dient dazu, ohne richterlichen Beschluss in deine Wohnung einzudringen. Bestehe auf einen Beschluss und lege Widerspruch ein! Auch wenn dies meist erfolglos ist, probiere es trotzdem!
Beim Lesen eines schriftlichen Durchsuchungsbeschlusses achte auf folgende Inhalte:
- Auf welchen Namen ist der Beschluss ausgestellt?
- Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden?
- Wie lautet der Vorwurf beziehungsweise der Verdacht?
- Stehen noch andere Namen auf dem Durchsuchungsbeschluss?
- Was soll gesucht werden?
- Ist der Beschluss von einer/m Richter:in unterschrieben?
- Gibt es einen Haftbefehl?
Die Cops dürfen nur Räumlichkeiten durchsuchen, für die der Beschluss ausgestellt wurde. Wohnst du in einer WG, sind nur dein Zimmer und gemeinsam genutzte Zimmer wie Gemeinschaftsräume, Küche, Bad, Dachboden oder Keller von Belang. Die Zimmer von deinen Mitbewohner:innen sind Tabu. Gut ist daher, die Zimmertüren mit Namen zu kennzeichnen. Bei Eheleuten oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften ist dies schwieriger durchzusetzen, weil davon ausgegangen wird, dass du die Räume deines/r Partner:in mitbenutzt. Da dies jedoch eine Unterstellung ist, solltest du trotzdem versuchen durchzusetzen, dass wirklich nur deine Räume durchsucht werden.
In Kinderzimmern dürfen die Cops sich nur umschauen. Nur bei offensichtlicher Mitbenutzung durch den/die Beschuldigte:n dürfen sie auch dort herum schnüffeln.
Immer zum Tatvorwurf schweigen!
Sage während der Durchsuchung nichts zum Tatvorwurf! Achte auf alles, was du sagst. Auch Gespräche mit z.B. Mitbewohner:innen können versehentlich Infos enthalten. Das gilt auch für beiläufige Bemerkungen oder auch nur Gesten und Blicke.
Während der Hausdurchsuchung findet zwar keine Vernehmung statt. Aber die Cops laufen mit gespitzten Ohren durch deine Räumlichkeiten. Indes nehmen sie Äußerungen auf, die später gegen dich verwendet werden könnten. Häufig ist sogar ein Cop nur dazu da, dich zu beobachten. Es geht ihnen vor allem darum, zu beobachten, wohin du schaust oder dich dabei zu ertappen, wie du versuchst, Beweismittel zu beseitigen.
Denk daran: Als Beschuldigte:r hast du das Recht zu schweigen! Über dieses Recht müssen dich die Cops aufklären. Unterbleibt es, sind Äußerungen zum Tatvorwurf in der Regel nicht verwertbar. Das wissen die Cops natürlich und deshalb erfolgt die Belehrung oft noch an der Wohnungstür. Es besteht die Gefahr, dass du in der Aufregung die Belehrung nicht wahrnimmst.
Umso wichtiger ist es, dass du während der Durchsuchung zu deiner eigenen Sicherheit zum Tatvorwurf schweigst.
Eine:n Anwält:in und weitere Zeug:innen benachrichtigen!
Versuche so schnell wie möglich, deine:n Anwält:in herbei zu telefonieren. Dieses Telefonat muss dir gestattet werden. Es ist schon vorgekommen, dass die Cops auf die/den Anwält:in gewartet haben. Es kann sich also lohnen, darauf zu beharren, erst mit der Hausdurchsuchung zu beginnen, wenn die/der Anwält:in eingetroffen ist. Und auch ansonsten ist es natürlich das beste, wenn dein:e Anwält:in zugegen ist.
Dein Rechtsbeistand kann aber auch schon am Telefon mit dem/der Einsatzleiter:in ein Gespräch führen, sich den Tatvorwurf nennen lassen und erklären, dass du zum Tatvorwurf keine Stellungsnahme abgibst.
Wer sich schon an der Wohnungstür so verhält, zeigt dass er/sie sich nicht überrumpeln lässt und vermittelt den Eindruck, die eigenen Rechte genau zu kennen. Du erhältst dabei die notwendigen Informationen. Außerdem beeinflusst du eventuell die Cops bei der folgenden Durchsuchung vorsichtiger zu Werke zu gehen und nicht gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen.
Bei einer Hausdurchsuchung müssen auch Zeug:innen (mindestens eine:r) zugelassen werden. Häufig bringen die Cops schon Zeug:innen, z.B. aus der örtlichen Verwaltung, mit. Du solltest darauf bestehen, eigene Zeug:innen, also dir vertraute Personen, dabei zu haben. Dazu hast du das Recht, wenn welche da sind oder schnell kommen können. Sie können dich unterstützen und z.B. das Vorgehen der Cops beobachten. Dafür ist es hilfreich, schon vorab an Unterstützer:innentelefonketten in deinem Umfeld zu denken (Vorsicht Abhörgefahr!). Auch wenn das Beharren auf eigene Zeug:innen nicht immer klappt, solltest du es trotzdem versuchen.
Deine Zeug:innen solltest du sorgsam auswählen, denn die anwesenden Cops widmen ihnen gesteigerte Aufmerksamkeit. Könnten sie etwas mit dem Anlass für die Hausdurchsuchung zu tun haben, sind sie nicht die Richtigen. Meistens müssen Unterstützer:innen, die aufs Grundstück gelassen werden, sich ausweisen und ihre Daten werden gespeichert. Aber auch alle, die draußen herumstehen, sollten den Cops auf die Finger schauen. Vor allem gilt es zu beobachten, ob Einzelne ohne Zeug:innen in Nebengebäude/ -zimmer gehen und ob womöglich etwas „Mitgebrachtes“ deponiert wird.
Bestehe darauf, dass die Cops jeweils nur ein Zimmer durchsuchen und sich, wenn möglich, darauf beschränken, was im Durchsuchungsbeschluss genannt ist. Dazu bedarf es oft viel verbaler Kraft. Es lohnt sich aber, denn oft versuchen die Cops mehrere Räume gleichzeitig zu durchsuchen. Bestehe darauf, dass du oder eine von dir bevollmächtigte Zeug:in in jedem Raum dabei ist. Die Durchsuchung der einzelnen Zimmer sollte also nacheinander stattfinden. Du hast auf jeden Fall ein Anwesenheitsrecht, auch wenn die Cops Stadtbedienstete als Zeug:innen mitgebracht haben.
- Wenn es zu einer Durchsuchung deiner Wohnung kommt, bleibe also ruhig!
- Lass Dir den Durchsuchungsbeschluss zeigen!
- Schweige immer zum Tatvorwurf!
- Benachrichtige eine:n Anwält:in und weitere Zeug:innen!
- Und vor allem: bewahre die Ruhe!
Beschlagnahmen bei Hausdurchsuchungen
Bei Wohnungsdurchsuchungen kommt es fast immer zu Beschlagnahmen. Gegenstände, die als Beweismittel für das Verfahren von Bedeutung sein könnten, dürfen beschlagnahmt werden. Aber auch Sachen, die die Cops zufällig finden und die eine strafrechtliche Relevanz haben könnten, dürfen mitgenommen werden.
Die Beschlagnahme muss grundsätzlich von einer:m Richter:in angeordnet werden. Lass dir die Beschlagnahmeanordnung zeigen, sofern sie schriftlich vorliegt. Nur bei Gefahr in Verzug dürfen auch Polizei oder Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von Gegenständen anordnen. Behaupten die Cops, es läge Gefahr in Verzug vor und dass sie keine richterliche Anordnung bräuchten, lässt du dir diese Behauptung begründen. Zu beachten dabei ist, dass Hausdurchsuchung und Beschlagnahme zwei getrennte Maßnahmen sind. Sie müssen daher auch einzeln begründet werden.
Natürlich sind die Cops auch an persönlichen Aufzeichnungen wie Tagebücher etc. interessiert, da sie Informationen über dich und dein persönliches Umfeld enthalten. Denke schon vorher an geeignete Aufbewahrungsplätze! Willst du nicht, dass die Cops in deinen Papieren lesen, kannst du es ihnen per Widerspruch untersagen. Dann werden die Unterlagen gesichtet, versiegelt und der Staatsanwaltschaft vorgelegt, also im Zweifelsfall für Wochen oder Monate mitgenommen. Es gilt also im Einzelnen abzuwägen, was sie vor Ort lesen dürfen.
Oft werden auch PCs, Laptops oder Datenträger beschlagnahmt. Es ist also sinnvoll, Backups von dir wichtigen Dingen wie Haus- oder Abschlussarbeiten anzufertigen. Diese sollten sich jedoch nicht in deiner Wohnung befinden. Auch wenn dies bei politischen Hausdurchsuchungen noch selten ein Thema war, sei hier auf die strafrechtliche Relevanz von mp3- oder Filmarchiven zweifelhafter Herkunft verwiesen.
Über das Beschlagnahmen wird ein so genanntes Beschlagnahmeverzeichnis aufgesetzt. Überprüfe, ob diese Auflistung richtig aufgenommen wurde. Alles was sie mitnehmen, sollte genau mit Titel, Farbe, Größe, Fundort beschrieben sein, damit nichts verwechselt oder hinzugefügt werden kann. Auch wenn sie nichts mitnehmen, sollte dies protokolliert werden.
Aus dem Formular sollte außerdem hervorgehen, dass du mit alledem nicht einverstanden bist und dass du eine richterliche Überprüfung der Durchsuchung beantragst. Unterschreibe nichts persönlich: kein Protokoll, kein Widerspruch! Dazu bist du nicht verpflichtet. Im Gegensatz dazu müssen Einsatzleiter:in und Zeug:innen auf jeden Fall unterschreiben. Die Einsatzleiter:in vermerkt, dass du die Unterschrift verweigert hast. Lass dir den Durchschlag des Beschlagnahmeverzeichnisses geben. Darauf hast du ein Recht.
Des Weiteren solltest du mit deiner:m Anwält:in besprechen, ob es sinnvoll ist, der Beschlagnahme sofort zu widersprechen. Dadurch erreichst du, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb von drei Tagen die Bestätigung für die Beschlagnahme eines:r Richter:in einholen muss. Diese:r prüft dann, ob die Beschlagnahme aufrecht erhalten wird. Dieser Widerspruch kann ebenso nachgereicht werden.
Hausdurchsuchung in deiner Abwesenheit
Als Beschuldigte:r hast du das Recht, bei der Durchsuchung dabei zu sein. Sie kann aber auch ohne dich durchgeführt werden. Solltest du während deiner Abwesenheit von einer Hausdurchsuchung bei dir erfahren, erkundige dich bei Freund:innen oder Zuhause nach Tatvorwürfen und eventuellen Haftbefehlen. Es könnte auch sein, dass du zur ed-Behandlung mitgenommen werden sollst. Entscheide nach Beratung mit deinem:r Anwält:in, ob du nach Hause gehst. Sollte dein rechtlicher Beistand in deiner Nähe sein, nimm ihn/sie am besten mit zur Durchsuchung.
Im Anschluss an eine Hausdurchsuchung
Sobald die Cops weg sind, solltest du ein Gedächtnisprotokoll zu den Ereignissen anfertigen. Dieses sollte folgende Fakten enthalten:
- Datum, Uhrzeit
- Anzahl der Cops, Zeug:innen und ggf. der Staatsanwaltschaft
- Einheit, Namen der Cops soweit bekannt
- Ablauf mit Zeiten und Wortwechsel
- Was haben sie gesucht?
- Was haben sie mitgenommen?
- Wie haben sie sich verhalten?
- Konntest du deine Rechte wahrnehmen?
Besonders wichtig wird das Gedächtnisprotokoll, wenn du keinen anwaltlichen Beistand hattest und du deine:n Anwält:in noch informieren musst.
Da mit der Zeit kleine Details im Gedächtnis verblassen, ist es sinnvoll sie zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) niederzuschreiben.
Abhörgefahr nach einer Durchsuchung
Wenn eine Hausdurchsuchung bei dir gelaufen ist, kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dein Telefon und Handy abgehört werden. Weise deine Gesprächspartner:innen auf das mögliche Abhören hin! Klebe dir als Erinnerung einen Zettel „Abhörgefahr“ neben oder auf das Telefon!
Nach der Hausdurchsuchung ist je nach dem Tatvorwurf die Ermittlung nicht abgeschlossen. Überlege dir also, wen du anrufst. Die Telefonüberwachung kann den Cops weitere Informationen geben.
zur Checkliste Hausdurchsuchung (Flyer A5)
zur Checkliste Hausdurchsuchung (Plakat A3) – passt prima neben die Wohnungstür!
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