09.09.24, 09:00 Uhr: Erster Verhandlungstag
Der Angeklagte soll am Rande des Leipziger Kessels am 03.06.2023 einen Cop beleidigt haben, woraufhin er einen Strafbefehl erhielt. Die sich dort versammelte solidarische Menge, die den Kessel kritisch begleitete wurde von den Cops weggedrängt, woraufhin er sich mit den Worten „Damit ihr euren Schindluder hier betreiben könnt oder was, ihr Schweine?!“ an die Cops gewandt haben soll.
Gegen den Strafbefehl ist er in Widerspruch gegangen, um das Urteil nicht anzunehmen, sondern vor Gericht anzufechten. Daher kam es am 09.09.24, 09:00 Uhr zur Verhandlung am Amtsgericht Leipzig. Zusammen mit einem solidarischen Anwalt setzte der Genosse in dieser ersten Verhandlung im Kontext des „Leipziger Kessels“, das worum es an diesem Tag eigentlich ging, in den Vordergrund.
Es kamen 21 solidarische Besucher:innen um den Genossen nicht alleine zu lassen.
Zu Beginn ging der Verteidiger in seinen Beweisanträgen auf den eigentlichen Kontext der sogenannten Beleidigung ein. Hierfür forderte er, die Sichtung des Videos, in dem die Tat dokumentiert sein soll, um zu überprüfen an wen sich die angebliche Beleidigung gerichtet haben soll. Außerdem führte der Verteidiger die Bedeutung der Aussage „ein Schindluder treiben“ anhand der Dudendefinition aus und setzte die Aussage in den Kontext des Kessels. Dazu wurden mehrere Zeitungsartikel und Berichte verlesen (Amnesty International: https://amnesty-polizei.de/2023/06/stellungnahme-zum-sogenannten-polizeikessel-in-leipzig/, PM Demosantitäter:innen, Tagesschau: https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/kessel-leipzig-100.html, Kreuzer Leipzig: https://kreuzer-leipzig.de/2023/06/08/was-soll-das + https://kreuzer-leipzig.de/2023/06/21/minderjaehrige-im-kessel, Frag den Staat: https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2024/02/chaos-und-widerspruche-zum-leipziger-polizeikessel/). In den Artikeln wurde von der willkürlichen Einkesselung von 1312+9 Menschen, den Widersprüchen in den polizeilichen Protokollen und der Lageeinschätzung, von Polizeigewalt und Schikane vor allem von Minderjährigen und anderen skandalösen Vorgängen im Kessel (z.B. fehlende Toiletten, Unterkühlung, keine Versorgung mit Essen und Trinken, usw.) berichtet.
Dies diente dem Argument, dass in dem Strafbefehl überhaupt kein Kontext in dem die Beleidigung stattgefunden haben soll dargelegt wurde, die Aussage des Mandanten sich aber offensichtlich auf das polizeilichen Vorgehen im Kessel bezog. Er legte weiterhin dar, dass die Aussage nicht nur als Beleidigung sondern auch als Meinungskundgabe gedeutet werden kann. Der Betroffene drückte damit seine Kritik an der Polizeimaßnahme aus. Als solche ist die Aussage straffrei, er plädiert daher auf Freispruch.
Im Nachgang beschwerte sich die Richterin über den langen Beweisantrag der Verteidigung, da sie die Verhandlung nur für 1,5 Stunden angesetzt hatte und es dadurch länger dauern würde.
Der Verteidiger entgegnete, dass der Fehler darin liegt, in dem Strafbefehl keinen Kontext benannt zu haben und er diesen daher nun ausführen muss und er bereits im Vorhinein darauf hingewiesen hatte, dass 1,5 Stunden für eine solche Verhandlung zu wenig sind.
Dann wurde ein Polizeivideo gezeigt, in dem zu sehen war, wie die solidarische Menge von den Cops weggedrängt wurde und auch die genannte Aussage gefallen sein soll.
Als nächstes wurde einer der Cops als Zeuge vernommen, der in der Polizeikette stand, welche den Angeklagten in der Menschenmenge weggedrängt haben soll. Es handelt sich um Bastian Stöckart aus Göppingen (Baden-Württemberg).
Er erklärte, er hätte mit dem Angeklagten Blickkontakt gehabt, als dieser die Beleidigung aussprach und er hätte sich deshalb persönlich in seiner Ehre verletzt gefühlt. Er würde als Cop nicht abstumpfen was solche Aussagen angeht. Er würde sich auch durch die Aussage „Ich bin nichts, ich kann nichts, gebt mir eine Uniform“, die auch im Video hörbar war, beleidigt fühlen, er habe diese aber nicht gehört. Er sei schließlich ein Mensch und Beleidigungen gehörten sich nicht, wenn er bereits über 10 Stunden im Dienst sei und schwere Schutzausrüstung tragen müsse.
Auf weitere Fragen von Richterin und Verteidiger konnte er nicht viel antworten und erinnerte sich nicht mehr. Ihm sei jedoch von Tag X kein kritikwürdiges oder rechtswidriges Verhalten von Seiten der Cops bekannt und auch in seiner Einheit habe es ein solches nicht gegeben, was sogar bei einem Auswertungstreffen besprochen wurde.
Während der Vernehmung des Zeugen kam es im Publikum zu Lachen, woraufhin die Richterin die solidarischen Besucher:innen ermahnte, dass die Verhandlung sachlich bleiben solle und lachen nicht sachlich sei.
13.09.24, 09:15 Uhr: Zweiter Verhandlungstag
Am zweiten Verhandlungstag kamen 25 solidarische Besucher:innen, die in einem viel zu kleinen Saal eng zusammenrücken mussten und das Verfahren teilweise stehend und auf dem Boden sitzend begleiteten.
Der Verteidiger wies daraufhin, dass der Cop im Video an einem anderen Punkt der Polizeikette stand, als in der Akte vermerkt ist.
Die Beweisaufnahme wurde schnell abgehandelt und die Staatsanwältin verlas ihr Schlussplädoyer. Sie sah den Tatvorwurf der Beleidigung durch den Zeugen und die Videosichtung bestätigt. Der gesamte Kontext der angeblichen Beleidigung war der Staatsanwältin egal, ihr ging es nur um den letzten Teil der gefallenen Aussage – „ihr Schweine“ – welches eine Geringschätzung und Verachtung darstellen und zur polizeifeindlichen Stimmung beitragen würde, wie sie in Connewitz oft zu beobachten sei. Die Meinungsfreiheit dürfe hier nicht greifen und sei generell nicht unbegrenzt zu gewährleisten. Deshalb sei die Beleidigung eine Schmähkritik und durch die Aussage wurde die Menschenwürde des Cops verletzt – was im Raum ein Raunen umhergehen ließ, in Anbetracht der menschenunwürdigen Zustände im Kessel und der Gefangenensammelstelle in jener Nacht. Die Staatsanwältin untermalte ihre Ausführungen weiter mit den Worten des Polizeizeugen, der „20 Stunden für sein Land im Dienst gewesen“ sei und ein Mensch sei – „Dieses Menschsein hat man ihm an diesem Abend abgesprochen“.
Als strafmildernd könne ihrer Ansicht nach berücksichtigt werden, dass der Angeklagte bisher keine Verurteilungen hat und es eine spontane Entgleisung gewesen sei. Nicht strafmildernd wirkten sich die nicht sichtbare sachliche Auseinandersetzung mit der Aussage und die im Nachgang gefallenen Aussagen wie „Ich bin nichts, ich kann nichts, gebt mir eine Uniform“, welche alle zu einer Niedermachung der Polizeikette und zu einer polizeifeindlichen Stimmung beigetragen hätten.
Die Staatsanwältin forderte 40 Tagessätze zu 40€ und das Tragen der Kosten des Verfahrens.
Danach brachte der Verteidiger in seinem Plädoyer drei Argumente an, die für einen Freispruch sprechen:
1. Es gab keinen Blickkontakt zwischen Angeklagtem und Zeugen: In Anklageschrift und Zeugenaussage wurde nur auf die zwei Worte „ihr Schweine“ und nicht die vorangegangenen weiteren 9 Worte „Damit ihr euren Schindluder hier betreiben könnt oder was“ thematisiert. Auch mit Nebengeräuschen hätte der Zeuge anhand des Blickkontakts wahrnehmen müssen, dass mehr als „ihr Schweine“ gefallen ist und darauf in der Zeugenaussage eingehen müssen. Außerdem sei der Blickkontakt im Video nicht zu sehen gewesen.
2. Kritik mit drastischen Worten: Wie bereits in den Beweisanträgen ausgeführt, muss die Meinungsfreiheit geschützt werden und der Kontext berücksichtigt werden. Da der größte Teil des Satzes in der Verhandlung unterschlagen wurde, welcher zudem eine Fragestellung und somit ein Kommunikationsangebot dargestellt hatte, handele es sich hier um keine Formalbeleidigung und lasse unterschiedliche Deutungen zu.
3. Keine Beleidigung unter einer Personenverallgemeinerung: „Schindluder“ bezog sich auf den Kessel und „ihr Schweine“ war im Plural nicht auf diese eine Polizeikette, sondern die nicht abgrenzbare Personengruppe aller Cops an diesem Tag bezogen.
Vor der Urteilssprechung hatte der Angeklagte das letzte Wort, welches er für ein starkes politisches Statement nutze, was er verlas:
„Zu den Grundrechtseinschränkungen an Tag-X
Am 03. Juni 2023 wurde das Versammlungsrecht in Leipzig faktisch ausgesetzt. Zwar verbot die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig „lediglich“ Demonstrationen und Versammlungen mit Bezug zum Antifa-Ost-Verfahren, jedoch wurden im Verlauf des Tages auch Versammlungen unterbunden, die eindeutig einen anderen Bezug hatten. So wurde zum Beispiel eine geplante Solidaritätsaktion von „Fridays for Future“ mit den Menschen im rechtswidrigen Polizeikessel von der Stadt Leipzig untersagt.
Grundlage für die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig war eine Gefahrenprognose Monate vor dem Tag X. Zu diesem Zeitpunkt war weder ein Urteil im Prozess absehbar, noch irgendeine Versammlung dazu in Leipzig angemeldet, deren Verlauf hätte prognostiziert werden können. Die Polizeidirektion behauptete dennoch, dass beispielsweise Plünderungen drohen würden, obwohl solche Fiktionen nichts mit tatsächlichen Lageerkenntnissen zu tun hatten. Es ist also davon auszugehen, dass es bei der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig nicht um die Abwehr einer „potentiellen unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ im Sinne des § 15 Versammlungsgesetz ging, sondern schlichtweg um Stigmatisierung und Kriminalisierung von linkem Protest!
Zur Situation im Kessel an Tag-X
Trotz dieser massiven Grundrechtseinschränkungen gelang es einem Leipziger Bündnis am 03. Juni 2023 eine Demonstration für die Versammlungsfreiheit anzumelden, welche in einem der größten Polizeikessel der BRD mündete. 11 Stunden lang wurden hier Menschen bis in die frühen Morgenstunden festgehalten, darunter Demoteilnehmer*innen, unbeteiligte Anwohner*innen, Jugendliche und Kinder. Im Kessel selbst waren die Umstände katastrophal, es gab keine Toiletten und die Versorgung mit Lebensmitteln wurde zum Teil durch die Polizei behindert. Der Kessel war so eng, dass ein Großteil der Menschen fast dauerhaft stehen musste, einige kollabierten aufgrund der Hitze, es kam zu Panikattacken und Sanitäter*innen wurden von der Polizei immer wieder daran gehindert, ihre Arbeit auszuführen.
„Wir kamen uns vor wie Tiere, die im Stall eingepfercht waren“, erzählte eine der Eingeschlossenen später in der taz.
Eine 16-Jährige (sic!) berichtet davon, von Polizist*innen mit Faustschlägen versetzt worden zu sein, ein Toilettengang wurde ihr erst nach vier Stunden im Rahmen einer Identitätsfeststellung ermöglicht, ihr Handy wurde ihr abgenommen. In einer Gefangenensammelstelle wurde ihr später von Polizist*innen in die Unterhose und zwischen die Beine gefasst. „Als ich anfing zu weinen, durfte ich mich wieder anziehen“, sagt die Betroffene.
Die Liste der Berichte über Polizeigewalt nicht nur in Kontext von Tag-X ließe sich noch ewig weiterschreiben.. Solidarität mit allen Betroffenen – für die Einführung einer unabhängigen Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt!
Zum Vorgehen der Sicherheitsbehörden
Laut dem internen Protokoll der Polizei wurde bereits um 17.24, also eine halbe Stunde vor Beginn des Kessels, vom zuständigen Polizeiführer angeordnet, dass die Teilnehmer*innen der Veranstaltung „nicht unkontrolliert ablaufen dürfen“. Zu diesem Zeitpunkt gab es laut Protokoll zwar bereits Meldungen über vermummte Personen, jedoch keine Beobachtungen, dass Demoteilnehmer*innen sich auf eine Auseinandersetzung vorbereiten. Laut Polizeiführer sollten die Einsatzkräfte „Keine Personen weglassen“ und „jeder unkontrollierte Abgang“ von der Demo sei zu verhindern. Dass die Polizei mit solchen Einsatzstrategien genehmigte Demonstrationen verhindern will und somit selbst für Eskalationen sorgt, ist nicht erst seit dem G20-Gipfel in Hamburg und den Protesten um die Rote Flora hinlänglich bekannt und aufs schärfste zu verurteilen.
Aus dem Polizeiprotokoll geht ebenfalls hervor, dass die Polizei selbst über Stunden nicht in der Lage war, die Situation in dem von ihnen gezogenen Kessel umfassend einzuschätzen. So wird die Zahl der Eingekesselten im Laufe der Zeit stets nach oben korrigiert und weicht zu jedem Zeitpunkt von der tatsächlichen Anzahl ab. Dass die Polizei lange Zeit keinen Überblick über die Situation im Kessel hatte, überrascht auch deshalb, weil sie selbst zivile Kräfte im Kessel eingesetzt hat.
Bereits kurz nach den Ereignissen wurde der Kessel von Polizeirechtler*innen und Jurist*innen scharf kritisiert. Laut Expert*innen, sei der Kessel als Maßnahme „rechtswidrig und mit der Versammlungsfreiheit unvereinbar gewesen“. Seine Dauer und die konkreten Umstände seien „in allen Belangen unverhältnismäßig“ gewesen, eine Kollektivstrafe in dieser Form unzulässig.
Solidarität mit allen 1321 (angeklagten) Personen aus dem rechtswidrigen Kessel an Tag-X!
Abschließende Worte
Es scheint mir absurd, diese Worte in Zeiten zu verlesen, in denen wir gesicherte Erkenntnisse von rechtsextremen Netzwerken in allen Sicherheitsbehörden haben. In Zeiten, in denen der NSU, gedeckt vom Verfassungsschutz, fast ein Jahrzehnt lang mordend durch die Republik ziehen konnte. Zeiten in denen Hanau passiert ist und in denen Halle passiert ist und in denen die Aufklärung dieser Taten durch staatliche Behörden aktiv blockiert wird, in denen Opfer zu Tätern konstruiert werden. Zeiten in denen Rechtsextreme in den Parlamenten sitzen und die militante Szene mit monetären Mitteln versorgen, in denen Faschisten in Talkshows eingeladen werden und in denen auch die so genannten „etablierten Parteien“ immer (noch) weiter nach rechts rücken.
Die extreme Rechte bereitet sich auf einen „Tag X“ vor und je stärker sie, auch dank ihres parlamentarischen Arms, wird, desto häufiger wird es zu Angriffen auf linke, queere, jüdische und migrantische Menschen kommen. Da wir uns im Kampf dagegen nicht auf staatliche Institutionen verlassen können, bleibt uns nichts anderes übrig, als antifaschistische Gegenwehr weiterhin selbst zu organisieren.
Solidarität mit Lina, Maja, Benni und allen anderen von Repressionen betroffenen Genoss*innen. Gegen die zerstörerische Normalität und ihre Absicherung durch staatliche Gewalt – Für eine freie Gesellschaft der Vielen!“
Urteil
Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Verwarnung unter Strafvorbehalt („Geldstrafe zur Bewährung“) mit 30 Tagessätzen zu 40€ auf 1 Jahr Bewährungszeit. Sollte der Angeklagte in dieser Zeit straffällig werden, tritt die Geldstrafe in Kraft.
Die Richterin war sich sicher, dass der Angeklagte die Beleidigung direkt an den Zeugen und seine Kolleg:innen gerichtet hatte und der Zeuge direkt angesprochen wurde. Die Richterin hatte auch nach zehnmaligem Schauen des Videos die Aussage des Angeklagten nicht ganz verstanden und ging in ihrer Begründung nur auf die Aussage „ihr Schweine“ ein. Demnach sei die Aussage keine Kritik an der Maßnahme, sondern eine Beleidigung nach § 185 StGB. Aus Sicht der Richterin hatte die Aussage einzig das Ziel der verbalen Herabsetzung in einer plumpen Weise, da bereits jedes Kindergartenkind wisse, dass sowas nicht gesagt wird. Schweine gelten als schmutzig und unrein. Hier stellte die Richterin die Frage, wie weit die Grenze des Sagbaren nach unten noch verschoben werden solle???!!1?! Außerdem handele es sich um eine Formalbeleidigung, weil darunter Wörter fallen, die einfach nicht gesagt werden, wie eben Schwein 😉 Sie folgte somit weitestgehend den Ausführungen der Staatsanwältin und dem Empfinden des Polizei-Zeugen und stufte die Aussage zwar nicht als gegen die Menschenwürde, jedoch als „Absprache der Menschlichkeit durch den Vergleich mit einem Tier“ ein.
Ein erstes Fazit
In Anbetracht der gerechtfertigten Wut auf den konkreten Polizeieinsatz und die gesellschaftlichen Verhältnisse generell, scheint die hier verurteilte ‚Beleidigung‘ geradezu harmlos. Angesichts eines sich immer weiter nach rechts verschiebenden Diskurses, mit all den tatsächlich menschenverachtenden Aussagen, die überall laut und deutlich zu vernehmen sind, scheint es geradezu höhnisch, ausgerechnet bei einer solchen Wortwahl nun über „Grenzen des Sagbaren“ zu diskutieren und diese zu verurteilen.
Auch wenn das Verfahren mit wenig Bezug zu den kommenden weiteren Tag-X-Verfahren geführt wurde (zumindest laut der Richterin), scheint hier schonmal die Tendenz deutlich zu werden, selbst geringste Vergehen gegen die Angeklagten auszulegen und nicht freisprechen zu wollen.
Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt!
Danke an alle, die solidarisch vor Ort waren, um zu zeigen, dass keine:r mit der Repression alleine gelassen wird!
Viel Kraft dem nun Verurteilten und allen Tag-X-Beschuldigten, deren Prozesse noch folgen werden!