Willst du eine Behördenentscheidung nicht einfach so hinnehmen, steht dir als „Rechtsbehelf“ ein Einspruch oder Widerspruch dagegen zur Verfügung. Beide haben das Ziel, prüfen zu lassen, ob eine Entscheidung rechtmäßig ist.
Meist ist für die Entscheidungen, mit denen du im Alltag konfrontiert wirst, der Widerspruch das richtige Mittel. Er kommt in erster Linie bei den sogenannten Verwaltungsakten zum Einsatz, also dann, wenn eine Behörde eine Entscheidung trifft, die sich auf dich bezieht und für dich unmittelbar Konsequenzen hat, z.B. eine Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung.
Der Einspruch ist der richtige „Rechtsbehelf“, wenn du dich beispielsweise gegen einen Bußgeldbescheid und/oder einen Strafbefehl wehren möchtest.
Welcher „Rechtsbehelf“ der richtige ist, hängt von der Angelegenheit ab. Allerdings entsteht dir kein Nachteil, wenn du die Begriffe miteinander verwechselst. Möchtest du gegen einen Bescheid vorgehen und schreibst Einspruch statt Widerspruch oder umgekehrt, wird dein Schreiben trotzdem bearbeitet. Gleiches gilt, wenn du Begriffe wie Beschwerde, Einwände oder Einwendungen verwendest. Wichtig ist nur, dass deutlich wird, dass du die Entscheidung nicht hinnimmst.
Die grundlegende Vorgehensweise bei einem Widerspruch oder Einspruch ist gleich, unabhängig davon, ob es sich um einen Widerspruch oder einen Einspruch handelt. Allerdings musst du bestimmte Form- und Fristvorgaben einhalten. Dazu solltest du immer prüfen, ob der Bescheid oder das Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Dort steht auf jeden Fall, welches „Rechtsmittel“ du nutzen kannst, an wen du dich wenden musst und welche Frist gilt.
In der Regel beläuft sich die Einspruchsfrist auf zwei Wochen und die Widerspruchsfrist auf einen Monat. Sie kann aber auch kürzer sein. Ist die Frist abgelaufen, wird die Entscheidung unanfechtbar, d.h. du kannst dann praktisch (fast) nichts mehr dagegen unternehmen. Achte deshalb darauf, dass du die Frist einhältst! Die Frist beginnt, wenn der Brief im Briefkasten liegt. Strafbefehle und Bußgeldbescheide kommen mit Postzustellungsurkunde (gelber Brief). Darauf ist das Zustellungsdatum vermerkt. Hebe den gelben Briefumschlag daher gut auf!
Bei Widerspruch oder Einspruch hast du die Wahl, ob du deine Erklärung schriftlich einreichst oder mündlich zur Niederschrift bei der Behörde erklärst. Zur Niederschrift heißt, dass du die zuständige Stelle persönlich aufsuchen musst. Ein:e Sachbearbeiter:in schreibt deine Erklärung dann auf und du bestätigst das Ganze durch deine Unterschrift. Praktikabler und stressfreier ist jedoch, schriftlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Dann ist es nur wichtig, dass dein Schreiben nachweisbar rechtzeitig bei der Behörde oder dem Gericht eingeht. Dazu kannst du persönlich hingehen und dir die Abgabe quittieren lassen, ein Fax senden, zu dem du einen Sendebericht mit einer Kopie deines Schreibens erhältst oder ein Einschreiben per Post schicken. Egal welchen Weg du wählst, wichtig ist, dass du dir den Nachweis bis zur Entscheidung aufhebst, um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass er auch (fristgemäß) eingegangen ist.
Ansonsten sind an dein Schreiben keine allzu strengen Anforderungen gestellt. Entscheidend ist nur, dass die Behörde eindeutig erkennen kann, wer gegen welchen Bescheid Beschwerde einlegt. Du musst eigentlich nur formlos erklären, dass du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist. Du bist auf der sicheren Seite und vermeidest unnötige Missverständnisse, wenn du folgende Angaben in dein Schreiben aufnimmst:
- deinen vollständigen Namen und deine (Melde)Adresse
- die Anschrift der zuständigen Behörde,
- die genaue Bezeichnung des Bescheids, um den es geht, und das Datum, an dem er erlassen wurde
- das Akten- oder Geschäftszeichen, das auf dem Bescheid genannt ist
- ein kurzer Satz, aus dem irgendwie hervorgeht, dass du die Entscheidung nicht hinnimmst
- deine Unterschrift
Begründen musst du nichts und das solltest du auch nicht tun. Auch wenn du keine Gründe angibst, muss die Entscheidung noch einmal geprüft werden. Hier findest du ein Muster für dein Einspruchs- / Widerspruchs-Schreiben.
Mit einen Widerspruch oder Einspruch verschaffst du dir Zeit, um deine Erfolgsaussichten ggf. mit anwaltlicher Hilfe zu prüfen. Um das weitere Vorgehen zu besprechen, kommst du am besten in unsere Sprechstunde. Du kannst den Widerspruch oder Einspruch später auch folgenlos zurücknehmen.
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