
Gefunden auf: https://de.indymedia.org/node/775733
An drei Prozesstagen (05., 10., 15.06.) wurde ein Gerichtsprozess gegen eine Gefährtin geführt, die wegen Brandstiftung an DHL-Autos angeklagt wurde. Hier der Prozessbericht dazu.
1. PROZESSTAG: 05.06.26
Am ersten Prozesstag ist der Saal gut gefüllt. Der Prozess wird durch die Richterin Fritsche geleitet, die von zwei Schöffinnen bei der Urteilsfindung unterstützt werden soll. Außerdem sind Staatsanwältin Dauthe (StAin), ein Protokollant, die Verteidigerin Belter der Angeklagten (RAin), die Angeklagte und viele solidarische Zuschauer*innen mit im Raum.
Um 09:07 Uhr beginnt der Prozess mit einer Rüge an die Öffentlichkeit, da diese nicht beim Eintreten der Richterin aufgestanden ist. Erste Frage der Richterin: „Seid ihr eine Schulklasse?“
Es werden die Zeugen R. (Polizist) und M. (Anwohner) belehrt und wieder rausgeschickt.
Das Verfahren beginnt mit der Anklageverlesung durch die StAin Dauthe: So soll die Beschuldigte mit mindestens einem weiteren Mittäter über ein Metalltor geklettert sein und auf dem Gelände der Post Autos in Brand gesetzt haben. Dabei soll ein Schaden von 106k€ entstanden sein.
Die Angeklagte macht keine Angaben zu Sache und geht nicht auf die Vorwürfe ein.
RAin Belter stellt zu Beginn einen Antrag in der sie der Nutzung der DNA und des Gutachtens widerspricht. Die DNA der Beschuldigten wurde aufgrund eines Verfahrens wegen Hausfriedensbruchs entnommen und ist nur für dieses zulässig nutzbar. Ein Abgleich der DNA in dem vorliegenden Verfahren ist aufgrund des Verwertungsverbots unrechtmäßig. Damit liegt ein Verfahrensverstoß und somit ein Verwertungsverbot vor. Es ist ein schwerwiegender und bewusster Rechtsverstoß der Ermittlungsbehörden. Diese haben sich über eine gerichtliche Anordnung hinweggesetzt. Die Richterin scheint überrumpelt von dem Antrag und geht, wie auch die StAin nicht auf diesen ein. Der Antrag wird vom Gericht zurückgestellt und die Beweisaufnahme startet.
1. Zeuge: Polizist R.
Der erste Zeuge R. wird vernommen. Er kann sich grob an die Nacht erinnern. Er schildert, dass er am 16.01.23 zu einem Brand in der Lilienstraße gerufen wurde. Bei der Post soll es brennen, ein Brandanschlag wird angenommen, weil bei zwei Fahrzeugen die gleiche Stelle beim Reifen brennt.
Bei Ankunft hat er das Tor zusammen mit seinem Kollegen aufgedrückt und ist so auf das Gelände gelangt. Sie haben versucht das Feuer zu löschen, was jedoch nicht geklappt hat, weil sie nur einen Löscher hatten. Danach sind Feuerwehr und LKA bald dazu gekommen. Sie haben den Hinweisgebenden vor Ort angetroffen, ansonsten niemanden. Es wurden ein paar Fotos gemacht.
Die Richterin äußert, dass sie das Gelände ganz gut kennt. Es werden Bilder von Zeuge 1, die dieser in der Nacht gemacht hat, angeschaut. Es wird sich sehr angeregt darüber unterhalten wie wo nun was genau gebrannt hat und wie genau der Lageplan des Areals aussieht. Bei den Beteiligten vom Gericht scheint es eine große Faszination über Brand, und Löscharbeiten und das Gelände zu geben.
Um 09:37 wird der erste Zeuge unvereidigt entlassen.
2. Zeuge: Anwohner M.
Der Anwohner hat in der Nacht einen nächtlichen Spaziergang Richtung Rabet unternommen und hat knisternde Geräusche, wie von einem Lagerfeuer, gehört und ein Lichtflackern wahrgenommen. Er beschreibt Lagerfeuer in der Stadt als surreal. Er ist also zu dem Postgelände gegangen, hat durch den Zaun gesehen und den Brand entdeckt. Daraufhin hat er die 110 gewählt. Er beschreibt die Nacht als sehr ruhig, er hat keine Menschen gesehen, kein Auto gehört.
Die Richterin lobt den Anwohner, dass er größeren Schaden verhindert hat. Gleichzeitig stellt sie bestürzt fest, dass ansonsten niemand eine Notrufnummer gewählt hat.
3. Zeuge: Polizeikommissar (P.K.) H.
Zu allererst echaufiert sich die Richterin, dass der Zeuge nicht auf die Ladung zurück gemeldet hat, dass er nicht aus Leipzig ist, sondern gerade im Lagezentrum in Chemnitz arbeitet. Sie fragt ihn, ob sie das denn nicht auf der Polizeischule lernen würden. Seit 30 Jahren versucht die Richterin der Polizei beizubringen, dass sie Bescheid geben sollen, wenn sie nicht aus Leipzig sind, dass sie sich dann überlegen kann, ob sie die Zeugen überhaupt lädt.
P.K. H. erklärt, dass er über das Tor gesprungen ist und 3 Fotos gemacht hat. Bei einem Fahrzeug hat es einen Vollbrand der vorderen Fahrzeughälfte gegeben, bei zwei Fahrzeugen hat der Reifen gebrannt. Es hat sich nur der Zeuge (Anwohner M.) vor Ort befunden, diesen haben sie vernommen.
Frage von RAin Belter: „Wo sind sie über den Zaun gesprungen?“
Zeuge 3: „Kann ich nicht mehr genau sagen, ich denke beim Haupttor.“
RAin Belter: „Wenn sie das denken, kann es dann auch irgendwo anders gewesen sein?“
Zeuge 3: „Nein, beim Haupttor war es auf jedenfall.“
Danach werden alle Zeugen, die noch nicht dran waren, reingerufen und belehrt. Dabei stehen sie alle ulkig nebeneinander.
4. Zeuge: Kriminalhauptkommissar (KHK) M.
Es folgt der Zeuge 4 M., der nun bei der Abteilung K34 Ausländerdelikte ist. Er war gemeinsam in der Nacht des Geschehens mit Kriminalhauptmeister B. im Dienst, dieser wurde nicht geladen.
Kurz vor Ende der Nachtschicht wurden M. und B. zur Lilienstraße gerufen. Dort haben sie festgestellt, dass augenscheinlich 5 Fahrzeuge angegriffen wurden. Er hat keinen technischen Defekt angenommen und 3 Brandstellen ausgemacht. Im Innenhof hat er eine Kamera festgestellt (Cliffhanger: Diese wird später noch eine Rolle spielen!).
Der Zeuge erzählt, dass er sich in die Täter hineinversetzt hat und sich gefragt hat, wie er vorgehen würde. Er hat ein Tor in der Seitenstraße (Hinrichstraße) entdeckt, auf dessen Klinke er Erde und auf dem Tor weitere Verschmutzungen gesehen hat. Daraufhin hat er DNA-Blindabriebe (die Stellen wurden einmal trocken und einmal mit destiliertem Wasser an einem Wattestäbchen abgewischt) am Tor genommen.
Darauf folgend schaut sich das Gericht wieder sehr lebhaft die vom Zeugen gemachten Fotos an. Die Richterin schimpft über die wiederkehrende Bildbezeichnung ‚angegriffenes Fahrzeug‘, damit stehe da ja nur was man eh schon sehen würde. 3 Worte mehr wären hilfreich. Wütend ruft sie aus: „Schreiben hilft!“. Zudem kanzelt sie den Zeugen weiter ungehalten ab: „Schnell geschrieben, schnell fertig!“, fragt den Polizisten nach dessen Brandsachverstand und ob er sagen könne, ob ein „Karl und Karla“-Auto auch angezündet worden ist, da neben den DHL Autos auch ein gemieteter Transporter von „Karl und Karla“ stand, der auch beschädigt wurde.
Vom Haupttor hat der Polizist jedoch keine Fotos gemacht, da dort die Schläuche der Feuerwehr durchgingen und es ihm weder relevant vorkam, noch wollte er die Löscharbeiten stören. Zeuge M. soll das Areal zur Übersicht zeichnen, er selbst sagt dazu, dass er keine Garantie für seine Zeichnung abgeben kann.
Der Zeuge 4 wird um 10:36 unvereidigt entlassen.
Nach einer kurzen Lüftungspause geht es um 10:54 Uhr verspätet weiter – Die Richterin scheint es, trotz aller Strenge einer Grundschullehrerin der alten Schule nicht so sehr mit Pünktlichkeit zu haben.
Gleich zu Beginn verkündet StAin Dauthe, dass sie einen Übersichtsplan von Google Maps aus dem Internet ausgedruckt hat.
5. Zeuge: POK B. vom LKA Dresden
B. aus der Tatortgruppe (TOG) gibt an mit seinem Kollegen zusammen nach Leipzig zur regionalen Außenstelle gefahren zu sein. Dort haben die beiden den Einsatzleiter Tippmann getroffen und sind und zum Gelände gefahren. Als ‚Werkzeug‘ für die Dokumentation hat er einen Laserscanner, Fotoapparat und einen 3-D Scanner zur Anfertigung einer ‚Panorama-Tour‘ dabei gehabt.
Verwundert wird vom Gericht festgestellt, dass Datenträger in der Akte fehlen und die Aufnahmen zwar an den Einsatzleiter, aber nicht an das Gericht weitergegeben wurden. Die Richterin hierzu: „Das ist wirklich ärgerlich. Bei der sächsischen Polizei klappt so manches nicht!“ Auf dem mitgebrachten Laptop des POK B. wird sich die Panoramatour vom Gericht angeschaut (von hochauflösende Qualität, ein bisschen wie Google-Maps Aufnahmen). Nach der Dia-Show erklärt der Zeuge der TOG sein weiteres Vorgehen vor Ort.
So hat er das Gelände nach Zu- und Abgangsmöglichkeiten untersucht. Er hat die Erdauftragungen auf der Klinke gesichert und Bodenproben vor und hinter dem Tor entnommen. An der Oberseite des Tores hat er er Griffspuren erkannt und diese zur Spurenentnahme abgeklebt um dort angenommene DNA-Spuren zu sichern. Es handelt sich dabei um die gleichen Stellen, an denen zuvor die Blindabstriche genommen wurden. In der Akte ist ein Foto des Seitentores, welches mit vielen Zahlen versehen ist, diese zeigen wohl die Orte der DNA-Entnahmen (Abstriche und Abklebungen). Zudem hat er Brandschutt aus den Brandausbruchsstellen zusammen gekehrt und zur Auswertung der chemischen Spuren an das KTI (Kriminaltechnische Institut) gegeben.
Auf Nachfrage von RAin Belter führt er aus, welche Spuren er genommen hat. Die Daktyloskopische (Dino-emoji) Spuren waren nicht auswertbar. Damit sind die Griffspuren und deren Auswertung gemeint.
Abschließend wird vom Gericht darüber debattiert, ob die Daten der ‚Panorama-Tour‘ per SD-Karte, USB-Stick oder Blu-Ray den Weg zu den Prozessbeteilligten finden. SD-Karten können nicht sicher eingelesen werden, für USB-Sticks gibt es ein Verbot diese anzustecken und CD-Player sind nun auch oft nicht mehr vorhanden. Es wird sich später für die gute alte DVD entschieden. Die Richterin schiebt hinterher: „Es hätte mich stutzig machen müssen, dass kein Datenträger dabei war, wenn sie (die Tatortgruppe TOG) da waren. Das ist mir unangenehm…“ (Ihr Blick schwenkt zur StAin) „… aber ich ermittel‘ hier ja nicht.“
Etwas lauter und an die Öffentlichkeit im Gerichtssaal adressiert wird die Pause (30 Minuten) angekündigt mit: „Damit der Sauerstoff der mir hier weggeamtet wird, wieder kommt.“
Um 12:43 Uhr geht es weiter. Die Richterin blättert lautstark in ihren Akten.
6. Zeuge: Kriminalhauptmeister H. vom PD Leipzig
Der Zeuge, der für die Brandursachenermittlung zuständig war, zählt 5 Beschädigte Transporter auf, 3 von diesen sollen vorsätzlich in Brand gesetzt worden sein. Dies kann er sicher sagen, da er Defekte ausschließen kann.
Die Brandausbruchsstelle soll bei zwei Fahrzeugen der Bereich des Hinterrads auf der Beifahrerseite ‚unter Verwendung einer offenen Flamme‘, möglicherweise unter zuhilfenahme brandbeschleunigender Substanzen (welche allerdings nicht (mehr?) nachweisbar gewesen waren) gewesen sein – „Ein menschliches Zutun sei eher wahrscheinlich“.
Die Richterin fragt nach, was es braucht um so ein Schadensbild zu erzeugen. Der Zeuge windet sich ein bisschen und mag es erst nicht ausführen, mit dem Verweis darauf, wer hier im Publikum sitzt und sagt dann lapidar: „Sie müssen es einfach bloß anbrennen.“ Die Richterin, die immer wieder darum besorgt ist, dass die Schöffinnen mitkommen, will es genauer erklärt bekommen. Zudem äußert sie (mit Blick auf das Publikum): „Dass das Wissen nicht so geheim ist, ist in Teilen hier auch sicherlich bekannt.“ Der Zeuge gibt daraufhin an: „Der Grillanzünder ist sicherlich eine gängige und beliebte Variante“. Dann zählt er weiter und weiter Methoden auf, wie man so einen Brand mit einfachen Mitteln erzeugen kann, bis die Richterin ihn unterbricht, wohl der Meinung etwas Belustigung im Zuschauer*innenbereich bemerkt zu haben mit: „Und da freut sich das Publikum, bumm, schon wieder ein Auto abgebrannt“. Woraufhin der Zeuge aber korrigierend eingreift: „Das brennt dann, explodieren, das ist ein schlechtes Image aus Filmen, das explodiert nicht.“
Danach werden sich Bilder angeschaut und es wird erklärt, dass die Brandschuttproben Gasdicht verpackt und zur chemischen Analyse geschickt wurden.
Die Verteidigung erfragt noch, wie lange die Transporter laut der Einschätzung des Zeugen schon in Brand standen. Bei dem brennenden Transporter im Frontbereich geht der Kriminalhauptmeister von einer Viertelstunde oder der Zugabe von raschbrennenden Substanzen aus.
Um 13:24 wird der Zeuge unvereidigt entlassen.
7. Zeuge: Tippmann vom LKA
Der letzte Zeuge für diesen Tag ist Herr Tippmann vom LKA, Regional Aussenstelle Leipzig, welcher sich ‚bescheiden‘ nur als Sachbearbeiter in dem Fall bezeichnet. Er erzählt, dass er die Umfeldermittlungen koordiniert und den Kontakt zur Deutschen Post und zur Fahrzeugflotte DP Fleet aufgenommen hat, um die Schadenshöhe zu ermitteln.
Die Richterin fragt ihn, ob er Anhaltspunkte für Täter gehabt hat. Diese hat er zu dem Zeitpunkt nicht gehabt, von der Zentralstelle für Internetermittlungen hat er einen Post bei Social Media erhalten. Es wird sich ein Screenshot angeschaut, die Richterin ermittelt messerscharf und etwas nostalgisch: „Also wenn ich das Vögelchen sehe, das war Twitter, das gabs damals noch“. Die weiteren Ermittlungen sollen ergeben haben, dass die Betreiber der Seite aus dem linken Spektrum kommen, aber das nur weitergeteilt haben und nicht mit der Tat in Zusammenhang stehen sollen.
Zu den Kameras führt Tippmann aus, dass die Deutsche Bank diese verwaltet. Die Deutsche Bank wollte die Aufnahmen der Polizei zusenden, jedoch sind diese auf dem Postweg der Deutschen Post verloren gegangen und der Betreiber hat angegeben, dass die Daten inzwischen gelöscht sind. Die Aufnahmen sind also verloren gegangen. Es wurde kein Nachfolgeantrag gestellt.
Bezüglich der DNA-Spuren erzählt er, dass es smart-rank-Treffer (Mischspurenauswertung) gegeben hat. Dort hat es (bei einer weiblichen und einer männlichen Person) Hinweise auf weitere Verfahren gegeben. Daher hat die StAin einen Antrag auf Erhebung von Vergleichsspeichel gestellt. Tippmann ist so mithilfe der Vorgangsnummern der weiteren Verfahren auf die beschuldigte Person gekommen. Es soll auch zu der Spur der männlichen Person einen Mischspuren-Treffer geben, dort konnte aber keine Person ermittelt werden.
Auf Nachfrage der Verteidigung wird der Weg folgend skizziert: Die Spuren werden am Tatort von der Tatortgruppe erhoben und von Frau Dr. W. analysiert. Dann werden diese über das Dezernat 34 des LKA, welche die Schnittstelle zur DNA-Analysedatei ist, mit den Datenbanken abgeglichen.
Das Dezernat 34 hat das Ergebniss per Mail an Tippmann geschickt, welcher dann über einen Treffer, wo der Name der Beschuldigten auftaucht auf diese gekommen sein soll.
Der Beschluss zur DNA-Entnahme wurde vom Amtsgericht am 21.07.2023 ausgestellt. Da sich die die Polizei aber unsicher war ob der Wohnort stimmt, haben sie eine ‚kurzfristig‘ Observation angeordnet. Dafür wurde eine Kamera vom 16. – 21.11.24 aufgestellt, um die Haustür des vermuteten Wohnorts zu überwachen. Durch die Videoüberwachung wurde bestätigt, was die darauf folgende Abfrage beim sächsischen Melderegister auch erbracht hat (Was die angebliche Begründung für die ganze Observation mit hinterherlaufenden MEK und stationärer Kamera etwas unglaubwürdig macht… oder einfach Unfähigkeit). Mit der geänderten Anschrift wurden neue Beschlüsse für einen Mundhöhlenabstrich und zur Hausdurchsuchung ausgestellt.
Als nächstes beschreibt Tippmann den Einsatz zur Durchführung des Beschlusses mit kurzen Worten. Er gibt erst nach Gegenhalten der Verteidigerin zu, dass es ein mit Sturmmasken vermummtes Überfallkommando im Landgericht gab, als dort ein anderer Gerichtsprozess der Angeklagten stattgefunden hat. Dass vorab ein Bild-Journalist (Keim) und ein Fotojournalist für die Boulevard-Presse informiert wurden, um im Sinne der Verfolgungsbehörden Bericht zu erstatten, bleiben unerwähnt.
Auch bei der Hausdurchsuchung wird das umstandslose (wenn auch recht lange dauernde) gewaltsame auframmen der Eingangstür und die Hundertschaft der Polizei ausgespart. Die beiden vermummten Staatsanwälte, will Tippmann erst als Zeugen mitgebracht haben, dann spricht er von kollegialem Zusammenarbeiten. Für den ganzen Einsatz will er nicht verantwortlich sein, das könne er gar nicht anordnen. Die StAin redet sich heraus und behauptet sie habe damals noch nicht für die StA gearbeitet.
Bei der Durchsuchung wurde ein Laptop und 2 SD-Karten beschlagnahmt. Die vermeintlichen SD-Karten, waren jedoch Adapter und der Laptop war verschlüsselt. Zu der Verschlüsselung wird ausgeführt, dass weder die Hochschule Mittweida, noch das LKA oder das BKA diese knacken konnten. Auch in den nächsten Jahren ist nicht zu erwarten, dass sie diese aufbekommen.
Der Mundhöhlenabstrich wurde in der Wohnung genommen und es wurde ein Biotechnisches Gutachten zur DNA erstellt.
Um 14:34 wird der ‚Sachbearbeiter‘ Tippmann entlassen, leider nur aus dem Zeugenstand…
2. PROZESSTAG: 10.06.26
Fortsetzung der Beweisaufnahme
Zum zweiten Prozesstag haben sich 35 solidarische Zuschauer*innen im Gerichtssaal eingefunden.
8. Zeuge: Kriminalhauptkommissar des LKA T. S.
Der Prozess startet mit der Sachverständigenvernehmung des Kriminalhauptkommissars des LKA Sachsen S.. Dieser wurde als sachverständiger Zeuge für die Funkzelllenauswertung geladen, entpuppt sich aber als „nicht sachverständig“, da er kein IT-Fachmann ist. Die Richterin hat dafür natürlich einen flapsigen Spruch parat: „fachlich reingewachsen, so wie alle bei der Polizei“.
S. Auftrag war es die ermittelten Daten der Funkzellenabfrage, die vom Tatort aus stattgefunden hat, aufzubereiten und nach zwei Telefonnummern zu durchsuchen. Dafür arbeitete S. mit einer Aufarbeitungssoftware, die die Daten z.B. nach Geoposition der Funkmasten und nach IMEIs (International Mobile Equipment Identity) sortiert. Hier konnte eine der beiden gesuchten Handynummer rausgefiltert werden. Für diese Handynummer konnte für die Tatnacht ein reiner Datenverkehr für 1800 Sekunden ermittelt werden, was z.B. ein online Verkehr sein kann (z.B. Softwareupdate oder Onlinemessages). Es wurde keine volle Kommunikation zwischen A und B aufgezeichnet.
Während S. seine Ausführungen zur Funkzellenauswertungen macht, bekommt er über seine Smartwatch einen Anruf, den er versehentlich entgegenimmt. Aus der Armbanduhr ist ein „Hallo“, „Ich bin’s“ zu hören, was zu Gelächter im Publikum führt. Dies kommentiert die Richterin mit den Worten „zum Glück hab ich meine Uhr, die ruft mich nie an“.
Zeuge S. führt außerdem aus, wie Funkzellendaten erhoben werden: Hierfür fährt ein Fahrzeug der mobilen Funkaufklärung zum Tatort und im Umkreis des Tatortes entlang. Dabei fängt das Fahrzeug die Funkzellenabfrage ein und ermittelt welche Provider an welchem Funkmast aktiv sind.
Nun kommen solidarische Zuschauer*innen zu spät, was im Verlauf des Prozesses noch öfters passiert. Die Personen werden von der Richterin mit „Guten Morgen, ausgeschlafen?“ begrüßt. Außerdem soll eine nachkommende Person die Mütze abnehmen.
Nach den Ausführungen von S. hat die Richterin einige Fragen. Es soll deutlich werden, dass der Funkzellenbereich des Tatortes nicht den damaligen Wohnort der Angeklagten abgedeckt hat. Hier ist es der Richterin sehr wichtig immer wieder zu betonen, dass es einen sehr großen Funkzellenmast auf dem Gelände der Post gibt, der einen Provider von Telekom hat und dass sie davon überzeugt ist, dass diese Funkzelle der Telekom gehört. Auch nach Einwürfen von S. lässt sie sich davon nicht abbringen.
Es kommt nochmal ein*e solidarische*r Zuschauer*in in den Raum, was die Richterin kaum fassen kann und fragt „Kommt jetzt noch jemand oder sind sie jetzt vollständig? Wir sind ja nicht in der Kneipe.“
Als nächstes schauen sich Richterin, Schöffinnen, StAin, Zeuge S., RAin Belter und die Angeklagte ein Bild zu den Funkzellenstandorten an, wobei die Richterin einen Streit mit RAin Belter anfängt. Die Richterin ist sehr gereizt und antwortet auf eine Frage von RAin Belter mit „Frau Belter, wir sind doch keine Hellseher“. Außerdem geht die Richterin auf den Wunsch von RAin Belter, die genaue Messprotokolle haben möchte, um nachzuvollziehen wann welche Messung vorgenommen wurde, nicht ein und würgt RAin Belter ab („Frau Belter pssst“). Hier ist sich S. unsicher, was er weitergeben darf und was in der Ermittlungsakte auftauchen darf.
RAin Belter hat zum Schluss der Vernehmung noch eine Frage an S.. Sie möchte wissen, ob es eine genaue Funkabfrage für das Zimmer der Angeklagten gab. Dafür erklärt RAin Belter den genauen Standort des ehemaligen Zimmers der Angeklagten. Hier verliert die Richterin entgültig die Fassung und will nicht verstehen, was RAin Belter meint. Die Richterin „war da noch nicht zu Besuch“ und kann daher nicht wissen welches Zimmer RAin Belter meint. Außerdem möchte die Richterin für die RAin schon mal weiterdenken, weil sie ja eh alles besser weiß und von Amts wegen allen ins Wort fallen darf. Wo genau die Funkzellenabfrage stattgefunden hat, kann den Messprotokollen nicht entnommen werden. Es wurde zwar in der Straße der ehemaligen Anschrift der Angeklagte gemessen, wo genau ist jedoch unklar.
S. soll in einem Telefonat mit dem LKA die offenen Fragen klären und geht dafür kurz vor die Tür (Ob der Anruf wohl wieder über seine Armbanduhr passiert?). Am Telefon erfährt er nur, dass es zwischen 2023 und 2026 eine Systemumstellung gab, wobei die alte Datenbank in ein neues System übertragen wird. Dieser Prozess ist aber natürlich noch nicht abgeschlossen.
S. wird daher beauftragt nun zurück zur Arbeit nach Dresden zu fahren und herauszufinden wann die Messungen aufgezeichnet wurden und ob es Aufzeichnungen zum damaligen Wohnort der Angeklagten gibt. S. soll sich nicht haben, denn laut der Richterin können „auch schwierige Sachen mal angegangen werden“.
Nach der Entlassung von S. muss die Richterin „gedanklich komplett umswitchen“ bevor sie sich auf die zweite Sachverständige einlassen kann.
9. Zeugin: Molekularbiologin Dr. W.
Als zweite Sachverständige ist die Molekularbiologin Dr. W. geladen, die Auskunft zur DNA-Analyse und Auswertung geben soll. Am Tatort wurden 13 DNA-Spuren genommen (3 Abriebe am Tor und insg. 10 Abklebungen am rechten und linken Torflügel). Diese Spuren wurden im Original in der DNA-Analyse verarbeitet, wobei nur bei zwei Spuren genug DNA vorhanden war, um zu einem Ergebnis zu kommen (jeweils eine Spur am rechten und linken Torflügel). Dabei handelt es sich um Mischprofile (DNA von mehreren Personen). Es konnte kein*e Hauptverursacher*in der DNA analysiert werden.
Bei Mischprofilen kommt das Programm „SmartRank“ beim LKA zum Einsatz, welches aus einem Mischprofil mehrere DNA-Profile herausfiltern kann. SmartRank kann mittlerweile auch schwache DNA-Treffer aus Mischprofilen auswerten. Außerdem wird die Wahrscheinlichkeit für jeden Treffer berechnet (ab einem Wahrscheinlichkeitswert von 1000 kann ein DNA-Treffer ein relevanter Datensatz sein) und die Treffer werden anhand der Wahrscheinlichkeit nach Rängen sortiert. Dies wurde auch bei der gefundenen Mischspur gemacht. Durch die SmartRank-Recherche konnten neun DNA-Profile ermittelt werden, welche alle mit der DNA-Analysedatei des LKA abgegelichen wurden. In der DNA-Analysedatei sind alle Personendatensätze aus Ermittlungen gespeichert, die noch nicht aufgeklärt wurden. Mit diesen Datensätze können DNA-Spuren aus neuen Ermittlungen abgeglichen werden. In der DNA-Analysedatei wurde anhand der Speichelprobe der Angeklagten ein Treffer mit Rang 2 aus dem Mischprofil erzielt. Rang 1 konnte allerdings nicht ermittelt werden. Die Sachverständige geht anhand der DNA-Analyse von mindestens drei *innen aus (Rang 1-3). Es wurde analysiert, dass Rang 1 der DNA-Analyse eine Person mit XY-Chromosomen („chromosomales Geschlecht männlich“) und Rang 2 der DNA-Analyse eine Person mit XX-Chromosomen („chromosomales Geschlecht weiblich“) sein muss. Alles weitere ist anhand der DNA nicht ablesbar.
Es kommt nochmal eine solidarische Person zu spät. Der Richterin bleibt fast die Luft weg.
Nachdem die Angeklagte also anhand ihrer Speichelprobe als ermittelt galt, wurde das DNA-Muster der Angeklagten nochmal mit der Tatortspur verglichen. Hier kam das „Vollkontinuierliche Modell“ zum Einsatz, wobei unter Festlegung von Verursacher*innen Hypothesen und Gegenhypothesen aufgestellt werden, zu denen anhand der DNA-Treffen Wahrscheinlichkeiten berechnet werden. Hier wurden nochmals alle DNA-Replikate geprüft. Aus der Hypothese, dass die Angeklagte und zwei unbekannte Personen die Verursacher*innen der DNA-Spuren sind, wurde ermittelt, dass die Angeklagte als Urheberin der Spur in Frage kommt, das Ergebnis aber schwach ist. Das Ergebnis der Hypothese und Gegenhypothese ist für die drei möglichen Verursacher*innen: 48% / 59% Unbekannte*r, 41% / 27% Angeklagte, 10% / 14% Unbekannte*r zur Spur beigetragen.
Als nächstes werden Bilder der Tore am Tatort angeschaut, an denen die Spuren abgenommen wurden.
RAin Belter hat weitere Fragen an die Sachverständige. Dabei kommen der Richterin ebenfalls weitere Fragen auf, z.B. ob DNA bei der Analyse gewogen wird. RAin Belter möchte nochmal genau wissen wie viel DNA von der Angeklagten gefunden worden sein soll und wie vielen Körperzellen dies ca. entspricht: 1 Zelle hat ca. 6 Pikogramm. Von der Angeklagten sollen daher ca. 100 Zellen gefunden worden sein. Es kann nicht analysiert werden, wie alt eine DNA-Spur ist.
Bei Hauptverursacher*innen einer DNA-Spur würden bei Analyse zwei Merkmale herausragen.
Zuletzt möchte RAin Belter anhand eines Beispiels wissen, ob DNA von Person zu Person weitergegeben werden kann: Wenn eine Person mit einem fremden Auto fährt, hat die Person dann DNA von Vorgänger*innen an der Hand und könnte die DNA so an den Tatort gelangen? Die Sachverständige antwortet, dass es auf die Griffakte ankommt (Was alles zwischen Lenkrad und Tatort angefasst wurde) und darauf, wie viel DNA am Lenkrad ist. DNA kann von Person zu Person übertragen werden, was hier nicht auszuschließen ist.
Als nächstes werden die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten abgefragt. Auch hier stellt die Richterin Fragen und hört bei der Antwort nicht richtig zu oder unterbricht die Angeklagte.
Danach folgt ein Selbstleseverfahren für Schöffinnen, Richterin, RAin und StAin. Es soll ein Gutachten des LKA Sachsen, ein Gutachten des Brandschutzes und ein Sachverständigengutachten gelesen werden. In der Zeit haben die solidarischen Zuschauer*innen eine lange Pause.
Nach der Pause trägt die Richterin ein Urteil aus einem anderen Verfahren vor und verliest den Bundeszentralregistereintrag der Angeklagten. Die Beweisaufnahme ist geschlossen.
Pädoyer der Staatsanwältin
Die StAin ist sich sicher, dass die Angeklagte für den Brand an drei Autos und der Beschädigung zwei weiterer verantwortlich ist und kein technischer Defekt an den Autos vorlag. Es konnte zwar kein Brandbeschleuniger nachgewiesen werden, die StA ist sich aber sicher, dass welcher genutzt worden sein muss, „weil Feuerzeug ranhalten nicht reicht“. Das Gelände war umfriedet, weshalb die Täter*innen geklettert sein müssen. Dies zeigen für die StA auch die gefundenen Handabdrücke am Eingangsbereich und die dort gefundenen DNA-Spuren in einer Höhe von 1,80 m. Wenn von den DHL-Mitarbeitenden dort gearbeitet wird, kommen die Spuren nicht in diese Höhe und die Orte, an denen die DNA-Spuren gefunden wurden, sind keine Orte, an denen „aller Welt“ jederzeit rein und rausgeht.
Die große Frage ist, ob die Angeklagte bei der Brandstiftung dabei war. Auch wenn es sich um Mischspuren mit geringen Mengen von DNA handelt, reicht dies der StA, um davon auszugehen, dass die Angeklagte bei der Tat dabei war. Für die StA gibt es keine Anhaltspunkte, dass die DNA anders dort hin gekommen sein könnte. Außerdem ist der Treffer bei der Funkzellenabfrage für die StA ein weiteres Indiz.
Für die StA ist außerdem klar, dass die Verurteilung der Angeklagten in einem anderen Verfahren eine „typisch linke Sache“ ist und da eine Brandstiftung nahe liegt – „Wer Häuser besetzt, zündet auch Autos an!“. Für die Angeklagte spricht jedoch, dass die mögliche Tat drei Jahre her ist und die Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch keine Verurteilung hatte. Gegen die Angeklagte spricht laut StA jedoch, dass sich für die Tat vorher ein Plan gemacht worden sein muss, es sich um keine spontane Tat handelt und ein immenser Sachschaden entstanden ist, bei dem alles drum herum hätte in Brand gesetzt werden können.
Die StA fordert eine Verurteilung wegen Brandstiftung mit einer Freiheitsstrafe in Höhe von 3 Jahren.
Plädoyer der Verteidigerin
Die Verteidigerin Belter ordnet die Vorwürfe an die Angeklagte und die Beweisaufnahme anders ein – Es wurden nur Mutmaßungen über Tathergang aufgestellt und über die Tat an sich ist nichts bekannt.
Die Spurensicherung muss kritisch betrachtet werden, weil der Zeuge Horn direkt über den Zaun gesprungen ist, als er vor Ort ankam und dabei keine Spuren hinterlassen haben soll. Außerdem wurden erst Nass- und Trockenabriebe der DNA-Spuren und danach erst Abdrücke und Abklebungen genommen, bei der erst die DNA-Mischspur herauskam. Es ist unklar wann die DNA dort hingekommen ist und die Bewertung der DNA-Treffer ist sehr unklar. Die Angeklagte sitzt nur vor Gericht wegen irgendeiner DNA, die irgendwie gefunden wurde.
Es gab ein Bekenner*innenschreiben, das in Berlin veröffentlicht wurde und zu dem keine Nachforschungen angestellt wurden. Außerdem sind die Videoaufzeichnungen vom Parkplatz verschwunden. Bei beidem haben die Cops nicht sauber gearbeitet.
Es wurde eine Telefonnummer der Angeklagten zugeordnet, die im Funkzellenbereich gefunden wurde. Es gibt keine Hinweise dafür, dass die Telefonnummer zur Angeklagten gehört. Außerdem gibt es keine Messdaten vom ehemaligen Wohnort der Angeklagten, der direkt an den Funkturm angrenzt.
Für die Verteidigerin sind das alles keine Indizien. Die Alternative könnte so aussehen: Eine oder meherere Person/en ist/sind mit dem Auto der Angeklagten unterwegs gewesen. Die Person/en hat/haben den Brand gesehen und DNA am Tor hinterlassen.
Außerdem geht die Verteidigerin auf den Vorwurf der „Sippenhaft“ wegen der politischen Betätigung der Angeklagten durch die StA ein. Bei der Verurteilung, auf die sich die StA beruft, wurde im Verfahren DNA der Angeklagten entnommen und dieses DNA-Profil illegal für dieses Verfahren der möglichen Brandstiftung verwendet.
Für die Verteidigerin reicht das alles nur für die Eröffnung eines Verfahrens, aber nicht für eine Verurteilung. Sie fordert einen Freispruch mit gesetzlicher Kostenfolge.
Letztes Wort der Angeklagten
Die Angeklagte verliest ihr letztes Wort und macht keine Aussagen zur Sache oder der Tat.
„Im Vorfeld dieses Prozesses saß ich an einigen Abenden da und habe überlegt, was ich gern noch sagen möchte. Ich könnte jetzt wieder hier stehen und mich über die allgemeine Datensammelwut der Behörden, ob nun DNA, Bilder oder andere Informationen ist da für mich erstmal nicht relevant, äußern und ärgern. Dieses Justizsystem ansehen und es für ungerecht befinden und mich wieder in Schleifen verlieren, wie in dem System, in dem wir leben, überhaupt was gerechtes erwachsen kann. Mit meiner Vorstellung von einer gerechten Welt für alle verzweifle ich sehr oft.
Eine gerechte Welt ist für mich nicht eine, in der es Kriege gibt. Doch es gibt sie. Ich spreche mich an dieser Stelle ausdrücklich gegen Kriege aus, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Leben sinnlos zu beenden, Menschen zu unterdrücken und zu unterwerfen, Land zu zerstören und die eigenen Interessen grundlos über die von anderen zu stellen.
Eine gerechte Welt ist für mich nicht eine, die die Umwelt zerstört. Und doch passiert dies Tag ein Tag aus.
Die Klimaveränderung steht nicht mehr vor unserer Tür und wartet, bis wir an der Umsetzung des 1,5°C Ziels arbeiten, sondern hat längst Einzug in alle Breiten- und Längengrade erhalten.
Eine gerechte Welt ist für mich nicht eine, in der die Gesellschaft die Ellenbogen weiter ausfährt, um sich das größte Stück vom Kuchen zu nehmen, ungeachtet dessen, was mit Nachbar*innen oder nachfolgenden Generationen wird. Und doch finde ich mich zwischen Ellenbogen wieder und mir fehlt die Luft zum Atmen.
Nun habe ich nicht nur für mich nachgedacht, sondern auch mit meinen Freund*innen über diesen ganzen Prozess gesprochen. Und dabei kommt mir nun, einige Abende später, noch ein Thema, was ich gern ansprechen würde. Es ist das der Freund*innenschaft. Für mich ist die Wichtigkeit von Freund*innenschaft schwerlich in Worte zu fassen. Es ist für mich, wie die Luft zum Atmen und das Wasser zum Trinken. Was wäre ich ohne? Genau – nichts! Ihr, die ihr heute da seid, aber auch die, die ich im Herzen bei mir trage – Ihr gebt mir Halt in einer Welt voller runden, glatten Formen. Ihr gebt mir Kraft in einer Welt, die mir ständig neue Sachen in den Rucksack packt. Ihr gebt mir Leichtigkeit, trotz des schweren Rucksacks, weil ihr ihn teilweise für mich tragt. Ihr gebt mir Hoffnung an ein besseres Morgen in einer Welt die es verlernt hat, was Solidarität heißt. Ihr lasst mich an eine gerechtere Welt glauben und hoffen. Denn durch euch bekomme ich Wärme in einer Gesellschaft, die immer weiter verroht und kalt wird. Ihr schenkt mir so viel Lachen, dass ich mich nicht mehr auf den Beinen halten kann und falle – in eure Arme als ein undurchdringliches Netz. Danke! Danke, dass ihr an meiner Seite wart und seid. Ich weiß, dass ich auf euch zählen kann und das macht mich stark… neben dem Krafttraining natürlich :D“
Beifall ertönt im Raum 🙂
Nach dem letzten Wort wird ein weiterer Termin für die Urteilsverkündung festgelegt. Als klar wird, dass das Urteil heute nicht mehr gesprochen wird, geht ein Raunen durch den Saal, was die Richter*in mit ihrem vollen Terminkalender kommentiert, der viel voller sei, als die der Zuschauer*innen. Die Angeklagte wird mit einem Cliffhanger zurückgelassen und die solidarischen Zuschauer*innen mit den Worten „Nehmen sie ihren Müll mit“ verabschiedet.
3. PROZESSTAG & URTEIL: 15.06.26
Der dritte Prozesstag startet verspätet, da sich am Eingang des Amtsgerichts alle solidarischen Zuschauer*innen einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen und die Angeklagte als eine der Letzten dran kommt. Darüber ist die Richterin nicht sonderlich erfreut und holt sich telefonisch Informationen an der Pforte ein. Der Saal ist außerdem kleiner als bei den letzten Verhandlungstagen, wodurch am Anfang nicht alle Zuschauer*innen einen Platz bekommen und ein paar Personen vor der Tür warten müssen. Insgesamt sind 33 Unterstützer*innen anwesend.
Nachdem die Angeklagte da ist, wird die Beweisaufnahme nochmal geöffnet. Der Sachverständige des LKA Sachsen S. der am zweiten Prozesstag geladen war, hat eine Mail mit weiteren Informationen zur Funkzellenabfrage geschickt. Aus der Mail wird ersichtlich, dass der Datenbankexport zwischen dem 13.01.23 und 22.11.24 stattgefunden hat. Insgesamt gab es für diese Zeit 1496 Messpunkte und für den 17.01.23 11 Messpunkte. Aktuell deckt der Tatort 29 Funkzellen ab. S. kann aber nicht verfizieren, ob eine Funkzelle aus diesem Bereich damals von der Wohnanschrift der Angeklagten erreichbar war.
Nachdem die Mail verlesen wurde, kommen zwei Justizmitarbeiter mit der Begrüßung „Guten Morgen“ in den Raum. Die Richterin reagiert irritiert und meint, dass diese im Raum bleiben können, sie mittlerweile aber die Zuschauer*innen im Griff hat.
Als letzter Punkt der Beweisaufnahme wird ein Tweet von „Criminals for Freedom“ vom 21.01.23 vorgelesen, in dem sich zu dem Brand bekannt wird. Für den Tweet gab es 68 „Gefällt mir Angaben“. Außerdem gibt es unter dem Tweet die Antwort „Ihr habt das auf dem Schirm @polizeisachsen?“ von einem*r besorgten Bürger*in.
Damit ist die Beweisaufnahme geschlossen und die StA und die Verteidigung haben die Chance auf ein neues Plädoyer.
Plädoyer StA
Die StA bezieht sich auf das Plädoyer vom letzten Verhandlungstag, bezieht aber die neue Mail mit ein. Hier räumt sie ein, dass der Funkzellenbereich bis zur ehemaligen Wohnanschrift gehen könnte. Für die StA bleibt jedoch die DNA-Spur, die für die StA nur durch die Angeklagte an den Tatort gekommen sein kann.
Plädoyer Verteidigung
Auch die Verteidigerin bezieht sich auf das Plädoyer vom letzten Verhandlungstag und bezieht sich ebenfalls auf die neue Mail. Für die Verteidigerin sagt die Mail nichts darüber aus, ob die Angeklagte am Tatort war oder nicht. Der Funkturm deckt die ehemalige Wohnanschrift ab, was auch zum Tatzeitpunkt so war. Das einzige Indiz ist und bleibt die DNA-Spur, wofür ein indirekter Transfer jedoch sehr wahrscheinlich ist.
Letztes Wort der Angeklagten
Nach den Plädoyers fragt die Richterin die Angeklagte nach einem letzten Wort oder Aussagen zur Sache oder der Tat. Die Angeklagte bedankt sich nochmals bei allen solidarischen Personen im Raum, woraufhin es Jubel gibt. Dazu muss die Richterin natürlich die Augen verdrehen.
Bevor sich die Richterin mit den Schöffinnen für das Urteil zurückzieht, ermahnt sie die Zuschauer*innen, dass alle beim Urteil ruhig sein sollen, egal wie es ausfällt, sonst werden die Wachtmeister alle aus dem Saal bringen!!!
Urteil
Nachdem sich die Richterin und Schöffinnen sehr lange zum Urteil beraten haben und alle zurück im Raum sind, müssen alle aufstehen oder können direkt den Raum verlassen, wenn sie nicht aufstehen wollen.
Die Angeklagte wird zur 2 Jahren und 6 Monaten Haft wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung verurteilt.
Die Angeklagte soll sich mit mind. einer oder zwei Personen auf das Gelände der DHL begeben haben und drei Fahrzeuge entzündet haben. Wenn die Feuerwehr nicht gekommen wäre, wäre das Feuer auf alle Fahrzeuge übergegangen. Dadurch ist ein Schaden von 100.000€ entstanden.
Die Richterin sieht keinen vernünftigen Zweifel an der Verurteilung der Angeklagten. Danach schweift die Richterin in der Urteilsbegründung sehr aus und gibt „in Kürze“ (ca. 30 Minuten) eigentlich nochmal die gesamte Beweisaufnahme wider – nur mit ein paar Fehlern. Dabei wird sie lauter, wenn sich Zuschauer*innen unterhalten. Außerdem stellt sie fest, dass die DNA-Analyse eine sehr schwere Rechenaufgabe ist und dass dem Sachverständigen Tippmann die Angeklagte schon als politisch links bekannt ist und bei anderen politisch linken Straftaten dabei war (wodurch natürlich alles klar ist).
Für das Gericht ist der DNA-Treffer eine eindeutige Aussage, die DNA-Spur wurde aus Sicht des Gerichts zweifelsfrei von de Angeklagten gelegt. Zudem ist für die Richterin zweifelsfrei bewiesen, dass Personen an den DHL Autos waren und auf das Gelände eingestiegen sind. Die Angeklagte habe bewusst mitgemacht und wird nicht blind hinter den anderen Täter*innen hergelaufen sein, ohne zu wissen was dort geschieht. Zum Tatzeitpunkt sei die Angeklagte im linken Spektrum unterwegs gewesen und gewaltbereit aufgefallen (woher die Richterin das auch immer hat).
Auf die Anklage von Brandstiftung gibt es zwischen 1 und 10 Jahren Haft. Berücksichtigt hat die Richterin beim Urteil, dass die Tat etwas mehr als 3 Jahre her ist und die Angeklagte damals nicht vorbestraft war. Jedoch hatte die Angeklagte kurz vor der Tat einen Prozess am Amtsgericht, was sie wohl nicht beeindruckt hat. Die Richterin legt der Angeklagten außerdem zur Last, dass die Tat ein wahnsinnig gefährliches Unterfangen war, ein hoher Schaden entstanden ist und nicht berücksichtigt wurde, dass das Feuer auf alle Fahrzeuge übergreifen hätte können.
Ein bisschen eigene Meinung muss dann von Seiten der Richterin doch noch sein. Für sie ist es völlig sinnentleert Postautos anzuzünden und vor Gericht anzugeben, dass man für eine gerechtere Welt einsteht. Aber das wollte sie nur „am Rande erwähnt“ haben.
Damit ist der Prozess beendet. Es bleibt verwunderlich, dass eine so verwirrte Richterin auf so einer mauen Beweislage mal eben eine Person für längere Zeit in den Knast stecken kann…




