DNA-Entnahme


Die DNA-Entnahme und -Analyse ist kein Teil der üblichen ed-Behandlung und unterliegt schärferen gesetzlichen Regelungen. Wenn es in einer Festnahmesituation zu einer DNA-Entnahme kommen soll, beharre auf einer richterlichen Anordnung und verlange einen Anruf bei deiner Anwält:in!

Grundsätzlich brauchen die Cops dafür einen richterlichen Beschluss, es sei denn, du stimmst der Entnahme zu. Wichtig ist deshalb, dass du niemals eine freiwillige Einverständniserklärung zur Entnahme von Körperzellen (Speichel, Blut, Haare, etc.) und zur Speicherung des DNA-Musters unterzeichnest oder mündlich abgibst.

„Gefahr im Verzug“ stellt eine Ausnahme dar. Dann darf die Polizei Speichel- oder Blutproben ohne Gerichtsbeschluss erzwingen. Dazu müssen sie aber begründen, warum sie diese Probe nicht später gewinnen können (z.B. „Fluchtgefahr“, weil keine aktuelle Meldeadresse). Lege immer explizit Widerspruch gegen die Entnahme ein und unterschreibe nichts! Die Einwilligung zur DNA-Analyse für ein laufendes Verfahren oder für die Speicherung in der BKA-Datenbank muss schriftlich erfolgen. Diese nicht unterschreiben! Wenn du dich körperlich zur Wehr setzt, nehmen sie i.d.R. statt einer Speichel- eine Blutprobe. Wichtig: Das darf nur eine Ärzt:in!

Wenn du eine Aufforderung zur DNA-Entnahme erhälst, komm schnellstmöglich uns oder geh gleich zur Anwält:in deines Vertrauens. Gegen den richterlichen Beschluss zur DNA-Entnahme und Speicherung kann und sollte Beschwerde eingelegt werden. Diese hat jedoch formal keine aufschiebende Wirkung. Es kommt aber vor, dass die Polizei die Entscheidung der nächsten Instanz abwartet; dazu muss deine Anwält:in die Polizei über die Beschwerde und den Antrag auf Aussetzung des Beschlusses informieren. Gerade bei Probenentnahmen zur Speicherung in der Datenbank des BKA hat das Einlegen von Rechtsmitteln oftmals gute Chancen.

Es ist jedoch in letzter Zeit teils auch gelungen sich (durch Nicht-erscheinen zum Entnahme-Termin) der DNA-Abgabe solange zu entziehen, bis diese als nicht rechtmäßig beschieden wurde.

Zur DNA-Entnahme können die Cops dich, neben Vorladungen auf die Wache, auch unangekündigt von zu Hause, von der Schule oder von der Arbeit abholen.
Eine weitere Zugriffsmöglichkeit, wie die Polizei an Körperzellen für die Analyse persönlicher DNA-Profile kommen kann, ist das Sammeln von Materialien aus verdeckter Observation oder bei Hausdurchsuchungen (etwa Kippenstummel, Zahnbürsten, Haarbürsten).

Achtung: DNA-Entnahmen können auch bei relativ niedrigschwelligen Vorwürfen vorkommen, beispielsweise bei Hausbesetzungen oder Plakataktionen.

Weiterführende Informationen findet ihr hier:

Zine der Antirepressionsplattform Berlin

Infoflyer Rote Hilfe zu DNA

Broschüre Gen-ethisches Netzwerk 2023

umfangreiche mehrsprachige Textsammlung bei No Trace Project:
https://www.notrace.how/resources/#topic=dna


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