Rund um Anzeigen gegen Cops

Brutale Übergriffe von Cops, stundenlange Kessel, grundlose Identitätsfeststellungen – die Liste von staatlichen Schikanen auf welche mensch reagieren will, ist lang. Eine Möglichkeit dabei ist, dies mit den rechtlichen Mitteln zu tun, die der Staat dir einräumt. Ob du dich dieser wirklich bedienen willst, musst du, ggf. auch in Rücksprache mit deiner Bezugsgruppe, selbst entscheiden. Im Folgenden wollen wir dir nur aufzeigen, welche Möglichkeiten es hierbei grundsätzlich gibt und wo aus unserer Sicht besondere Risiken liegen.

Besonders bei körperlichen Verletzungen, Sachbeschädigungen o.ä. besteht zunächst die Möglichkeit einer Strafanzeige. Bei manchen Delikten ist hierbei eine Frist von drei Monaten für die Strafantrag zu beachten. Erfahrungsgemäß ist besonders bei einer Strafanzeige gegen Cops die Wahrscheinlichkeit einer Gegenanzeige, etwa wegen vermeintlichem „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, sehr hoch. Überlege dir also gut, ob du diesen Schritt wirklich gehen möchtest. Zudem musst du bei deiner Anzeige eine Aussage machen, was aus unserer Sicht viele Risiken birgt. Durch eine Anzeige lieferst du den Cops aber nicht nur deinen eigenen Namen, sondern gibst häufig auch andere Namen, etwa von Zeug:innen preis, die sich in dem anschließenden Verfahren in aller Regel nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Sofern für deine Anzeige nicht stichhaltige Beweismittel, wie Pressefotos, Atteste o.ä., vorliegen, raten wir deshalb dringend von diesem Schritt ab, da kaum Erfolgsaussichten für eine Verurteilung der Cops bestehen und die Risiken für dich und andere unkalkulierbar hoch sein können.

Neben der Strafanzeige besteht zudem die Möglichkeit gegen rechtsgrundlose Eingriffe von Cops und Co. vor dem Verwaltungsgericht eine Fortsetzungsfeststellungsklage zu erheben. Beispiele hierfür sind etwa rechtswidrige Identitätsfeststellungen, Platzverweise oder Ingewahrsamnahmen. Erfahrungsgemäß ist das Risiko für Kläger:innen hier geringer, da die Klage jederzeit zurück genommen werden kann und eine Gegenanzeige seltener erstattet wird. Bei bestimmten polizeilichen Maßnahmen (z.B. bei einer Beschlagnahme oder ed-Behandlung) kann zudem die Feststellung der Rechtswidrigkeit beim Amtsgericht beantragt werden. Auch hier gilt: Komm zu uns in die Sprechstunde!

Denkbar ist es in manchen Konstellationen auch, Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen zivilrechtlich geltend zu machen. Hierfür muss zunächst ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Beachte aber: Da für die sich häufig anschließende Klage das Landgericht zuständig ist, besteht Anwaltszwang, was die Prozesskosten ggf. deutlich in die Höhe treiben kann. Im Prozess hat die klagende Person zudem die sogenannte Darlegungs- und Beweislast. Auch hier sind also gute Beweismittel zwingend erforderlich.

Sofern du dennoch eine der dargestellten Möglichkeiten in Betracht ziehen solltest, raten wir dringend dazu, dich vorher von eine:r Anwält:in deines Vertrauens beraten zu lassen. Beachte, dass jede Klage bzw. Anzeige zwingend eine Aussage von dir voraussetzt. Komm deshalb in unsere Sprechstunde, um so unnötige Repressionen gegen dich und andere zu vermeiden.


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