Momentan flattern vermehrt Anhörungsbögen wegen des Kessels am 02.05.2016 ein. Den Betroffenen wird von der Stadt Leipzig vorgeworfen, gegen eine örtliche Beschränkung verstoßen bzw. sich nach Ausschluss von einer Versammlung nicht unverzüglich entfernt zu haben. Dies sei ein Verstoß gegen die § 30 (1) Nr. 4 und 6 Sächsisches Versammlungsgesetz.
Wir raten dazu, den Anhörungsbogen zu ignorieren. Es gibt keine Verpflichtung dem Amt zu antworten. Ihr habt ein vollumfängliches Auskunftsverweigerungsrecht und müsst überhaupt nichts machen.
Danach gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Das Ordnungsamt stellt das Verfahren ein. Dann passiert nix weiter.
2. Es schickt einen Bußgeldbescheid. Das Ordnungsgeld darf max. 500,- € betragen.
Hiergegen könnt ihr Einspruch einlegen oder wenn ihr hierzu keine Lust habt, die Strafe akzeptieren und bezahlen.
Wenn Ihr Einspruch einlegt, wendet euch am besten an eure*n Vertrauensanwält*in, welche*r für euch Akteneinsicht beantragt und über die Erfolgsaussichten aufklären kann. Für die anwaltliche Beratung könnt ihr Beratungshilfe bei dem für euch zuständigen Amtsgericht beantragen.
Wenn ihr Fragen habt, kommt in unsere Sprechstunde oder schreibt uns eine verschlüsselte Mail.