Seit heute, 23.03.2020, 0:00 Uhr, gilt in Sachsen eine sogenannte Ausgangsbeschränkung, die faktisch einem Kontaktverbot im privaten Kontext gleichkommt. Die Allgemeinverfügung wurde für 14 Tage erlassen und soll die Ausbreitung der Corona-Pandemie verhindern.
Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe für eine Ausnahme vor. Im Falle einer Kontrolle müssen Ausweispapiere gezeigt werden und diese triftigen Gründe glaubhaft gemacht werden. Was triftige Gründe sind, bestimmt das Sächsische Staatsministerium und nicht die Menschen selbst. Wer keinen Ausweis hat oder nicht in Leipzig gemeldet ist, wird noch mehr als ohnehin schon kriminalisiert werden.
Jede Person kann nun jederzeit kontrolliert werden, muss einen Ausweis und einen triftigen Grund liefern, sonst kann ein Strafverfahren folgen. Die Allgemeinverfügung ist strafbewährt, das heißt, jede Zuwiderhandlung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen oder auch einen Verstoß gegen die Auflagen in einer laufenden Bewährungsstrafe bedeuten.
Die Exekutive hat sich damit ein weitreichendes Eingriffsinstrument geschaffen, um jede Bewegung und Zusammenkunft im öffentlichen Raum kontrollieren und verhindern zu können. Kollektive Organisierung wird damit erschwert und per se kriminalisiert.
Trotz alledem: Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Pandemie ist notwendig, das heißt aber nicht, dass der Staat jede Zusammenkunft verbieten und Menschen isolieren kann. Überlegt euch auch jetzt, wie ihr mit dieser Allgemeinverfügung umgehen könnt und darüber hinaus, wie ein solidarischer Umgang mit den eingesperrten und isolierten Menschen in den Lagern und Knästen aussehen kann!
Solidarität statt Ausgangssperre!