Weil die sächsischen Behörden es 2011 schon so gut geübt haben, ermitteln sie wieder einmal gegen viele Antifaschist*innen nach §21 VersG. Am 01. Dezember 2014 fand eine Bundesweite Demonstration gegen Pegida in Dresden statt. Viele Antifaschist*innen folgten dem Aufruf „Rassismus Demaskieren“ von der URA DD und stellten sich den Faschist*innen in den Weg. Pegida wurde an diesem Tag blockiert – was viele Teilnehmende von Pegida dazu trieb zu zeigen, was bis dahin nur von Antifaschit*innen thematisiert und von allen anderen verharmlost wurde: Sie riefen dazu auf, die Blockade gewaltvoll räumen zu lassen und griffen Blockierende an (Link URA: https://ura-dresden.org/?p=1622).
3 Jahre später beginnen nun die sächsischen Behörden erste Verfahren zu eröffnen und gegen Antifas zu ermitteln. Bisher ist uns von einzelnen Fällen bekannt, bei denen Teilnehmende der Blockade an Hand von Videomaterial identifiziert wurden und Strafbefehle zugeschickt bekommen haben. Bisher handelt es sich dabei um Ermittlungen nach §21 VersG. Solltet ihr von diesen Ermittlungen betroffen sein, meldet euch bei euren örtlichen Antirepressionsstrukturen! Geht nicht zu polizeilichen Vorladungen! Verständigt andere, die mit euch Unterwegs waren!
Und: bewahrt Ruhe.
Solidarität ist eine Waffe!