Besonderheiten bei Minderjährigen

Die Entscheidung darüber, ob die Besonderheiten für Minderjährige für dich gelten, richtet sich nach deinem Alter zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Straftat.

  • Kinder unter 14 Jahren können nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das heißt aber nicht, dass nichts geahndet werden kann, im Extremfall droht Heimunterbringung.
  • Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz, kurz JGG, bei dem eher ein „erzieherischer“ Gedanke im Vordergrund steht.
  • Für 18- bis 21-Jährige muss die Anwendung des JGG in jedem Einzelfall geprüft werden.

Im Allgemeinen gelten für Jugendliche aber die gleichen rechtlichen Grundsätze wie bei Erwachsenen, was die zulässige Dauer der Ingewahrsamnahme, der richterlichen Überprüfung der Festnahme etc. betrifft.

Wenn du deinen Eltern vertraust, ist es sinnvoll, dass du vor Demonstrationen mit ihnen über die Möglichkeit deiner Festnahme sprichst. Bereite sie darauf vor, dass sie dich ggf. raushauen müssen, wenn du sie von den Cops aus anrufst. Damit ist gemeint, dass sie sich für dich als deine Erziehungsberechtigte einsetzen und mit Glück deine schnelle Freilassung erreichen können. Mach deinen Eltern klar, dass sie nichts über dich oder deine Aktivitäten sagen sollen, da es dir eh nichts bringt, sondern eher schadet.

Wenn du zu einer Demo fährst, können deine Eltern die Aufsichtspflicht auch auf eine erwachsene Begleitperson übertragen, die dabei ist oder du hast ein Erlaubnisschreiben dabei, das dir bescheinigt, dass du dich allein auch noch nach 22 Uhr frei bewegen darfst.

Wirst du als Jugendliche:r festgenommen, muss die Polizei deine Eltern informieren, was in der Praxis jedoch nicht immer funktioniert. Du bist dabei nicht verpflichtet den Cops die Nummer deiner Eltern zu geben. Aber du hast das Recht einmal eine Vertrauensperson und einmal deine:n Anwält:in des Vertrauens oder den EA anzurufen. Beharre darauf! Der EA kann dann einen Kontakt zwischen dir, deinen Eltern und einer:m Anwält:in herstellen.

Generell gilt: Kinder und Jugendliche dürfen nicht mit Erwachsenen zusammen untergebracht werden, auch nicht bei Gefangenen-Transporten, Ingewahrsamnahmen und vorläufigen Festnahmen.

Du darfst als Jugendliche:r nicht ohne die Anwesenheit deiner Eltern verhört werden. Hier macht es aber für dich keinen Unterschied, ob du minderjährig bist oder nicht, denn du verweigerst natürlich so oder so die Aussage  und lässt dich auf kein Gespräch mit der Polizei ein.

Wenn die Cops niemanden erreichen, der:die dich abholen kann, sie dich nicht nach Hause fahren können und du kein Erlaubnisschreiben (s.o.) hast, müssen sie dich dem Kinder- und Jugendnotdienst übergeben. Dort darfst du aber nicht gegen deinen Willen zwangsweise festgehalten werden, sondern du kannst dann einfach gehen.

Sollte es später zu einem Verfahren kommen, dann wird zwingend die sogenannte Jugendgerichtshilfe eingeschaltet. Da diese eine staatliche Behörde ist, solltest du nicht mit denen reden, bevor du nicht beim EA in der Sprechstunde oder der:m Anwält:in deines Vertrauen warst.


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