Festnahme


Eine Festnahme ist – im Gegensatz zur Gewahrsamnahme – eine repressive, also strafrechtliche Maßnahme (nach StPO). Entweder es gibt einen schriftlichen Haftbefehl oder du wirst nach einer angeblichen Tat vorläufig festgenommen. Vorläufige Festnahmen können bis max. 24 Uhr des Folgetages andauern. Ansonsten müsst ihr eine:m Haftrichter:in vorgeführt werden und kommt ggf. in (Untersuchungs-) Haft. Eine Festnahme kann bei dir zuhause oder sonst irgendwo passieren. Die Situation ist zumeist völlig überraschend und daher heißt die erste Devise: Ruhe bewahren!

Wenn du dich gegen die Festnahme wehrst, kann dir ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung oder Körperverletzung vorgeworfen werden. Selbst wenn die Cops bei deiner Festnahme grob und rücksichtslos vorgehen, wird dir später ein Gericht kaum recht darin geben, dass du dich zurecht gewehrt haben solltest. Lass dich (auch diesbezüglich) auf keinerlei Diskussionen mit den Cops einSchon im Moment der Festnahme solltest du keine Aussage machen. Die Cops versuchen häufig, dich irgendwie ins Plaudern zu bekommen, damit du dich und/oder andere belastest und ihnen bei ihren Ermittlungen hilfreich bist. Dabei gilt wie stets: Es gibt keine harmlosen Aussagen!

Du hast Anspruch zu erfahren, was dir vorgeworfen wird und was die Gründe für die Festnahme sind, frage nach!

Üblicherweise wirst du nach der Identitätsfeststellung ins Polizeirevier gebracht. Dort werden die Cops versuchen dich zu vernehmen und eine erkennungsdienstliche Behandlung und eventuell eine DNA-Entnahme durchführen. Im Grunde ist der Ablauf und das angemessene Verhalten das gleiche wie in einer Gewahrsamnahme.

Verlange, dass du eine Person deines Vertrauens von der Festnahme informieren kannst. Das kann auch der EA sein. Falls du nicht beim EA anrufst, bedenke, dass die angerufene Person durch einen Anruf auch in den Fokus von Ermittlungen geraten kann. Am besten rufst du jemanden an, mit dem du dich zuvor diesbezüglich abgesprochen hast.

Zusätzlich hast du das Recht, eine:n Anwält:in zu beauftragen. Beauftrage hier eine:n Anwält:in deines Vertrauens oder vertraue auf die Empfehlungen des EAs. Wenn du keine:n eigene:n Anwält:in benennst, bekommst du eine Liste vorgelegt aus der du jemand aussuchen kannst. Das Recht, eine:n Anwält:in zu konsultieren, hast du ab dem Moment, wo du festgenommen wirst, mach es also auch dementsprechend direkt geltend.

Bestehe darauf, sofort dem/der zuständigen Richter:in vorgeführt zu werden. Es ist dein Recht, dass ein:e Richter:in darüber entscheidet, ob du drin bleiben musst. Du musst allerspätetens am Tag nach deiner Festnahme eine:r Richter:in vorgeführt werden. Bestehe auf (d)eine:r Anwält:in, spätestens wenn du vor dem/der Haftrichter:in stehst.

Ansonsten raten wir dringend davon ab, irgendwelche Worte mit den Cops zu wechseln. Was in einer solchen Verhörsituation auf dich zukommt und wie du dich verhalten kannst, kannst du in dem entsprechenden Text nachlesen. Du hast ein Recht auf Aussageverweigerung, mache unbedingt von diesem Recht Gebrauch! Die Verweigerung einer Aussage darf dir – egal was die Cops auch für einen Eindruck vermitteln mögen – vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden und du machst die Sache dadurch auf keinen Fall schlimmer.

Solltest du dich zu einer Aussage verleiten lassen, können auch unbedachte und scheinbar nebensächliche Äusserungen von dir unbeabsichtigt andere Menschen oder ganze Strukturen in Bedrängnis bringen! Selbst wenn deine Angaben nicht vor deinen Augen protokolliert werden, werden die Cops einen Bericht darüber schreiben, was du gesagt und getan hast. Sie sind dann Zeug:innen über deine Äusserungen. Deshalb: Anna & Arthur halten das Maul!

Alles was du zu deiner Verteidigung vorbringen willst, kannst du auch noch später nach einer Besprechung mit eine:r Anwält:in sagen.


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