§ 129 StGB

Ermittlungsverfahren gegen angeblich kriminelle Vereinigungen (§129 StGB) bzw. angeblich terroristische Vereinigungen (§ 129a StGB) werden immer wieder angestrengt, um politische Zusammenhänge auszuspionieren, Strukturen zu lähmen und Sympathisant:innen abzuschrecken. Wie auch du zum Mitglied einer „kriminellen“ Vereinigung werden kannst, welche Ermittlungsmethoden von staatlicher Seite aufgefahren werden und in der Vergangenheit eingesetzt wurden, erfährst du in der aktuellen Ausgabe von „Wege durch die Wüste“ (überarbeitete Neuauflage 2016) – erhältlich in deiner Buchhandlung des Vertrauens.